TVöD-Tarifrunde 2025: FAU Freiburg ruft Mitglieder zur solidarischen Beteiligung auf

Seit Januar 2025 befinden sich die Gewerkschaften verdi (Verhandlungsführung für die DGB Gewerkschaften) und dbb in Tarifauseinandersetzungen mit dem Arbeitgeberverband VKA (Verband kommunaler Arbeitgeber) und dem Bundesinnenministerium über einen neuen Lohntarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (einschließlich Praktikant:innen, Auszubildende und Studierende), sowie der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit, der Renten- und Unfallversicherung, der kommunalen Versorgungsbetriebe und des kommunalen Nahverkehrs.

Verdi fordert eine Lohnerhöhung von 8 % (mindestens aber 350 €), 200 € mehr für Azubis, Praktikanten & Dual-Studierende, eine unbefristete Übernahme nach Ausbildungsende, eine Erhöhung der Zuschläge für Überstunden, Schicht- und Nachtarbeit, drei zusätzliche freie Tage + einen zusätzlichen freien Tag für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften, ein „meine-Zeit-Konto“, sowie die Wiederaktivierung der Regelungen zur Altersteilzeit.

Auch wenn von den DGB-Gewerkschaften das aus unserer Perspektive zentrale Thema einer radikalen Arbeitszeitverkürzung erneut nicht angegangen wurde, ruft die FAU Freiburg ihre Mitglieder dazu auf, sich solidarisch an den Aktionen und Streiks während der Tarifauseinandersetzung zu beteiligen!

Mehr Informationen zu Aktionen während der Tarifrunde gibt es auf dem Blog des „Solibündnis Sozial- und Erziehungsdienst Freiburg“ an dem auch die FAU Freiburg mitwirkt.

Bist du im Sozial-, Pflege- und Erziehungsbereich tätig? Dann komm zur AG Soziale Berufe der FAU Freiburg und organisiere dich mit anderen Kolleg:innen für bessere Arbeitsbedingungen!

Termine

09. Januar | 20:00 | GEW Büro (Wölflinstraße 11) | Treffen des Solibündnis Sozial- und Erziehungsdienst Freiburg

21. Januar | 18:00 | Platz der alten Synagoge | Abend-Demonstration in Freiburg zum Beginn der Tarifauseinandersetzung

11. Februar | 18:00 | Rasthaus (Adlerstr. 12) | Treffen des Solibündnis Sozial- und Erziehungsdienst Freiburg

27. Februar | 18:30 | Mensa der Hebelschule (Engelbergerstr. 2) | Vortrag: „Radikale Arbeitszeitverkürzung als Baustein für eine bessere Zukunft“

08. März | Internationaler feministischer Kampftag

Materialien

Flugblatt „30 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich und höhere Löhne!“

Redebeitrag des Solibündnis Sozial- und Erziehungsdienst Freiburg auf der TVöD-Auftaktdemonstration in Freiburg am 21.01.2025

Interview bei Radio Dreyeckland mit Kolleg:innen von verdi & FAU zur Tarifrunde im Öffentlichen Dienst

Genug geschuftet? Radikale Arbeitszeitverkürzung als Baustein für eine bessere Zukunft

Vortrag und Diskussion mit Lothar Galow-Bergemann

27.02.2025 | 18:30 Uhr | Mensa der Hebelschule (Engelbergerstr. 2)

Immer noch mehr Autos, noch mehr Plastik im Meer, noch höhere Finanzgebirge, noch mehr CO2. Gesundheit, Bildung und Soziales werden vernachlässigt, Wohnen und Rentensystem unbezahlbar. Die Kluft zwischen Reich und Arm wächst. Wie zum Hohn verlangen Politik und Unternehmerverbände auch noch „mehr Bock auf Arbeit“.

Doch immer mehr Menschen haben keinen Bock mehr. Sie zweifeln am Sinn ihrer Arbeit und stellen sich unter einem erfüllten Leben etwas anderes vor als jahrzehntelanges Schuften für eine Minirente mit 75. Diese Kluft zwischen den Zwängen der Kapitalverwertung und den Wünschen vieler Menschen schreit nach emanzipatorischer Intervention.

Mit der Forderung nach der Viertagewoche kommt Bewegung in die Arbeitszeitdebatte. Doch eine grundlegende Wende ist im Rahmen des Lohnsystems nicht möglich. Auch die autoritär/faschistische Welle ist auf Basis der kapitalistischen Ellenbogenwirtschaft nicht zu brechen – schließlich ist sie deren Spross.

Wir arbeiten jede Menge Bullshit. Dabei hätten wir so viel Sinnvolles zu tun. Schlüssel für humanes, geschlechtergerechtes und naturverträgliches Wirtschaften sind radikale Arbeitszeitverkürzung, gesellschaftliche Selbstorganisation und Wertewandel. Emanzipatorische Intervention muss begründen und demonstrieren, dass das gelingen kann.

Lothar Galow-Bergemann begann 1971 in der Krankenpflege zu arbeiten. Er war Personalrat im Klinikum Mannheim und im Klinikum Stuttgart und schreibt u.a. für Jungle World und emma & fritz.

Normal – Eine Besichtigung des Wahns

Ein Abend gegen Irrationalismus und instrumentelle Vernunft.

