Dein Recht auf Bildungsurlaub!

eine schwarze Katze schläft auf einem Stapel Bücher, neben einer Teetasse. Text: Liebe Grüße aus meinem Bildungsurlaub! FAUBildungsurlaub – Was ist das?

Allen lohnabhängig Beschäftigten stehen bis zu 5 Tagen bezahlter Bildungsurlaub zu – zusätzlich zum regulären Urlaub und während der Arbeitszeit.

Während dein Gehalt weiter gezahlt wird, kannst du dich zu einem beruflichen oder politischen Thema deiner Wahl weiterbilden. Auch Auszubildende und Studierende im dualen Studium haben das Recht auf Freistellung für Bildungsurlaub – allerdings ausschließlich für politische Bildung.

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Habe ich Recht auf Bildungsurlaub?

Bis zu 5 Tage Weiterbildung steht lohnabhängig Beschäftigten jedes Jahr zu – während der Arbeitszeit. Die genauen Bedingungen sind in den Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer geregelt (außer in Sachsen und Bayern). Wenn du eine 50-Prozent-Stelle hast, stehen Dir jährlich 50% der fünf Bildungsurlaubstage zu, also zweieinhalb Tage. Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht, beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit und ist beschränkt auf den Bereich der politischen Weiterbildung und der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Auch Beamt:innen haben ein Recht auf Bildungsurlaub, im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes. Studierenden oder Rentner:innen, hilft eine solche Freistellung bei Lohnfortzahlung selbstverständlich nicht, gleichwohl kannst du an den Seminaren teilnehmen.

Wie kann ich meinen Anspruch auf Bildungsurlaub verwirklichen?

Die Freistellung bei gleichzeitiger Lohnfortzahlung kann für

  1. die berufliche Weiterbildung,

  2. politische Weiterbildung oder

  3. die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten genutzt werden.

Die veranstaltende Organisation muss in Baden-Württemberg anerkannt sein (das Seminar in den meisten anderen Bundesländern). Ob dem so ist, kann dir die Veranstalterin beantworten.

In Baden-Württemberg musst du spätestens 9 Wochen vor Seminarbeginn bei deiner Arbeitgeber:in einen formlosen Antrag stellen. Weitere Unterlagen, die du dem Antrag beifügst oder nach reichst, erhältst du von der veranstaltenden Organisation. Die Arbeitgeberin muss spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch eine Rückmeldung geben, nach dieser Frist gilt er als bewilligt. Nach dem Seminar musst du eine Teilnahmebescheinigung abgeben.

Wo finde ich Bildungsurlaubsangebote?

Angebote und weitere Informationen findest du auf der Internetseite www.bildungsurlaub.de

Wem nützt ein Bildungsurlaub?

Du gewinnst neue Erkenntnisse zu einem selbst ausgewählten Thema und dein Gehalt wird weiter gezahlt. Noch Fragen?

Was kostet ein Bildungsurlaub?

Die Kosten teilen sich die lohnabhängig Beschäftigten (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Die Seminarkosten werden dir also nicht erstattet – auch Material-, Fahrt- und Unterkunftskosten musst du leider selbst bezahlen.

Warum nimmt in meinem Betrieb niemand Bildungsurlaub?

Viele Menschen kennen ihre Rechte nicht. Andere sorgen sich vor negativen Konsequenzen durch die Chef:in, wenn sie ihre Rechte in Anspruch nehmen. Bundesweit nehmen nur 1,5 % der Beschäftigten Bildungsurlaub. Indem du einen BU anmeldest, ermutigst du auch andere Kolleg:innen ihr Recht in Anspruch zu nehmen. So verändert ihr nach und nach die Betriebskultur.

Was ist die rechtliche Grundlage und Geschichte des Bildungsurlaubs?

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1974 ein bindendes Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über bezahlten Bildungsurlaub unterschrieben. Die ILO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Mit der Unterzeichnung hat sich die Bundesrepublik völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen. In Deutschland ist Bildung Sache der Bundesländer. Deshalb lag es in ihren Zuständigkeiten entsprechende Gesetze zu erlassen, die das Recht auf Bildungsurlaub regeln. In Baden-Württemberg finden sich alle wichtigen Infos im 2021 geänderten Bildungszeitgesetz. Keine Bildungsurlaubsgesetze gibt es in Bayern und Sachsen. Die Geschichte des Bildungsurlaubs ist eben auch ein Teil der Geschichte der Erfolge und Niederlagen der Arbeiter:innenbewegung. Es hängt von unserer kollektiven Stärke ab, dass sich unsere Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern.

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