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	<title>Kündigung &#8211; FAU Freiburg</title>
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	<description>Die antikapitalistische Basisgewerkschaft</description>
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	<title>Kündigung &#8211; FAU Freiburg</title>
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		<title>Fristlose Kündigung und kein Gehalt wegen Krankheit? Geht gar nicht!</title>
		<link>https://freiburg.fau.org/2026/04/05/fristlose-kuendigung-und-kein-gehalt-wegen-krankheit-geht-gar-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[faufreiburg]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Apr 2026 08:30:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Einer medizinischen Fachangestellten wurde nach schwerer Krankheit überraschend fristlos gekündigt und ihr wurde der Großteil ihres letzten Monatslohnes nicht ausgezahlt. Der Arbeitgeber unterließ es zudem, sie auf die Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit hinzuweisen. Da sie über ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht Bescheid wusste geriet sie in... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2026/04/05/fristlose-kuendigung-und-kein-gehalt-wegen-krankheit-geht-gar-nicht/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-scaled.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-4141 alignleft" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-225x300.jpg" alt="" width="225" height="300" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-225x300.jpg 225w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-768x1024.jpg 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-1152x1536.jpg 1152w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-1536x2048.jpg 1536w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-263x350.jpg 263w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-113x150.jpg 113w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/03/Sharepic_FAU_79_Fall_Arztpraxis-scaled.jpg 1920w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /></a>Einer medizinischen Fachangestellten wurde nach schwerer Krankheit überraschend fristlos gekündigt und ihr wurde der Großteil ihres letzten Monatslohnes nicht ausgezahlt. Der Arbeitgeber unterließ es zudem, sie auf die Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit hinzuweisen. Da sie über ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht Bescheid wusste geriet sie in finanzielle Schwierigkeiten. Nach einer Beratung und entsprechenden Geltendmachung konnte eine für die betroffene zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden. Eine Spendensammlung innerhalb unserer Basisgewerkschaft konnte zudem die konkrete Notlage abwenden.</i></p>
<p>Aufgrund einer schweren Erkrankung fiel die medizinische Fachangestellte für mehrere Wochen aus. Ihr Arbeitgeber versuchte sie daraufhin zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu überreden. Da sie darauf nicht einging, erfolgte eine de facto fristlose Kündigung via Mail. Die Zahlung ihres letzten Monatsgehaltes wurde von der Rückgabe einer Zugangskarte abhängig gemacht. Weiterhin sollte sie ihr restliches Gehalt selbst errechnen. Richtigerweise wurde letzteres von ihr abgelehnt. Nach Rückgabe der Zugangskarte wurde ihr dann nach rund einem Monat nur ein Bruchteil des fehlenden Gehaltes ausgezahlt. Begründet wurde dies mit angeblichen Minusstunden aufgrund fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Der Arbeitgeber kam zudem seiner Hinweispflicht (nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB III) nicht nach. Da die junge Kollegin mit dem deutschen Sozialsystem nicht vertraut war, machte Sie in Folge ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht geltend und geriet in große finanzielle Schwierigkeiten. Die Kollegin wandet sich nach Ratschlag eines Bekannten an die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg.</p>
<p>Schnell wurde klar: Die fristlose Kündigung war ungültig, da sie nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – in Schriftform, sondern via E-Mail erfolgte. Auch der Lohnabzug war widerrechtlich, da die Kollegin durch ein Schreiben ihres behandelnden Hausarztes zweifelsfrei ihre Arbeitsunfähigkeit beweisen konnte.</p>
<p>Gemeinsam wurde ein entsprechendes Forderungsschreiben erarbeitet und dem Arbeitgeber zugesendet. Der Brief zeigte Wirkung: Die Kollegin konnte – ohne aufwändigen Gerichtsprozess – eine für sie zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielen. Der Chef zahlte ihr den fehlenden Betrag umgehend aus.<span id="more-4140"></span></p>
