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	<title>urlaub &#8211; FAU Freiburg</title>
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	<description>Die antikapitalistische Basisgewerkschaft</description>
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	<title>urlaub &#8211; FAU Freiburg</title>
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		<title>Gewerkschaft lohnt sich – niedrigen vierstelligen Betrag in Arbeitskonflikt in Gastronomiebetrieb erstritten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[faufreiburg]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Feb 2026 16:10:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Syndikat]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein FAU-Mitglied wandte sich an unsere gewerkschaftliche Beratung, da es in den vergangenen 2,5 Jahren Beschäftigung in einem Gastronomiebetrieb keinen bezahlten Urlaub nehmen konnte und die Zahlung weiterer Ansprüche ausstand. Weil die Kollegin auf ihr Recht beharrte, wurde sie in der weiteren Auseinandersetzung von ihrem Chef gekündigt – eine verbotene... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2026/02/09/gewerkschaft-lohnt-sich-niedrigen-vierstelligen-betrag-in-arbeitskonflikt-in-gastronomiebetrieb-erstritten/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr" data-pm-slice="1 1 []"><em><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-scaled.jpeg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignleft wp-image-4036" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-225x300.jpeg" alt="" width="222" height="296" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-225x300.jpeg 225w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-768x1024.jpeg 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-1152x1536.jpeg 1152w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-1536x2048.jpeg 1536w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-263x350.jpeg 263w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-113x150.jpeg 113w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-scaled.jpeg 1920w" sizes="(max-width: 222px) 100vw, 222px" /></a>Ein FAU-Mitglied wandte sich an unsere gewerkschaftliche Beratung, da es in den vergangenen 2,5 Jahren Beschäftigung in einem Gastronomiebetrieb keinen bezahlten Urlaub nehmen konnte und die Zahlung weiterer Ansprüche ausstand. Weil die Kollegin auf ihr Recht beharrte, wurde sie in der weiteren Auseinandersetzung von ihrem Chef gekündigt – eine verbotene Maßregelung. Nun konnte eine für die Kollegin zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden.</em></p>
<p dir="ltr">Dezember letzten Jahres kam ein FAU-Mitglied auf die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg zu. Die Kollegin wandte sich zunächst mit dem Ziel an uns, sich auf ein Gespräch mit ihrem Chef, in dem es um das Thema des Urlaubs gehen sollte, optimal vorzubereiten und sich hinsichtlich ihrer Rechte und einer weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen. Dies stellte sich als kluge Entscheidung heraus, denn als der Chef ihr in besagtem Gespräch die Kündigung aussprach, konnten wir direkt unterstützen. Da selbst rechtswidrige Kündigungen (solange sie schriftlich ergingen) unheilbar wirksam werden, wenn nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage gegen sie erhoben wird, war eine schnelle Reaktion essenziell.</p>
<p dir="ltr">In der Kündigungsschutzklage argumentierten wir, dass die Kündigung wegen eines Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (§ 613a BGB) unwirksam war. Dieses verbietet Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen zu benachteiligen, wenn diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben. Im weiteren Verlauf erarbeiteten wir eine Aufstellung mit der Berechnung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung sowie aller weiteren Ansprüche, die der Kollegin zustanden. Diese Aufstellung überreichten wir gemeinsam dem Chef, verbunden mit der Drohung, die Kündigungsschutzklage um den Klageantrag der anderen ausstehenden Ansprüche zu erweitern. Der Gang zum Gericht war dann aber nicht mehr nötig, da wir bereits in einer außergerichtlichen Verhandlung mit der Zahlung einer niedrig vierstelligen Summe ein für die Kollegin sehr zufriedenstellendes Ergebnis erstreiten konnten.<span id="more-4035"></span></p>
<p dir="ltr"><strong>Auch Minijobber*innen in der Gastronomie haben Rechte!</strong></p>
