Ökologische Konversion statt Schließung! Spendenaufruf zur Unterstützung des Fabrikkollektiv exGKN.

Ein Abend zur Unterstützung des Fabrikkollektiv exGKN.

Spenden könnt ihr am Abend selbst oder über >> diese Webseite <<.

Webseite des Fabrikkollektivs: #insorgiamo

14.03.2026 | 19:00 Uhr | SUSI-Bewohner*innen-Treff (Vaubanallee 2, 79100 Freiburg)

Nachdem alle Beschäftigten des damaligen GKN-Werks in Campi Bisenzio bei Florenz im Juni 2021 übers Wochenende gekündigt wurden, haben sich etwa 350 der Ar­bei­te­r:in­nen zusammengeschlossen und eine „unbefristete Betriebsversammlung“ organisiert – eine legale Form der Werksbesetzung, die immer noch ununterbrochen läuft.

Seitdem haben die Kollegen zwei mal vor Gericht gegen die Kündigung gewonnen und sich mit der italienischen Klimabewegung zusammengeschlossen. Gemeinsam haben sie einen Zukunftsplan für das Werk und die Arbeitsplätze entwickelt: Statt Autoteile wollen sie Lastenräder, Photovoltaikmodule und später auch Batterien produzieren.

Dafür haben sie die Genossenschaft ex GKN FOR FUTURE (GFF) gegründet. Der Geschäftsplan und die Finanzierung haben mehreren Prüfungen standgehalten. Auf ihre Initiative hat das Regionalparlament in Florenz ein Gesetz zur Einführung von Industriekonsortien erlassen, die Arbeitergenossenschaften zum Zweck der Reindustrialisierung Industriebrachen übergeben können.

Anfang 2026 hat das im Sommer 2025 gegründete Industriekonsortium jedoch nicht einen Handstreich getan. Ein Großinvestor kündigte an, sich aus der Finanzierung zurückzuziehen. Das Ziel, die erste öffentliche sozial integrierte Fabrik zu eröffnen, ist aktuell akut gefährdet!

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Fristlose Kündigung und kein Gehalt wegen Krankheit? Geht gar nicht!

Einer medizinischen Fachangestellten wurde nach schwerer Krankheit überraschend fristlos gekündigt und ihr wurde der Großteil ihres letzten Monatslohnes nicht ausgezahlt. Der Arbeitgeber unterließ es zudem, sie auf die Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit hinzuweisen. Da sie über ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht Bescheid wusste geriet sie in finanzielle Schwierigkeiten. Nach einer Beratung und entsprechenden Geltendmachung konnte eine für die betroffene zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden. Eine Spendensammlung innerhalb unserer Basisgewerkschaft konnte zudem die konkrete Notlage abwenden.

Aufgrund einer schweren Erkrankung fiel die medizinische Fachangestellte für mehrere Wochen aus. Ihr Arbeitgeber versuchte sie daraufhin zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu überreden. Da sie darauf nicht einging, erfolgte eine de facto fristlose Kündigung via Mail. Die Zahlung ihres letzten Monatsgehaltes wurde von der Rückgabe einer Zugangskarte abhängig gemacht. Weiterhin sollte sie ihr restliches Gehalt selbst errechnen. Richtigerweise wurde letzteres von ihr abgelehnt. Nach Rückgabe der Zugangskarte wurde ihr dann nach rund einem Monat nur ein Bruchteil des fehlenden Gehaltes ausgezahlt. Begründet wurde dies mit angeblichen Minusstunden aufgrund fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Der Arbeitgeber kam zudem seiner Hinweispflicht (nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB III) nicht nach. Da die junge Kollegin mit dem deutschen Sozialsystem nicht vertraut war, machte Sie in Folge ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht geltend und geriet in große finanzielle Schwierigkeiten. Die Kollegin wandet sich nach Ratschlag eines Bekannten an die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg.

Schnell wurde klar: Die fristlose Kündigung war ungültig, da sie nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – in Schriftform, sondern via E-Mail erfolgte. Auch der Lohnabzug war widerrechtlich, da die Kollegin durch ein Schreiben ihres behandelnden Hausarztes zweifelsfrei ihre Arbeitsunfähigkeit beweisen konnte.

Gemeinsam wurde ein entsprechendes Forderungsschreiben erarbeitet und dem Arbeitgeber zugesendet. Der Brief zeigte Wirkung: Die Kollegin konnte – ohne aufwändigen Gerichtsprozess – eine für sie zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielen. Der Chef zahlte ihr den fehlenden Betrag umgehend aus. Weiter Lesen

Raus auf die Straße zum internationalen feministischen Kampftag am 8. März!

Sexismus am Arbeitsplatz… ist niemals OK! 8. März. Streik und Protest mit eurer feministischen Gewerkschaft!

 

Der 8. März ist der internationale feministische Kampftag. Auf der ganzen Welt gehen feministische und queere Gruppen auf die Straße, um für ihre Rechte einzustehen und gegen patriarchale Herrschaft zu demonstrieren.

Der diesjährige 8. März steht unter dem Motto „Jin Jiyan azadi – Internationale feministische Kämpfe verteidigen“ und legt einen Schwerpunkt auf Kurdistan, auf Rojava (Nordsyrien) und Rojhilat (Westiran).

 

 

8. März um 16.30 Uhr: Kundgebung mit anschließender Demonstration.

9. März: Am 9. März findet der Frauen*streik, ein politischer Aktionstag gegen Ungleichheit, Gewalt und die systematische Abwertung von Sorge- und Care-Arbeit statt. Während antifeministische und rechte Kräfte versuchen, Gleichberechtigung zurückzudrehen, geschlechtliche Vielfalt anzugreifen und demokratische Errungenschaften auszuhöhlen, wird an diesem Tag ein sichtbares Zeichen gesetzt.