<p>Da die Kollegin leider erst durch die gewerkschaftliche Beratung von ihrem sozialrechtlichen Ansprüchen auf Arbeitslosengeld erfuhr und dieses nicht rückwirkend gezahlt wird, geriet sie in größere finanzielle Schwierigkeiten. Um sie in in ihrer unmittelbaren Notlage zu unterstützen wurde innerhalb unserer Basisgewerkschaft eine Spendensammlung initiiert. Durch viele kleine Spenden konnte so schnell und unkompliziert geholfen werden!</p>
<p>Folgend wichtige Punkte sind für alle Arbeiter/innen relevant und immer wieder Thema in unserer gewerkschaftlichen Sprechstunde:</p>
<p>Kündigungen müssen schriftlich (Papierform mit Unterschrift des Chefs) erfolgen! Mündliche Kündigungen oder Kündigungen via E-Mail und Whatsapp kommen in der Praxis immer wieder vor, sind aber nicht gültig, da sie die vorgeschriebene Schriftform nicht erfüllen. Solltet ihr eine Kündigung (egal in welcher Form) erhalten sucht euch umgehend Unterstützung bei einer Gewerkschaft oder einer entsprechenden Beratungsstelle. Unter Umständen habt ihr maximal 3 Wochen Zeit gegen die Kündigung vorzugehen! Mehr Infos zum Thema Kündigung findet ihr u.a. <a href="https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung.htm">auf dieser Webseite</a>.</p>
<p>Arbeitstage an denen ihr Krank seid und dies durch eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (im Alltag oft auch „Krankschreibung“ genannt) von einem Arzt bestätigt wird müssen (in den meisten Fällen) durch euren Chef bezahlt werden. Mehr Infos findet ihr z.B. <a href="https://www.betanet.de/entgeltfortzahlung.html">auf der Webseite „betanet“</a>. Falls dies nicht passiert, wendet euch an eine Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle.</p>
<p>Solltet ihr vor der Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate gearbeitet haben, so habt ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch für Personen die z.B. keinen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen haben (da sie z.B. aufgrund ihres Aufenthaltsstatus nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen können). Wichtig: Sobald ihr von eurer (auch nur drohenden) Arbeitslosigkeit erfahrt, solltet ihr euch bei der Agentur für Arbeit möglichst umgehend als „Arbeitssuchend“ melden. Tritt dann eure reale Arbeitslosigkeit ein, solltet ihr euch spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit als „Arbeitslos“ melden. Mehr Infos gibt es <a href="https://www.betanet.de/arbeitslosengeld.html">auf „betanet“</a> und der <a href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer">Webseite der Agentur für Arbeit</a>.</p>
<hr />
<p><strong>Materialien</strong></p>
<p><a href="https://www.fau.org/materialien/uploads/rechte_im_job_oktober_2025.pdf">Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“</a></p>
<hr />
<blockquote><p><strong>Gewerkschaftliche Erstberatung der FAU Freiburg</strong></p>
<p>jeden 1. Montag im Monat, ab 20:00 im Rasthaus (Grether Gelände, Adlerstraße 12)</p>
<p><em>Unter +49 1575 1081877 über WhatsApp oder Signal (bitte keine Anrufe) oder per Mail (faufr-beratung@fau.org) kannst du einen Termin vereinbaren und kurz dein Anliegen schildern. Wenn du uns eine Telefonnummer hinterlässt, rufen wir dich auch gerne zurück.</em></p></blockquote>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gewerkschaft lohnt sich – niedrigen vierstelligen Betrag in Arbeitskonflikt in Gastronomiebetrieb erstritten</title>
		<link>https://freiburg.fau.org/2026/02/09/gewerkschaft-lohnt-sich-niedrigen-vierstelligen-betrag-in-arbeitskonflikt-in-gastronomiebetrieb-erstritten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[faufreiburg]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Feb 2026 16:10:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ein FAU-Mitglied wandte sich an unsere gewerkschaftliche Beratung, da es in den vergangenen 2,5 Jahren Beschäftigung in einem Gastronomiebetrieb keinen bezahlten Urlaub nehmen konnte und die Zahlung weiterer Ansprüche ausstand. Weil die Kollegin auf ihr Recht beharrte, wurde sie in der weiteren Auseinandersetzung von ihrem Chef gekündigt – eine verbotene... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2026/02/09/gewerkschaft-lohnt-sich-niedrigen-vierstelligen-betrag-in-arbeitskonflikt-in-gastronomiebetrieb-erstritten/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr" data-pm-slice="1 1 []"><em><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-scaled.jpeg"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-4036" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-225x300.jpeg" alt="" width="222" height="296" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-225x300.jpeg 225w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-768x1024.jpeg 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-1152x1536.jpeg 1152w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-1536x2048.jpeg 1536w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-263x350.jpeg 263w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-113x150.jpeg 113w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2026/02/Sharepic_FAU_79_08022026-scaled.jpeg 1920w" sizes="(max-width: 222px) 100vw, 222px" /></a>Ein FAU-Mitglied wandte sich an unsere gewerkschaftliche Beratung, da es in den vergangenen 2,5 Jahren Beschäftigung in einem Gastronomiebetrieb keinen bezahlten Urlaub nehmen konnte und die Zahlung weiterer Ansprüche ausstand. Weil die Kollegin auf ihr Recht beharrte, wurde sie in der weiteren Auseinandersetzung von ihrem Chef gekündigt – eine verbotene Maßregelung. Nun konnte eine für die Kollegin zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden.</em></p>
<p dir="ltr">Dezember letzten Jahres kam ein FAU-Mitglied auf die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg zu. Die Kollegin wandte sich zunächst mit dem Ziel an uns, sich auf ein Gespräch mit ihrem Chef, in dem es um das Thema des Urlaubs gehen sollte, optimal vorzubereiten und sich hinsichtlich ihrer Rechte und einer weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen. Dies stellte sich als kluge Entscheidung heraus, denn als der Chef ihr in besagtem Gespräch die Kündigung aussprach, konnten wir direkt unterstützen. Da selbst rechtswidrige Kündigungen (solange sie schriftlich ergingen) unheilbar wirksam werden, wenn nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage gegen sie erhoben wird, war eine schnelle Reaktion essenziell.</p>
<p dir="ltr">In der Kündigungsschutzklage argumentierten wir, dass die Kündigung wegen eines Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (§ 613a BGB) unwirksam war. Dieses verbietet Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen zu benachteiligen, wenn diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben. Im weiteren Verlauf erarbeiteten wir eine Aufstellung mit der Berechnung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung sowie aller weiteren Ansprüche, die der Kollegin zustanden. Diese Aufstellung überreichten wir gemeinsam dem Chef, verbunden mit der Drohung, die Kündigungsschutzklage um den Klageantrag der anderen ausstehenden Ansprüche zu erweitern. Der Gang zum Gericht war dann aber nicht mehr nötig, da wir bereits in einer außergerichtlichen Verhandlung mit der Zahlung einer niedrig vierstelligen Summe ein für die Kollegin sehr zufriedenstellendes Ergebnis erstreiten konnten.<span id="more-4035"></span></p>
<p dir="ltr"><strong>Auch Minijobber*innen in der Gastronomie haben Rechte!</strong></p>
<p dir="ltr">Unsere Erfahrung als Basisgewerkschaft mit immer wieder ähnlichen Fällen aus Gastronomiebetrieben zeigt: Die Missachtung von geltendem Arbeitsrecht, wie die Nichtgewährung von bezahltem Urlaub, keiner Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen oder unbezahlten Überstunden, ist in Freiburger Gastronomiebetrieben gang und gäbe. Vielfach wissen Beschäftigte in der Gastronomie nicht, dass ihnen (auch als geringfügig Beschäftigte) aus dem Manteltarifvertrag, der wie ein Gesetz für alle Arbeitnehmer:innen in der Gastronomie gilt, gewisse Rechte zustehen. So sieht der Manteltarifvertrag unter anderem bis zu 30 Urlaubstage jährlich, Zuschläge an Feiertagen, Weihnachtsgeld, zugesicherte Ruhetage und ein extra Urlaubsgeld vor.</p>
<p dir="ltr">Der vorliegende Fall zeigt einmal mehr: Widerstand lohnt sich! Wir möchten alle Arbeiter:innen in der Gastronomie ermutigen, Unterstützung bei entsprechenden Beratungsstellen zu suchen und für ihre Rechte einzustehen. Nur durch gewerkschaftliche Organisierung können wir die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie nachhaltig verbessern und unsere Rechte als Arbeiter:innen wirksam verteidigen.</p>
<hr />
<p><strong>Materialien</strong></p>
<p><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2023/10/202309-gastro-Infoflyer_DINA6.pdf">Flyer „Du arbeitest in der Gastro? Kenne deine Rechte!“</a></p>
<p><a href="https://www.fau.org/materialien/uploads/rechte_im_job_oktober_2025.pdf">Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“</a></p>
<p><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2025/04/BAnz-AT-16.12.2024-B11.pdf">allgemeinverbindlicher Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg</a></p>
<hr />
<blockquote><p><strong>Gewerkschaftliche Erstberatung der FAU Freiburg</strong></p>
<p>jeden 1. Montag im Monat, ab 20:00 im Rasthaus (Grether Gelände, Adlerstraße 12)</p>
<p><em>Unter +49 1575 1081877 über WhatsApp oder Signal (bitte keine Anrufe) oder per Mail (faufr-beratung@fau.org) kannst du einen Termin vereinbaren und kurz dein Anliegen schildern. Wenn du uns eine Telefonnummer hinterlässt, rufen wir dich auch gerne zurück.</em></p></blockquote>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abfindung nach überraschender Kündigung erstritten</title>