<p dir="ltr">Unsere Erfahrung als Basisgewerkschaft mit immer wieder ähnlichen Fällen aus Gastronomiebetrieben zeigt: Die Missachtung von geltendem Arbeitsrecht, wie die Nichtgewährung von bezahltem Urlaub, keiner Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen oder unbezahlten Überstunden, ist in Freiburger Gastronomiebetrieben gang und gäbe. Vielfach wissen Beschäftigte in der Gastronomie nicht, dass ihnen (auch als geringfügig Beschäftigte) aus dem Manteltarifvertrag, der wie ein Gesetz für alle Arbeitnehmer:innen in der Gastronomie gilt, gewisse Rechte zustehen. So sieht der Manteltarifvertrag unter anderem bis zu 30 Urlaubstage jährlich, Zuschläge an Feiertagen, Weihnachtsgeld, zugesicherte Ruhetage und ein extra Urlaubsgeld vor.</p>
<p dir="ltr">Der vorliegende Fall zeigt einmal mehr: Widerstand lohnt sich! Wir möchten alle Arbeiter:innen in der Gastronomie ermutigen, Unterstützung bei entsprechenden Beratungsstellen zu suchen und für ihre Rechte einzustehen. Nur durch gewerkschaftliche Organisierung können wir die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie nachhaltig verbessern und unsere Rechte als Arbeiter:innen wirksam verteidigen.</p>
<hr />
<p><strong>Materialien</strong></p>
<p><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2023/10/202309-gastro-Infoflyer_DINA6.pdf">Flyer „Du arbeitest in der Gastro? Kenne deine Rechte!“</a></p>
<p><a href="https://www.fau.org/materialien/uploads/rechte_im_job_oktober_2025.pdf">Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“</a></p>
<p><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2025/04/BAnz-AT-16.12.2024-B11.pdf">allgemeinverbindlicher Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg</a></p>
<hr />
<blockquote><p><strong>Gewerkschaftliche Erstberatung der FAU Freiburg</strong></p>
<p>jeden 1. Montag im Monat, ab 20:00 im Rasthaus (Grether Gelände, Adlerstraße 12)</p>
<p><em>Unter +49 1575 1081877 über WhatsApp oder Signal (bitte keine Anrufe) oder per Mail (faufr-beratung@fau.org) kannst du einen Termin vereinbaren und kurz dein Anliegen schildern. Wenn du uns eine Telefonnummer hinterlässt, rufen wir dich auch gerne zurück.</em></p></blockquote>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Dein Recht auf Bildungsurlaub!</title>
		<link>https://freiburg.fau.org/2023/11/19/dein-recht-auf-bildungsurlaub/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[faufr3]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Nov 2023 20:16:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[FAU Freiburg]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Baden-Württemberg]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Bildungsurlaub]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Bildungsurlaub – Was ist das? Allen lohnabhängig Beschäftigten stehen bis zu 5 Tagen bezahlter Bildungsurlaub zu – zusätzlich zum regulären Urlaub und während der Arbeitszeit. Während dein Gehalt weiter gezahlt wird, kannst du dich zu einem beruflichen oder politischen Thema deiner Wahl weiterbilden. Auch Auszubildende und Studierende im dualen Studium... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2023/11/19/dein-recht-auf-bildungsurlaub/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 align="left"><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2023/11/231118-bildungsurlaub-postkarte_sharepic_faufr-1.jpg"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-3054 size-medium" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2023/11/231118-bildungsurlaub-postkarte_sharepic_faufr-1-300x300.jpg" alt="eine schwarze Katze schläft auf einem Stapel Bücher, neben einer Teetasse. Text: Liebe Grüße aus meinem Bildungsurlaub! FAU" width="300" height="300" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2023/11/231118-bildungsurlaub-postkarte_sharepic_faufr-1-300x300.jpg 300w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2023/11/231118-bildungsurlaub-postkarte_sharepic_faufr-1-1024x1024.jpg 1024w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2023/11/231118-bildungsurlaub-postkarte_sharepic_faufr-1-150x150.jpg 150w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2023/11/231118-bildungsurlaub-postkarte_sharepic_faufr-1-768x768.jpg 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2023/11/231118-bildungsurlaub-postkarte_sharepic_faufr-1-350x350.jpg 350w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2023/11/231118-bildungsurlaub-postkarte_sharepic_faufr-1.jpg 1080w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a>Bildungsurlaub – Was ist das?</h3>
<p align="left">Allen lohnabhängig Beschäftigten stehen <strong>bis zu 5 Tagen</strong> bezahlter Bildungsurlaub zu – zusätzlich zum regulären Urlaub und während der Arbeitszeit.</p>
<p align="left">Während dein Gehalt weiter gezahlt wird, kannst du dich zu einem beruflichen oder politischen Thema deiner Wahl weiterbilden. Auch Auszubildende und Studierende im dualen Studium haben das Recht auf Freistellung für Bildungsurlaub – allerdings ausschließlich für politische Bildung.</p>
