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	<title>fristlose Kündigung &#8211; FAU Freiburg</title>
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	<description>Die antikapitalistische Basisgewerkschaft</description>
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	<title>fristlose Kündigung &#8211; FAU Freiburg</title>
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		<title>Fristlose Kündigung und kein Gehalt wegen Krankheit? Geht gar nicht!</title>
		<link>https://freiburg.fau.org/2026/04/05/fristlose-kuendigung-und-kein-gehalt-wegen-krankheit-geht-gar-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[faufreiburg]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Apr 2026 08:30:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Einer medizinischen Fachangestellten wurde nach schwerer Krankheit überraschend fristlos gekündigt und ihr wurde der Großteil ihres letzten Monatslohnes nicht ausgezahlt. Der Arbeitgeber unterließ es zudem, sie auf die Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit hinzuweisen. Da sie über ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht Bescheid wusste geriet sie in... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2026/04/05/fristlose-kuendigung-und-kein-gehalt-wegen-krankheit-geht-gar-nicht/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-scaled.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-4141 alignleft" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-225x300.jpg" alt="" width="225" height="300" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-225x300.jpg 225w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-768x1024.jpg 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-1152x1536.jpg 1152w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-1536x2048.jpg 1536w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-263x350.jpg 263w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-113x150.jpg 113w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-scaled.jpg 1920w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /></a>Einer medizinischen Fachangestellten wurde nach schwerer Krankheit überraschend fristlos gekündigt und ihr wurde der Großteil ihres letzten Monatslohnes nicht ausgezahlt. Der Arbeitgeber unterließ es zudem, sie auf die Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit hinzuweisen. Da sie über ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht Bescheid wusste geriet sie in finanzielle Schwierigkeiten. Nach einer Beratung und entsprechenden Geltendmachung konnte eine für die betroffene zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden. Eine Spendensammlung innerhalb unserer Basisgewerkschaft konnte zudem die konkrete Notlage abwenden.</i></p>
<p>Aufgrund einer schweren Erkrankung fiel die medizinische Fachangestellte für mehrere Wochen aus. Ihr Arbeitgeber versuchte sie daraufhin zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu überreden. Da sie darauf nicht einging, erfolgte eine de facto fristlose Kündigung via Mail. Die Zahlung ihres letzten Monatsgehaltes wurde von der Rückgabe einer Zugangskarte abhängig gemacht. Weiterhin sollte sie ihr restliches Gehalt selbst errechnen. Richtigerweise wurde letzteres von ihr abgelehnt. Nach Rückgabe der Zugangskarte wurde ihr dann nach rund einem Monat nur ein Bruchteil des fehlenden Gehaltes ausgezahlt. Begründet wurde dies mit angeblichen Minusstunden aufgrund fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Der Arbeitgeber kam zudem seiner Hinweispflicht (nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB III) nicht nach. Da die junge Kollegin mit dem deutschen Sozialsystem nicht vertraut war, machte Sie in Folge ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht geltend und geriet in große finanzielle Schwierigkeiten. Die Kollegin wandet sich nach Ratschlag eines Bekannten an die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg.</p>
<p>Schnell wurde klar: Die fristlose Kündigung war ungültig, da sie nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – in Schriftform, sondern via E-Mail erfolgte. Auch der Lohnabzug war widerrechtlich, da die Kollegin durch ein Schreiben ihres behandelnden Hausarztes zweifelsfrei ihre Arbeitsunfähigkeit beweisen konnte.</p>
<p>Gemeinsam wurde ein entsprechendes Forderungsschreiben erarbeitet und dem Arbeitgeber zugesendet. Der Brief zeigte Wirkung: Die Kollegin konnte – ohne aufwändigen Gerichtsprozess – eine für sie zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielen. Der Chef zahlte ihr den fehlenden Betrag umgehend aus.<span id="more-4140"></span></p>