		<link>https://freiburg.fau.org/2024/12/23/abfindung-nach-ueberraschender-kuendigung-erstritten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[faufreiburg]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Dec 2024 15:17:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Syndikat]]></category>
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					<description><![CDATA[Nach einer überraschenden Kündigung eines FAU Mitglieds konnte dieser in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht eine Abfindungszahlung in mittlerer vierstelliger Höhe erstreiten. Der gekündigte Kollege war in einem IT-Unternehmen als Programmierer tätig und arbeitete mit seinem Team gerade an einem laufenden Projekt, als ihn unvermittelt die ordentliche¹ betriebsbedingte Kündigung erreichte.... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2024/12/23/abfindung-nach-ueberraschender-kuendigung-erstritten/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-pm-slice="1 1 []"><em><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2024/12/Sharepic_Abfindung_2024_12.jpg"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-3499 alignright" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2024/12/Sharepic_Abfindung_2024_12-240x300.jpg" alt="" width="240" height="300" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2024/12/Sharepic_Abfindung_2024_12-240x300.jpg 240w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2024/12/Sharepic_Abfindung_2024_12-819x1024.jpg 819w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2024/12/Sharepic_Abfindung_2024_12-768x960.jpg 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2024/12/Sharepic_Abfindung_2024_12-280x350.jpg 280w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2024/12/Sharepic_Abfindung_2024_12-120x150.jpg 120w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2024/12/Sharepic_Abfindung_2024_12.jpg 1080w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /></a>Nach einer überraschenden Kündigung eines FAU Mitglieds konnte dieser in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht eine Abfindungszahlung in mittlerer vierstelliger Höhe erstreiten.</em></p>
<p>Der gekündigte Kollege war in einem IT-Unternehmen als Programmierer tätig und arbeitete mit seinem Team gerade an einem laufenden Projekt, als ihn unvermittelt die ordentliche¹ betriebsbedingte Kündigung erreichte. Er entschloss sich daraufhin, innerhalb der Frist von 3 Wochen eine sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben. Erst daraufhin erhielt er von dem Anwalt seines Chefs ein Schreiben, in dem ihm die Gründe für die Kündigung genannt wurden: Angeblich gebe es einen akuten Auftragsmangel, weitere Entlassungen und einen Neueinstellungsstopp. Ihm wurde gleichzeitig eine niedrige vierstellige Summe angeboten, damit er seine Klage zurückzieht.</p>
<p>Stutzig machte den Kollegen, dass im gleichen Zeitraum Online durch das Unternehmen verschiedene offene Stellen ausgeschrieben waren. Somit war es zweifelhaft, ob es wirklich einen Auftragsmangel gegeben hat oder ob er nicht auch auf einer anderen Stelle weiter beschäftigt hätte werden können.<span id="more-3498"></span></p>
<p>Im Gütetermin² konnte sich dann mit dem Chef auf die Zahlung einer Abfindung in mittlerer vierstelliger Höhe, der Ausgabe eines guten qualifizierten Arbeitszeugnisses und eine bezahlte Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist geeinigt werden.</p>
<p>Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass es sich durchaus lohnt gegen (überraschende) Kündigungen vorzugehen. Solltet ihr Unterstützung bei einer Kündigung oder anderen arbeitsbezogenen Problemen benötigen, dann kontaktiert gerne die <a href="https://freiburg.fau.org/materialien/gewerkschaftliche-beratung/">gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg</a>.</p>
<hr />
<p>1. Ordentliche Kündigung = Kündigung innerhalb der im Arbeitsvertrag festgehaltenen Fristen</p>
<p>2. Gütetermin = Vom Gericht einberufener Termin zur Verhandlung einer möglichen außergerichtlichen Einigung (ohne Urteilsspruch)</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mitarbeiter in Freiburger Uni-Mensa kritisiert Hygienemängel und Arbeitsbedingungen – und wird gekündigt</title>
		<link>https://freiburg.fau.org/2022/10/02/mitarbeiter-in-freiburger-uni-mensa-kritisiert-hygienemaengel-und-arbeitsbedingungen-und-wird-gekuendigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[faufr3]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Oct 2022 18:00:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Syndikat]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitskämpfe]]></category>
		<category><![CDATA[FAU Freiburg]]></category>