<p align="left"><em>Weitere Tipps in unserem Best-Of Video: </em><a href="https://freiburg.fau.org/2021/05/01/10-dinge-die-du-noch-nicht-ueber-deinen-arbeitsvertrag-wusstest/"><em>10 Dinge, die du noch nicht über deinen Arbeitsvertrag wusstest</em></a></p>
<p align="left"><span id="more-3044"></span></p>
<hr />
<h3 align="left"><b>Habe ich Recht auf Bildungsurlaub?</b></h3>
<p align="left">Bis zu <b>5 Tage</b> Weiterbildung steht lohnabhängig Beschäftigten jedes Jahr zu – während der Arbeitszeit. Die genauen Bedingungen sind in den Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer geregelt (außer in Sachsen und Bayern). Wenn du eine 50-Prozent-Stelle hast, stehen Dir jährlich 50% der fünf Bildungsurlaubstage zu, also zweieinhalb Tage. Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht, beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die <b>gesamte</b> Ausbildungs- bzw. Studienzeit und ist beschränkt auf den Bereich der politischen Weiterbildung und der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Auch Beamt:innen haben ein Recht auf Bildungsurlaub, im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes. <strong>Stud</strong><strong>ierende</strong><strong>n</strong> oder<strong> Rentner:in</strong><strong>nen</strong>, hilft eine solche Freistellung bei Lohnfortzahlung selbstverständlich nicht, gleichwohl kannst du an den Seminaren teilnehmen.</p>
<h3 align="left"><b>Wie kann ich meinen Anspruch auf Bildungsurlaub verwirklichen?</b></h3>
<p align="left">Die Freistellung bei gleichzeitiger Lohnfortzahlung kann für</p>
<ol>
<li>
<p align="left">die berufliche Weiterbildung,</p>
</li>
<li>
<p align="left">politische Weiterbildung oder</p>
</li>
<li>
<p align="left">die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten genutzt werden.</p>
</li>
</ol>
<p align="left">Die veranstaltende Organisation muss in Baden-Württemberg anerkannt sein (das Seminar in den meisten anderen Bundesländern). Ob dem so ist, kann dir die Veranstalterin beantworten.</p>
<p align="left">In Baden-Württemberg musst du spätestens <b>9 Wochen vor Seminarbeginn</b> bei deiner Arbeitgeber:in einen formlosen Antrag stellen. Weitere Unterlagen, die du dem Antrag beifügst oder nach reichst, erhältst du von der veranstaltenden Organisation. Die Arbeitgeberin muss spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch eine Rückmeldung geben, nach dieser Frist gilt er als bewilligt. Nach dem Seminar musst du eine <b>Teilnahme</b><b>bescheinigung</b> abgeben.</p>
<h3 align="left"><b>Wo finde ich Bildungsurlaubsangebote?</b></h3>
<p align="left">Angebote und weitere Informationen findest du auf der Internetseite <a href="https://www.bildungsurlaub.de/" target="_blank" rel="noopener"><b>www.b</b><b>ildungsurlaub.de</b></a></p>
<h3 align="left"><b>Wem nützt ein Bildungsurlaub?</b></h3>
<p align="left">Du gewinnst neue Erkenntnisse zu einem selbst ausgewählten Thema und dein Gehalt wird weiter gezahlt. Noch Fragen?</p>
<h3 align="left"><b>Was kostet ein Bildungsurlaub?</b></h3>
<p>Die Kosten teilen sich die lohnabhängig Beschäftigten (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Die Seminarkosten werden dir also nicht erstattet – auch Material-, Fahrt- und Unterkunftskosten musst du leider selbst bezahlen.</p>
<h3 align="left"><b>Warum nimmt in meinem Betrieb niemand Bildungsurlaub?</b></h3>
<p align="left">Viele Menschen kennen ihre Rechte nicht. Andere sorgen sich vor negativen Konsequenzen durch die Chef:in, wenn sie ihre Rechte in Anspruch nehmen. Bundesweit nehmen nur 1,5 % der Beschäftigten Bildungsurlaub. Indem du einen BU anmeldest, ermutigst du auch andere Kolleg:innen ihr Recht in Anspruch zu nehmen. So verändert ihr nach und nach die Betriebskultur.</p>
<h3 align="left"><b>Was ist die rechtliche Grundlage und Geschichte des Bildungsurlaubs?</b></h3>
<p align="left">Die Bundesrepublik Deutschland hat 1974 ein bindendes Übereinkommen der <i>Internationalen Arbeitsorganisation</i> (ILO) über bezahlten Bildungsurlaub unterschrieben. Die ILO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Mit der Unterzeichnung hat sich die Bundesrepublik völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen. In Deutschland ist Bildung Sache der Bundesländer. Deshalb lag es in ihren Zuständigkeiten entsprechende Gesetze zu erlassen, die das Recht auf Bildungsurlaub regeln. In Baden-Württemberg finden sich alle wichtigen Infos im 2021 geänderten <i>Bildungszeitgesetz</i>. <b>Keine Bildungsurlaubsgesetze</b> gibt es in Bayern und Sachsen. Die Geschichte des Bildungsurlaubs ist eben auch ein Teil der Geschichte der Erfolge und Niederlagen der Arbeiter:innenbewegung. Es hängt von unserer kollektiven Stärke ab, dass sich unsere Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern.</p>
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