01. Februar 2025 | 20:00 Uhr | „Kulturraum e.V.“ (Merzhauserstr. 16, 79100 Freiburg)

Pandemie, Klimawandel, Kriege, die Steuererklärung, der Verkehrsstau – Krisen über Krisen, und kein Ende in Sicht. Die einen fliehen in den Verschwörungsglauben oder gleich vollends in den Faschismus. Sie sind die Endzeit-Krieger in Tierkostümen, folgen QAnon bis ins Capitol. Sie sind die Aluhut-Träger*innen, die gegen Chemtrails und Impfzwang demonstrieren. Es sind die Incels, die Reichsbürger, die Kämpfer*innen gegen den »Great Reset« und den »Großen Austausch«.

Die Anderen halten am gesunden Menschenverstand fest. Sie verteidigen den Experten gegen den Scharlatan, die Vernunft gegen den Wahn. Sie sind fleißig, halten Nationen und Eigentumsordnung für so natürlich, wie dass der Starke den Schwachen besiegen muss. Sie wissen, dass Kollateralschäden nicht schön, aber unvermeidbar sind: Die Hungernden, die Obdachlosen, die Erfrierenden in jedem Winter, die Ertrunkenen im Mittelmeer. An Horoskope glauben sie nur, wenn die ihnen raten zu tun, was die Gesellschaft von den Menschen ohnehin verlangt. Ihre Vernunft ist eine instrumentelle, Vernunft im Dienste der Unvernunft. Es geht nur um das Wie, nicht um das Wofür. Effektivität ersetzt jeden Gedanken an eine menschenfreundliche Einrichtung der Welt. Erlaubt ist selbst im Denken nur, was nützlich ist. Lebenswert ist nur, wer produktiv ist. Normal ist, wer gesund ist und arbeiten kann. Der Weg von Selbstoptimierung zu Eugenik ist kürzer als das Laufband im Fitnessstudio: instrumentell-vernünftig und mörderisch-wahnhaft zugleich. Weiter Lesen

Abfindung nach überraschender Kündigung erstritten

Nach einer überraschenden Kündigung eines FAU Mitglieds konnte dieser in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht eine Abfindungszahlung in mittlerer vierstelliger Höhe erstreiten.

Der gekündigte Kollege war in einem IT-Unternehmen als Programmierer tätig und arbeitete mit seinem Team gerade an einem laufenden Projekt, als ihn unvermittelt die ordentliche¹ betriebsbedingte Kündigung erreichte. Er entschloss sich daraufhin, innerhalb der Frist von 3 Wochen eine sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben. Erst daraufhin erhielt er von dem Anwalt seines Chefs ein Schreiben, in dem ihm die Gründe für die Kündigung genannt wurden: Angeblich gebe es einen akuten Auftragsmangel, weitere Entlassungen und einen Neueinstellungsstopp. Ihm wurde gleichzeitig eine niedrige vierstellige Summe angeboten, damit er seine Klage zurückzieht.

Stutzig machte den Kollegen, dass im gleichen Zeitraum Online durch das Unternehmen verschiedene offene Stellen ausgeschrieben waren. Somit war es zweifelhaft, ob es wirklich einen Auftragsmangel gegeben hat oder ob er nicht auch auf einer anderen Stelle weiter beschäftigt hätte werden können. Weiter Lesen

Freiheit für die Sechs von La Suiza!

Update vom 13.11.2024: Rechtsweg in Spanien ausgeschöpft (näheres siehe Unten).

Gefängnisstrafe nach Arbeitskonflikt?

In der spanischen Stadt Gijón kämpfte 2017 unsere Schwestergewerkschaft CNT um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Belegschaft in der Konditorei „La Suiza“. Es ging um nicht bezahlte Überstunden und Urlaub, sexuelle Belästigung sowie der Kündigung einer schwangeren Kollegin. Nachdem der Chef ein Gesprächsangebot ausgeschlagen hatte, gab es angemeldete Kundgebungen und Aktionen vor der Firma mit Flugblätter Verteilen, Transparente Zeigen und öffentliche Reden über  Lautsprecher. Stets war Polizei anwesend und es gab keinen einzigen Zwischenfall, den diese verfolgt hatte.

Die gegnerische Seite antwortete jedoch auf die Gesprächsbereitschaft der kämpfenden Kolleg*innen mit juristischen Klagen unter Anderem wegen Nötigung und Schadenersatzforderungen in einer über 11.000 Seiten(!) umfassenden Klageschrift. Ein als sehr arbeiter- und gewerkschaftsfeindlicher bekannter Richter am Landesgerichtshof folgte dem Anliegen des Chefs und verurteilte in 2021 6 Kolleginnen zu jeweils 3,5 Jahren Haft ohne Bewährung und zu einer Geldstrafe von insgesamt 125.428€, die an den Unternehmer zu zahlen ist. Die CNT legte Berufung ein, aber der oberste spanische Gerichtshof hatte im vergangenen Juni das vorhergehende Urteil bestätigt. Die verbliebenen Rechtsmittel sind verschwindend gering: Der Gang zum Europäischen Gerichtshof bzw. der juristische Versuch die Gefängnisstrafe zur Bewährung auszusetzen. Weiter Lesen