Datum/Zeit: 04.10. 12:00
Veranstaltungsort: GRENZENLOS
Protestaktion am 4. Oktober um 12 Uhr vor der Mensa Rempartstraße
Das Studierendenwerk Freiburg hat einem Angestellten der Spülküche der Mensa Rempartstraße und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU unvermittelt gekündigt. Dieser hatte im Vorfeld Sicherheits- und Hygienemängel gegenüber Vorgesetzten gemeldet und Verbesserungen eingefordert.
Die Kündigung erfolgte kurz vor Ende der Probezeit, während sich das FAU Mitglied im Urlaub befand. Stella Meier von der FAU Freiburg kommentiert: „Die Vermutung liegt nahe, dass unser Mitglied aufgrund seiner Kritik gekündigt wurde.“
„Die Zustände in der Mensaküche waren so nicht tragbar. Aber statt Verbesserungen einzuleiten hat die Geschäftsleitung abgeblockt und mich schließlich rausgeworfen – kein nachvollziehbarer Umgang mit berechtigter Kritik“, so Lukas S., der gekündigte Angestellte.
„Unbequeme Angestellte kurzerhand zu kündigen, weil sie sich über offensichtliche Missstände beschweren geht gar nicht. Das Signal ist klar: Wer sich beschwert, der fliegt. Das soll Kritik unterbinden und auf die Kolleg*innen abschreckend wirken. Gerade aus dem Niedriglohnsektor sind uns solche Praktiken leider allzu gut bekannt“, ordnet Paul Kraut von der FAU Freiburg ein.
Die FAU Freiburg fordert die Wiedereinstellung ihres Mitgliedes Lukas S. und einen konstruktiven Umgang mit Kritik von Seiten des Studierendenwerkes Freiburg.
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, organisiert die FAU Freiburg am kommenden Dienstag, den 4. Oktober, eine Protestaktion um 12 Uhr vor der Mensa Rempartstraße.
Hintergrund:
Der Mitarbeiter befand sich noch in der 6 monatigen Probezeit. Da er deswegen noch nicht unter die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes fällt kann der Arbeitgeber ihn relativ einfach kündigen.
Zu den Mängeln, die der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber kritisierte, gehörten hygienische Mängel wie Kakerlakenbefall, keine Zeit zum Reinigen des Arbeitsplatzes, hohe Arbeitsbelastung wegen Unterbesetzung und Sicherheitsrisiken. So verletzte sich der Mitarbeiter beim Reparieren einer Maschine – wofür eigentlich eine ausführliche Einweisung notwendig gewesen wäre – um auf Anweisung von Vorgesetzten den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Eine gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes fehlte ebenfalls. Darüber hinaus gab es u. a. kurzfristige Änderungen in den Schichtplänen und Arbeitszeiten, ohne dafür, wie ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, im Vorfeld die Zustimmung des Personalrates einzuholen.