		<category><![CDATA[Termin]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitskampf]]></category>
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		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Studierendenwerk Freiburg hat einem Angestellten der Spülküche der Mensa Rempartstraße und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU unvermittelt gekündigt. Dieser hatte im Vorfeld Sicherheits- und Hygienemängel gegenüber Vorgesetzten gemeldet und Verbesserungen eingefordert. Presse: -RDL &#124; Hygienemängel, Arbeitsrechtsbrüche, Kündigung Basisgewerkschaft demonstriert vor der Mensa (05.10.2022) RDL &#124; &#8222;Das geht so nicht&#8220;: Mitarbeiter... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2022/10/02/mitarbeiter-in-freiburger-uni-mensa-kritisiert-hygienemaengel-und-arbeitsbedingungen-und-wird-gekuendigt/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em> <a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/10/Shrepic_Mensa-scaled.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-2501 alignright" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/10/Shrepic_Mensa-300x150.jpeg" alt="" width="300" height="150" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/10/Shrepic_Mensa-300x150.jpeg 300w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/10/Shrepic_Mensa-1024x512.jpeg 1024w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/10/Shrepic_Mensa-768x384.jpeg 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/10/Shrepic_Mensa-1536x768.jpeg 1536w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/10/Shrepic_Mensa-2048x1024.jpeg 2048w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></em></p>
<p><strong>Das Studierendenwerk Freiburg hat einem Angestellten der Spülküche der Mensa Rempartstraße und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU unvermittelt gekündigt. Dieser hatte im Vorfeld Sicherheits- und Hygienemängel gegenüber Vorgesetzten gemeldet und Verbesserungen eingefordert.</strong></p>
<p><strong>Presse:</strong><br />
-RDL | <a href="https://rdl.de/beitrag/basisgewerkschaft-demonstriert-vor-der-mensa">Hygienemängel, Arbeitsrechtsbrüche, Kündigung Basisgewerkschaft demonstriert vor der Mensa</a> (05.10.2022)</p>
<p>RDL | <a href="https://rdl.de/beitrag/mitarbeiter-der-mensa-rempartstra-e-vermutet-kritik-als-k-ndigungsgrund">&#8222;Das geht so nicht&#8220;: Mitarbeiter an der Mensa Rempartstraße vermutet Kritik als Kündigungsgrund</a> (04.10.2022)</p>
<p><strong>Aktiv werden:</strong><br />
&#8211; Als Studierende: Meldet euch beim StuRa und eurer Fachschaft. Allgemein: Schreibt eine Protest-Mail an das Studierendenwerk &#8222;info@swfr.de&#8220; <span id="more-2494"></span></p>
<p>Die Kündigung erfolgte kurz vor Ende der Probezeit, während sich das FAU Mitglied im Urlaub befand. Stella Meier von der FAU Freiburg kommentiert: <em>„Die Vermutung liegt nahe, dass unser Mitglied aufgrund seiner Kritik gekündigt wurde.“</em></p>
<p><em>„Die Zustände in der Mensaküche waren so nicht tragbar. Aber statt Verbesserungen einzuleiten hat die Geschäftsleitung abgeblockt und mich schließlich rausgeworfen – kein nachvollziehbarer Umgang mit berechtigter Kritik“</em>, so Lukas S., der gekündigte Angestellte.</p>
<p><em>„Unbequeme Angestellte kurzerhand zu kündigen, weil sie sich über offensichtliche Missstände beschweren geht gar nicht. Das Signal ist klar: Wer sich beschwert, der fliegt. Das soll Kritik unterbinden und auf die Kolleg*innen abschreckend wirken. Gerade aus dem Niedriglohnsektor sind uns solche Praktiken leider allzu gut bekannt“,</em> ordnet Paul Kraut von der FAU Freiburg ein.</p>
<p><strong>Die FAU Freiburg fordert die Wiedereinstellung ihres Mitgliedes Lukas S. und einen konstruktiven Umgang mit Kritik von Seiten des Studierendenwerkes Freiburg</strong>.</p>
<p>Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, organisiert die FAU Freiburg am kommenden Dienstag, den 4. Oktober, eine Protestaktion um 12 Uhr vor der Mensa Rempartstraße.</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong>Der Mitarbeiter befand sich noch in der 6 monatigen Probezeit. Da er deswegen noch nicht unter die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes fällt kann der Arbeitgeber ihn relativ einfach kündigen.</p>
<p>Zu den Mängeln, die der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber kritisierte, gehörten hygienische Mängel wie Kakerlakenbefall, keine Zeit zum Reinigen des Arbeitsplatzes, hohe Arbeitsbelastung wegen Unterbesetzung und Sicherheitsrisiken. So verletzte sich der Mitarbeiter beim Reparieren einer Maschine &#8211; wofür eigentlich eine ausführliche Einweisung notwendig gewesen wäre &#8211; um auf Anweisung von Vorgesetzten den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Eine gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes fehlte ebenfalls. Darüber hinaus gab es u. a. kurzfristige Änderungen in den Schichtplänen und Arbeitszeiten, ohne dafür, wie ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, im Vorfeld die Zustimmung des Personalrates einzuholen.</p>