<p>Da die Kollegin leider erst durch die gewerkschaftliche Beratung von ihrem sozialrechtlichen Ansprüchen auf Arbeitslosengeld erfuhr und dieses nicht rückwirkend gezahlt wird, geriet sie in größere finanzielle Schwierigkeiten. Um sie in in ihrer unmittelbaren Notlage zu unterstützen wurde innerhalb unserer Basisgewerkschaft eine Spendensammlung initiiert. Durch viele kleine Spenden konnte so schnell und unkompliziert geholfen werden!</p>
<p>Folgend wichtige Punkte sind für alle Arbeiter/innen relevant und immer wieder Thema in unserer gewerkschaftlichen Sprechstunde:</p>
<p>Kündigungen müssen schriftlich (Papierform mit Unterschrift des Chefs) erfolgen! Mündliche Kündigungen oder Kündigungen via E-Mail und Whatsapp kommen in der Praxis immer wieder vor, sind aber nicht gültig, da sie die vorgeschriebene Schriftform nicht erfüllen. Solltet ihr eine Kündigung (egal in welcher Form) erhalten sucht euch umgehend Unterstützung bei einer Gewerkschaft oder einer entsprechenden Beratungsstelle. Unter Umständen habt ihr maximal 3 Wochen Zeit gegen die Kündigung vorzugehen! Mehr Infos zum Thema Kündigung findet ihr u.a. <a href="https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung.htm">auf dieser Webseite</a>.</p>
<p>Arbeitstage an denen ihr Krank seid und dies durch eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (im Alltag oft auch „Krankschreibung“ genannt) von einem Arzt bestätigt wird müssen (in den meisten Fällen) durch euren Chef bezahlt werden. Mehr Infos findet ihr z.B. <a href="https://www.betanet.de/entgeltfortzahlung.html">auf der Webseite „betanet“</a>. Falls dies nicht passiert, wendet euch an eine Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle.</p>
<p>Solltet ihr vor der Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate gearbeitet haben, so habt ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch für Personen die z.B. keinen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen haben (da sie z.B. aufgrund ihres Aufenthaltsstatus nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen können). Wichtig: Sobald ihr von eurer (auch nur drohenden) Arbeitslosigkeit erfahrt, solltet ihr euch bei der Agentur für Arbeit möglichst umgehend als „Arbeitssuchend“ melden. Tritt dann eure reale Arbeitslosigkeit ein, solltet ihr euch spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit als „Arbeitslos“ melden. Mehr Infos gibt es <a href="https://www.betanet.de/arbeitslosengeld.html">auf „betanet“</a> und der <a href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer">Webseite der Agentur für Arbeit</a>.</p>
<hr />
<p><strong>Materialien</strong></p>
<p><a href="https://www.fau.org/materialien/uploads/rechte_im_job_oktober_2025.pdf">Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“</a></p>
<hr />
<blockquote><p><strong>Gewerkschaftliche Erstberatung der FAU Freiburg</strong></p>
<p>jeden 1. Montag im Monat, ab 20:00 im Rasthaus (Grether Gelände, Adlerstraße 12)</p>
<p><em>Unter +49 1575 1081877 über WhatsApp oder Signal (bitte keine Anrufe) oder per Mail (faufr-beratung@fau.org) kannst du einen Termin vereinbaren und kurz dein Anliegen schildern. Wenn du uns eine Telefonnummer hinterlässt, rufen wir dich auch gerne zurück.</em></p></blockquote>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kündigung von einem Tag auf den Anderen? Geht gar nicht!</title>
		<link>https://freiburg.fau.org/2025/09/24/kuendigung-von-einem-tag-auf-den-anderen-geht-gar-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[faufreiburg]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Sep 2025 15:23:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Syndikat]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitskämpfe]]></category>
		<category><![CDATA[FAU Freiburg]]></category>
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					<description><![CDATA[Einem Dachdecker wurde überraschend „fristlos“ gekündigt. Der Betroffene akzeptierte die Kündigung jedoch nicht stillschweigend, sondern holte sich Rat &#38; Unterstützung. Es stellte sich heraus: Die Kündigung war unwirksam und der Chef musste Lohn nachzahlen. Im Vorfeld der Kündigung war der Handwerker immer wieder mit rassistischen Sprüchen von Seiten seines Chefs... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2025/09/24/kuendigung-von-einem-tag-auf-den-anderen-geht-gar-nicht/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2025/09/sharepic_dachdecker.png"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-3912" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2025/09/sharepic_dachdecker-240x300.png" alt="" width="222" height="278" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2025/09/sharepic_dachdecker-240x300.png 240w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2025/09/sharepic_dachdecker-819x1024.png 819w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2025/09/sharepic_dachdecker-768x960.png 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2025/09/sharepic_dachdecker-280x350.png 280w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2025/09/sharepic_dachdecker-120x150.png 120w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2025/09/sharepic_dachdecker.png 1080w" sizes="(max-width: 222px) 100vw, 222px" /></a>Einem Dachdecker wurde überraschend „fristlos“ gekündigt. Der Betroffene akzeptierte die Kündigung jedoch nicht stillschweigend, sondern holte sich Rat &amp; Unterstützung. Es stellte sich heraus: Die Kündigung war unwirksam und der Chef musste Lohn nachzahlen.</p>
<p>Im Vorfeld der Kündigung war der Handwerker immer wieder mit rassistischen Sprüchen von Seiten seines Chefs und seiner Kollegen konfrontiert. Dann erhielt er plötzlich eine als „fristlos“ bezeichnete Kündigung, deren Erhalt er per Unterschrift bestätigen sollte. In dieser wurde auf eine Klausel im Arbeitsvertrag Bezug genommen, nach der das Arbeitsverhältnis in der Probezeit jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden könne. Aufgrund der angeblichen „fristlosen Kündigung“ drohte ihm zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.</p>
<p>Der Kollege wollte sich nicht damit abfinden und holte sich im Rahmen unserer gewerkschaftlichen Beratung Rat &amp; Unterstützung.</p>
<p>Schnell wurde klar: Natürlich gelten auch im Dachdeckerhandwerk die gesetzlichen Kündigungsfristen (*1). Zudem erfolgte die Kündigung nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben &#8211; in Schriftform, sondern via Whatsapp und war demnach ungültig. Der Kollege bot daraufhin weiter seine Arbeitskraft an und reichte Klage beim Arbeitsgericht ein.</p>
<p>Dies zeigte Wirkung: Kurz nach Zustellung der Klageschrift erhielt er eine neue ordentliche Kündigung und der Chef bezahlte ihm die restlichen Tage bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb. Auch einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld konnte er so entgehen.</p>
<p>Als Basisgewerkschaft beobachten wir in kleineren Handwerksbetrieben leider häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht.</p>
<p><strong>Vorliegender Fall zeigt aber: Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen!</strong></p>
<p>Wir können alle Arbeiter:innen nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir unsere Rechte verteidigen!</p>
<p>Material: <a href="https://stuttgart.fau.org/wp-content/uploads/2024/04/Rechte_im_Job_Februar_2024.pdf">Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“</a><span id="more-3907"></span></p>
<p><em>(*1) Nach § 49 des für allgemeinverbindlich erklärten <a href="https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/KOs5WwQs8TnpAB8he7H/content/KOs5WwQs8TnpAB8he7H/BAnz%20AT%2019.05.2023%20B8.pdf?inline">Rahmentarifvertrags für das Dachdeckerhandwerk (RTV)</a> gelten für Kündigungsfristen im Dachdeckerhandwerk die gesetzlichen Bestimmungen des § 622 BGB.</em></p>
<hr />
<blockquote><p><strong>Gewerkschaftliche Erstberatung der FAU Freiburg</strong></p>
<p>jeden 1. Montag im Monat, ab 20:00 im Rasthaus (Grether Gelände, Adlerstraße 12)</p>
<p><em>Unter +49 1575 1081877 über WhatsApp oder Signal (bitte keine Anrufe) oder per Mail (faufr-beratung@fau.org) kannst du einen Termin vereinbaren und kurz dein Anliegen schildern. Wenn du uns eine Telefonnummer hinterlässt, rufen wir dich auch gerne zurück.</em></p></blockquote>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verhandlungen im Konflikt mit der Zimmerei Steiger &#038; Riesterer GmbH ohne Einigung / Spontane Kundgebung vor dem Betrieb in Staufen</title>
		<link>https://freiburg.fau.org/2021/06/16/verhandlungen-im-konflikt-mit-der-zimmerei-steiger-riesterer-gmbh-ohne-einigung-spontane-kundgebung-vor-dem-betrieb-in-staufen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[faufr3]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2021 06:45:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Syndikat]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitskämpfe]]></category>
		<category><![CDATA[FAU Freiburg]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitskampf]]></category>
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		<category><![CDATA[Zimmerei]]></category>