Die FAU Freiburg ruft ihre Mitglieder zur Beteiligung auf.


Materialien

Flyer „Sexismus am Arbeitsplatz ist niemals ok!“

Broschüre „Streiken ist unser gutes Recht!“

Solidaritätserklärung  der FAU Freiburg mit dem Schulstreik gegen die Wehrpflicht am 05.03.2026

Die FAU Freiburg erklärt sich solidarisch mit dem Schulstreik gegen die Wehrpflicht am 05.03.2026 

Infos zur Demo am 5. März um 10.00 Auf dem Platz der alten Synagoge Freiburg: auf Instagram

Wir setzen uns als Basisgewerkschaft für die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen für die ein, die direkt oder indirekt von Lohnarbeit betroffen sind, also auch für Schüler*innen und Studierende.

Mit der Verlautbarung Ankündigung einer „Zeitenwende“ wurde eine massiv zunehmende Militarisierung der Gesellschaft eingeleitet. In Verbindung mit einer insgesamten autoritären und nationalistischen Entwicklung wird eine Kriegslogik propagiert, die als scheinbar alternativlos dargestellt wird. Zentraler Bestandteil ist dabei die Einführung einer neuen Wehrpflicht.

Aktuell spricht die Regierung zwar „nur“ von der Bedarfswehrspflicht für den Fall, dass sich nicht genügend Soldat:innen freiwillig melden, aber auch diese zieht bereits einiges an Konsequenzen nach sich.

Die Rolle Rückwärts in Patriotismus und Nationalstolz

Damit es überhaupt die Chance darauf gibt, dass sich eine gesteigerte Zahl an Menschen freiwillig für einen Dienst bei der Bundeswehr meldet, werden alte Bilder wieder in den Vordergrund gerückt. Hierzu werben momentan zahlreiche Plakate im öffentlichen Raum für den Dienst in der Bundeswehr, welche an patriotische Gefühle appellieren bzw. diese hervorrufen sollen, gleiches gilt für Memes in sozialen Medien und der Verbreitung zahlreicher Videos. Verschwiegen wird auf all diesen Plakaten die brutale Wirklichkeit eines Krieges wie Tod, Gewalt, Leid in unterschiedlichster Form, Vertreibung und Zerstörung. Bei aller romantisierender Umschreibung dient das Militär am Ende dazu dem Kriegsgegner zu schaden und zu töten. Um dies zu rechtfertigen wird wieder vermehrt zurückgegriffen auf mentale Bilder von Heimat, Nation und mittlerweile auch Demokratie, welche es zu verteidigen gelte, bzw. welche anscheinend nur durch den Schutz des Militärs gedeihen und existieren könnten. Letztlich wird dann noch verkündet „Deutschland müsse kriegstüchtig sein“. Auch mental wird somit einer Militarisierung der Gesellschaft der Weg geebnet, große Summen für die Rüstungsindustrie aufgewendet und das Vorhandensein von Militär in Form von öffentlichen Gelöbnissen und nationalistischen Treueeiden für einen breiten Teil der Gesellschaft normalisiert. Wir aber fragen: Was ist mit der Friedensfähigkeit, was ist mit Diplomatie und Verständigung? Sind dies nicht die eigentlichen Grundpfeiler – selbst bürgerlicher Demokratien? Weiter Lesen

Gewerkschaft lohnt sich – niedrigen vierstelligen Betrag in Arbeitskonflikt in Gastronomiebetrieb erstritten

Ein FAU-Mitglied wandte sich an unsere gewerkschaftliche Beratung, da es in den vergangenen 2,5 Jahren Beschäftigung in einem Gastronomiebetrieb keinen bezahlten Urlaub nehmen konnte und die Zahlung weiterer Ansprüche ausstand. Weil die Kollegin auf ihr Recht beharrte, wurde sie in der weiteren Auseinandersetzung von ihrem Chef gekündigt – eine verbotene Maßregelung. Nun konnte eine für die Kollegin zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Dezember letzten Jahres kam ein FAU-Mitglied auf die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg zu. Die Kollegin wandte sich zunächst mit dem Ziel an uns, sich auf ein Gespräch mit ihrem Chef, in dem es um das Thema des Urlaubs gehen sollte, optimal vorzubereiten und sich hinsichtlich ihrer Rechte und einer weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen. Dies stellte sich als kluge Entscheidung heraus, denn als der Chef ihr in besagtem Gespräch die Kündigung aussprach, konnten wir direkt unterstützen. Da selbst rechtswidrige Kündigungen (solange sie schriftlich ergingen) unheilbar wirksam werden, wenn nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage gegen sie erhoben wird, war eine schnelle Reaktion essenziell.

In der Kündigungsschutzklage argumentierten wir, dass die Kündigung wegen eines Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (§ 613a BGB) unwirksam war. Dieses verbietet Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen zu benachteiligen, wenn diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben. Im weiteren Verlauf erarbeiteten wir eine Aufstellung mit der Berechnung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung sowie aller weiteren Ansprüche, die der Kollegin zustanden. Diese Aufstellung überreichten wir gemeinsam dem Chef, verbunden mit der Drohung, die Kündigungsschutzklage um den Klageantrag der anderen ausstehenden Ansprüche zu erweitern. Der Gang zum Gericht war dann aber nicht mehr nötig, da wir bereits in einer außergerichtlichen Verhandlung mit der Zahlung einer niedrig vierstelligen Summe ein für die Kollegin sehr zufriedenstellendes Ergebnis erstreiten konnten. Weiter Lesen