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		<title>Arbeitskonflikt erfolgreich beendet: 5300 €  erstritten!</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2022 17:45:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ein Arbeitskonflikt in einem südbadischen Sicherheitsunternehmen konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die FAU Freiburg hat für das betroffene Mitglied zwei Monate Lohnnachzahlung, Fahrtkostenerstattung und Urlaubsabgeltung/geld in Höhe von insgesamt 5300 Euro erstritten. Der Konflikt hatte mit einem unrechtmäßigen Kündigungsversuch des Arbeitgebers begonnen, nachdem der FAU-Kollege kleinere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen durchgesetzt hatte.... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2022/06/22/arbeitskonflikt-erfolgreich-beendet-5300-e-erstritten/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="western"><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/06/Sharepic_Sicherheit-scaled.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-2396 alignright" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/06/Sharepic_Sicherheit-300x150.jpeg" alt="" width="300" height="150" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/06/Sharepic_Sicherheit-300x150.jpeg 300w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/06/Sharepic_Sicherheit-1024x512.jpeg 1024w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/06/Sharepic_Sicherheit-768x384.jpeg 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/06/Sharepic_Sicherheit-1536x768.jpeg 1536w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2022/06/Sharepic_Sicherheit-2048x1024.jpeg 2048w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a>Ein Arbeitskonflikt in einem südbadischen Sicherheitsunternehmen konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die FAU Freiburg hat für das betroffene Mitglied zwei Monate Lohnnachzahlung, Fahrtkostenerstattung und Urlaubsabgeltung/geld in Höhe von insgesamt 5300 Euro erstritten.</p>
<p class="western">Der Konflikt hatte mit einem unrechtmäßigen Kündigungsversuch des Arbeitgebers begonnen, nachdem der FAU-Kollege kleinere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen durchgesetzt hatte. Die Kündigung stellte sich jedoch als ungültig heraus, da sie via Mail und nicht unterschriebenen Brief erfolgte¹. Außerdem wurden Fahrtkosten, welche laut Mantelergänzungstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe² zu erstatten sind, teilweise nicht erstattet und ein zustehendes Urlaubsgeld nicht gezahlt. Darüber hinaus befand sich der Arbeitgeber mit seinen Lohnzahlungen 2 Monate im Verzug.<span id="more-2395"></span></p>
<p class="western">Direkt nach Interventionen der FAU Freiburg wurde zuerst ein Monatsgehalt und Teile der Fahrtkosten gezahlt.Nach Klage vor dem Arbeitsgericht wurde dann ein Vergleich erzielt: Die Kündigung wurde innerhalb der Kündigungsfristen akzeptiert, da der Kollege inzwischen eine neue Stelle gefunden hatte. Dafür wurde Annahmeverzugslohn über einen Monat mit einer leichten Lohnerhöhung fällig. Die Hälfte der Fahrtkosten musste erstattet und die restlichen Urlaubstage abgegolten, sowie ein Urlaubsgeld ausgezahlt werden. So konnten ohne langwierige Kammerverhandlung 5300 € erstritten werden.</p>
<p class="western">Der Arbeitskonflikt hat wieder einmal gezeigt, dass sich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft lohnt. Insbesondere in prekären Branchen wie dem Sicherheitsgewerbe, in denen die Rechte von Arbeiter:innen meist nicht beachtet werden und die Bosse sich wie kleine Könige aufführen.</p>
<hr />
<p class="western">1) Kündigungen müssen immer schriftlich und mit Unterschrift erfolgen damit sie gültig sind. [<span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><u><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html">§ 623 BGB</a></u></span></span> &amp; <span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><u><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html">§ 126 Abs. 1 BGB</a></u></span></span>]</p>
<p class="western">2) Dieser ist in Baden-Württemberg für allgemeinverbindlich erklärt worden und gilt somit für alle Arbeiter:innen dieser Branche. [<span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><u><a href="https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Arbeit/sicherheit_mantelergaenzungstarifvertrag_baden_wuert_20060209.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3">Mantelergänzungstarifvertrag</a></u></span></span> &amp; <span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><u><a href="https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/qwTodV89Xxyo8F3FF8y/content/qwTodV89Xxyo8F3FF8y/BAnz%20AT%2021.06.2021%20B12.pdf?inline">Lohntarifvertrag</a></u></span></span>]</p>