		<category><![CDATA[Zimmerei Steiger & Riesterer GmbH]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Verhandlungen mit dem Geschäftsführer der Zimmerei Steiger &#38; Riesterer über die noch ausstehende Vergütung eines FAU Mitgliedes wurden ergebnislos beendet. Als Reaktion führten einige Aktive der Basisgewerkschaft FAU eine spontane Kundgebung vor dem Betrieb in Staufen durch. Die FAU Freiburg kündigt weitere Aktionen an. (hier ein Song zur Auseinandersetzung)... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2021/06/16/verhandlungen-im-konflikt-mit-der-zimmerei-steiger-riesterer-gmbh-ohne-einigung-spontane-kundgebung-vor-dem-betrieb-in-staufen/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/06/photo_2021-06-15_15-32-00_pix.cleaned.jpg"><img decoding="async" class=" wp-image-2005 alignright" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/06/photo_2021-06-15_15-32-00_pix.cleaned-1024x768.jpg" alt="" width="306" height="229" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/06/photo_2021-06-15_15-32-00_pix.cleaned-1024x768.jpg 1024w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/06/photo_2021-06-15_15-32-00_pix.cleaned-300x225.jpg 300w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/06/photo_2021-06-15_15-32-00_pix.cleaned-768x576.jpg 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/06/photo_2021-06-15_15-32-00_pix.cleaned.jpg 1280w" sizes="(max-width: 306px) 100vw, 306px" /></a></strong><strong>Die Verhandlungen mit dem Geschäftsführer der Zimmerei Steiger &amp; Riesterer über die noch ausstehende Vergütung eines FAU Mitgliedes wurden ergebnislos beendet. Als Reaktion führten einige Aktive der Basisgewerkschaft FAU eine spontane Kundgebung vor dem Betrieb in Staufen durch. Die FAU Freiburg kündigt weitere Aktionen an. <a href="https://www.youtube.com/watch?v=MV5LtY01cz0">(hier ein Song zur Auseinandersetzung)</a><br />
</strong></p>
<p>Der Betroffene hatte <a href="https://freiburg.fau.org/2021/04/26/pm-zimmerei-steiger-riesterer-handwerksunternehmen-des-jahres-2021-aber-keine-verantwortung-fuer-solo-selbstaendige/">im letzten Jahr als Solo-Selbstständiger bei der Zimmerei gearbeitet</a>. Kurz vor Weihnachten habe man ihm nach eigener Aussage mitgeteilt, dass er die letzte Woche des vereinbarten Arbeitszeitraums nicht mehr antreten solle und stattdessen die Arbeit an Auszubildende des Betriebs weitergegeben. Den Betroffenen brachte dies in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten.</p>
<p>Durch Vermittlung einer Anwältin kam es nun zu einer Verhandlung zwischen dem Betroffenen FAU Mitglied und dem Geschäftsführer. Schon hier erklärte der Arbeitgeber sich allein dazu bereit mit dem Betroffenen selbst zu sprechen, weigerte sich aber mit Sekretär:innen der FAU zu verhandeln.</p>
<p><span id="more-2004"></span></p>
<p>Während der Verhandlungen unterbreitete er das Angebot 900€ von ausstehenden 1024€ an eine soziale Organisation seiner Wahl zu spenden, wobei der Betroffene ihm eine unverbindliche Auswahl liefern könne. Der Kompromissvorschlag 450€ direkt an den Betroffenen auszuzahlen und 450€ an eine vom Betroffenen ausgewählte Organisation zu spenden wurde rundherum abgelehnt. Da der Arbeitgeber keine Kompromissbereitschaft zeigte, entschied sich der Kollege die Verhandlungen vorerst abzubrechen.</p>
<p>Als Reaktion darauf führten Aktive der FAU eine  spontane Protestkundgebung vor der Zimmerei Steiger &amp; Riesterer GmbH in Staufen durch und informierten die interessierte Öffentlichkeit über den Fall.</p>
<p><em>„Der Arbeitgeber hat in den Verhandlungen mit unserem Mitglied keine Kompromissbereitschaft erkennen lassen“</em>, so Paul Kraut, Mitglied im allgemeinen Sekretariat der FAU Freiburg, <em>„Allein wenn man bedenkt, dass Spenden von der Steuer absetzbar sind, ist dieses Angebot schon fragwürdig. Dass zudem an eine Organisation gegen Mobbing gespendet werden soll, kann nur als Provokation in unsere Richtung hin, aufgefasst werden. Anscheinend sieht sich der Geschäftsführer als Opfer einer mobbenden Gewerkschaft.“</em></p>
<p>Stella Meier – aktiv in der gewerkschaftlichen Erstberatung der FAU Freiburg &#8211; ergänzt: <em>„Wir wollen aber nicht den Auslöser unserer Gewerkschaftsaktionen vergessen: Der betroffene Kollege wurde eine Woche vor Vertragsende fristlos gekündigt – vermutlich um Kosten zu sparen. Der damals Wohnungslose hatte fest mit dem Geld gerechnet, die Zeit fest verplant und konnte unmöglich auf die Schnelle einen neuen Auftrag akquirieren. Dies brachte ihn in ziemliche finanzielle Schwierigkeiten. Nur darum hat er sich an unsere gewerkschaftliche Beratung gewandt. Natürlich werden wir uns weiterhin für den Kollegen einsetzen und planen schon nächste Aktionen.“</em></p>
<p>Die FAU Freiburg fordert weiterhin die sofortige Auszahlung des ausstehenden Betrags.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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