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		<title>PM: FAU-Gewerkschaftsmitglied nach Forderung offener Lohnansprüche gekündigt</title>
		<link>https://freiburg.fau.org/2021/09/06/pm-fau-gewerkschaftsmitglied-nach-forderung-offener-lohnansprueche-gekuendigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[faufreiburg]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Sep 2021 09:47:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ende August wurde ein Taxifahrer und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU vom Unternehmen Taxi Thumberger unvermittelt gekündigt. Zuvor hatte er die Zahlung offener Lohnansprüche eingefordert. Ihm waren jahrelang die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten als „Pause“ ausgelegt und teilweise nicht entlohnt worden. Seit mehreren Jahren arbeitet der betroffene Taxifahrer beim... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2021/09/06/pm-fau-gewerkschaftsmitglied-nach-forderung-offener-lohnansprueche-gekuendigt/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/09/Shrepic_Taxi-Seite001-scaled.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" wp-image-2086 alignright" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/09/Shrepic_Taxi-Seite001-300x150.jpeg" alt="" width="318" height="159" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/09/Shrepic_Taxi-Seite001-300x150.jpeg 300w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/09/Shrepic_Taxi-Seite001-1024x512.jpeg 1024w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/09/Shrepic_Taxi-Seite001-768x384.jpeg 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/09/Shrepic_Taxi-Seite001-1536x768.jpeg 1536w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/09/Shrepic_Taxi-Seite001-2048x1024.jpeg 2048w" sizes="auto, (max-width: 318px) 100vw, 318px" /></a>Ende August wurde ein Taxifahrer und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU vom Unternehmen Taxi Thumberger unvermittelt gekündigt. Zuvor hatte er die Zahlung offener Lohnansprüche eingefordert. Ihm waren jahrelang die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten als „Pause“ ausgelegt und teilweise nicht entlohnt worden.</b></p>
<p>Seit mehreren Jahren arbeitet der betroffene Taxifahrer beim Taxiunternehmen „Taxi Thumberger (Baden-Blitz)“ aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm von der Geschäftsführung als Pause ausgelegt und dementsprechend teilweise nicht entlohnt. <i>„</i><i>Unserer Rechtsauffassung nach sind Stand und Wartezeiten als Arbeitsbereitschaft zu werten und mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Wir stützen uns dabei auf ein Urteil des</i><i> LAG Berlin-Brandenburg </i><i>aus dem Jahr 2018. Zudem gab es teilweise keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, </i><i>auch</i><i> wurde &#8211; unserer Berechnungen nach &#8211; das Urlaubsentgeld nicht in korrekter Höhe ausgezahlt. Dementsprechend hat unser betroffenes Mitglied die offenen Ansprüche im niedrigen fünfstelligen Bereich eingefordert.“</i>, so Stella Meier von der gewerkschaftlichen Erstberatung der FAU Freiburg.</p>
<p><span id="more-2084"></span></p>
<p>Daraufhin folgten in kürzester Zeit eine ganze Reihe von Abmahnungen und anschließend die Kündigung. Paul Kraut, Mitglied im allgemeinen Sekretariat der FAU Freiburg, dazu: <i>&#8222;Nachdem der Arbeitgeber auf die Forderungen nicht reagierte und der Kollege daraufhin eine Klage beim Arbeitsgericht einreichte, wurde von der Geschäftsführung neue Dienstanweisungen ausgegeben: So sollte der Koll</i><i>e</i><i>ge sich bei jeder Kleinigkeit telefonisch melden. Da dies in der Arbeitspraxis kaum praktikabel ist, diente die nicht 100%ige Einhaltung der Vorschriften der Geschäftsleitung als Grund für mehrere Abmahnungen, sowie der anschließenden Kündigung. Da unser betroffenes Mitglied in den Jahren zuvor nie abgemahnt wurde, müssen wir davon ausgehen, dass das Unternehmen einen nun unbequemen Angestellten loswerden will.“</i></p>
<p>Das betroffene Mitglied verzichtete während der gesamten Corona-Zeit weitestgehend auf soziale Kontakte, um seine teils schwerstkranken Kund:innen bei den Fahrten zur Klinik, zu Arzt:innen und anderen wichtigen Terminen zu schützen. So wurde er sogar in einem arte-Beitrag erwähnt. (*1) Er war bei den Kund:innen beliebt und wurde – bis zur Forderung der Ansprüche – auch von der Geschäftsführung geschätzt.</p>
<p>Sandra Walter, ebenfalls aktiv in der FAU Freiburg<i>, </i>ergänzt<i>: </i><i>&#8222;</i><i>Es ist allgemein bekannt, dass einige</i><i> Taxiunternehme</i><i>n</i><i> </i><i>versuchen mit diversen Manövern </i><i>Lohn</i><i>kosten einzusparen. Dies geht auf</i><i> Kosten der </i><i>sowieso</i><i> schon </i><i>schlecht</i><i> bezahlten Taxifahrer:</i><i>innen. Es ist wichtig, dagegen vorzugehen und die Chef:innen damit nicht einfach durchkommen zu lassen!&#8220;</i></p>
<p>Der Termin für die Güteverhandlung in der Sache ist am 09. September um 12.00 Uhr vor dem Arbeitsgericht in Offenburg. Die FAU Freiburg unterstützt den Betroffenen in der Verhandlung und wird seinen Forderungen in den kommenden Tagen auch mit gewerkschaftlichen Aktionen auf der Straße Nachdruck verleihen, um diesen Fall einer breiten Öffentlichkeit bekanntzumachen.</p>
<p>&#8212;</p>
<p>*1 arte Beitrag: <a href="https://www.arte.tv/de/videos/103660-000-A/1-mai-und-covid-19/">https://www.arte.tv/de/videos/103660-000-A/1-mai-und-covid-19/</a></p>
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		<title>Erfolg gegen dean&#038;david Freiburg HBF GmbH</title>
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		<dc:creator><![CDATA[faufreiburg]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 May 2021 17:21:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Erfolg in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Freiburg: Aufhebungsvertrag wird in ordentliche Kündigung umgewandelt. dean&#38;david Freiburg HBF GmbH muss Lohnnachzahlung im niedrigen vierstelligen Bereich an betroffenes FAU Mitglied entrichten. Am Montag, den 10. Mai, fand die Güteverhandlung im Fall des gekündigten FAU Mitglieds beim Franchise Restaurant dean&#38;david Freiburg HBF GmbH... <a class="continue-reading-link" href="https://freiburg.fau.org/2021/05/17/erfolg-gegen-deandavid-freiburg-hbf-gmbh/">Weiter Lesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/05/Dean-David-2_.jpeg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-1948 alignright" src="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/05/Dean-David-2_-300x222.jpeg" alt="" width="300" height="222" srcset="https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/05/Dean-David-2_-300x222.jpeg 300w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/05/Dean-David-2_-1024x757.jpeg 1024w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/05/Dean-David-2_-768x568.jpeg 768w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/05/Dean-David-2_-1536x1135.jpeg 1536w, https://freiburg.fau.org/wp-content/uploads/2021/05/Dean-David-2_.jpeg 1944w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><strong>Erfolg in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Freiburg: Aufhebungsvertrag wird in ordentliche Kündigung umgewandelt. dean&amp;david Freiburg HBF GmbH muss Lohnnachzahlung im niedrigen vierstelligen Bereich an betroffenes FAU Mitglied entrichten.</strong></p>
<p>Am Montag, den 10. Mai, fand die Güteverhandlung im Fall des gekündigten FAU Mitglieds beim Franchise Restaurant dean&amp;david Freiburg HBF GmbH vor dem Arbeitsgericht Freiburg statt. Die Geschäftsführerin erschien erst gar nicht zur Verhandlung. Die eindeutige Beweislage zwang die Anwältin der Gegenseite dann recht schnell dazu sich auf einen Vergleich einzulassen: Der Aufhebungsvertrag wird in eine ordentliche Kündigung auf den 15. Mai 2021 umgewandelt. Zudem muss dean&amp;david Freiburg HBF GmbH dem betroffenen Kollegen Lohn auf Basis der vertraglich vereinbarten 30 Wochenstunden nachzahlen.</p>
<p><span id="more-1955"></span></p>
<p>„<i>Unser Mitglied ist mit dem </i><i>Ausgang</i><i> sehr zufrieden! </i><i>Es hat sich gezeigt: Gewerkschaftliche Aktionen können durchaus dazu führen die Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite erheblich zu erhöhen. Es war vollkommen richtig sich im Vorfeld nicht einschüchtern zu lassen!“</i>, so Paul Kraut Mitglied im allgemeinen Sekretariat der FAU Freiburg. Stella Meier – aktiv in der gewerkschaftlichen Erstberatung &#8211; ergänzt: <i>„Die gute Dokumentation des Geschehens durch den Betroffenen war für den erfolgreichen Ausgang zentral. Zudem ist es für andere Arbeiter:innen wichtig zu wissen, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auch durch den Chef bezahlt werden muss! Hier wird viel zu oft versucht das unternehmerische Risiko – also eine schlechte Auftragslage – auf die Angestellten abzuwälzen, indem nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt wird. Der Arbeitgeber ist aber dazu verpflichtet die gekaufte Arbeitskraft auch abzurufen – tut er dies nicht, ist das sein Problem </i><i>und nicht das der Arbeiter:in, </i><i>welche </i><i>ihre</i><i> </i><i>Arbeitskraft zur Verfügung </i><i>gestellt hat</i><i>.</i><i>“</i></p>

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