Jedes Stunde zählt – Es reicht! Sozialabbau stoppen!

Die FAU Freiburg ruft Ihre Mitglieder auf an den Veranstaltungen des Bündnis „Es reicht! Sozialabbau stoppen!“ teilzunehmen

Samstag 13.06.2026, 14 Uhr, Augustinerplatz –

Noch bis zur Sommerpause sollen heftigste Kürzungen gegen uns ALLE in vielen gesellschaftlichen und gewerkschaftlich relevanten Bereichen beschlossen werden. Bereits Anfang Juli wird über den Angriff auf den 8-Stunden-Tag im Bundestag entschieden. In folgenden Bereichen soll u.a. gekürzt werden: 🔥

  • Gesundheit und Pflege
  • Der 8-Stunden-Tag soll abgeschafft werden
  • Renten sollen gekürzt und das Renteneintrittsalter erhöht werden
  • Kinder- und Jugendhilfe – Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
  • Keine Bafög Erhöhung – Elterngeld steht zur Debatte

Deshalb werden wir gemeinsam und solidarisch mit unseren Kolleg*innen, Freund*innen und breiten Bündnissen für unsere Interessen kämpfen müssen ✊ Weiter Lesen

Heraus zum 1. Mai!

Heraus zum 1. Mai!

Gewerkschaftsdemonstration & Straßenfest in Freiburg! 

Die FAU Freiburg lädt alle unabhängigen, basisorientierten & libertären Gruppen und Initiativen dazu ein, auf der traditionellen Gewerkschaftsdemonstration einen eigenen Abschnitt zu bilden.

Bringt eure eigenen Schilder, Transparente und Fahnen mit. Wir wollen uns dazu auf dem Stühlinger Kirchplatz um 10.45 Uhr bei den FAU-Fahnen treffen.

Wer sich für unsere Arbeit interessiert und/oder Gewerkschaftsmitglied werden will findet uns an den FAU Ständen auf dem Stühlinger Kirchplatz und auf dem selbstorganisierten Straßenfest im Grün.

  • FAU Infostand | ab 10:00 Uhr | Stühlinger Kirchplatz
  • Abschnitt basisdemokratischer Gruppen auf der Gewerkschaftsdemonstration | Motto: „Eure Aufrüstung ist unser Sozialabbau“ | 10.45 Uhr | Stühlinger Kirchplatz (bei den FAU-Fahnen)
  • Selbstorganisiertes Straßenfest | 14:00 – 22:00 | Viertel „Im Grün“ (Adlerstraße)

Als FAU Freiburg unterstützen wir zudem den Aufruf zum „Global May Day 2026“ und sammeln am 1. Mai Spenden zur Unterstützung des Fabrikkollektivs exGKN in Italien.

Mehr Informationen zur Spendenkampagne gibt es auf labournet.tv. Hier kann man auch direkt spenden.

Fristlose Kündigung und kein Gehalt wegen Krankheit? Geht gar nicht!

Einer medizinischen Fachangestellten wurde nach schwerer Krankheit überraschend fristlos gekündigt und ihr wurde der Großteil ihres letzten Monatslohnes nicht ausgezahlt. Der Arbeitgeber unterließ es zudem, sie auf die Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit hinzuweisen. Da sie über ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht Bescheid wusste geriet sie in finanzielle Schwierigkeiten. Nach einer Beratung und entsprechenden Geltendmachung konnte eine für die betroffene zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden. Eine Spendensammlung innerhalb unserer Basisgewerkschaft konnte zudem die konkrete Notlage abwenden.

Aufgrund einer schweren Erkrankung fiel die medizinische Fachangestellte für mehrere Wochen aus. Ihr Arbeitgeber versuchte sie daraufhin zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu überreden. Da sie darauf nicht einging, erfolgte eine de facto fristlose Kündigung via Mail. Die Zahlung ihres letzten Monatsgehaltes wurde von der Rückgabe einer Zugangskarte abhängig gemacht. Weiterhin sollte sie ihr restliches Gehalt selbst errechnen. Richtigerweise wurde letzteres von ihr abgelehnt. Nach Rückgabe der Zugangskarte wurde ihr dann nach rund einem Monat nur ein Bruchteil des fehlenden Gehaltes ausgezahlt. Begründet wurde dies mit angeblichen Minusstunden aufgrund fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Der Arbeitgeber kam zudem seiner Hinweispflicht (nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB III) nicht nach. Da die junge Kollegin mit dem deutschen Sozialsystem nicht vertraut war, machte Sie in Folge ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht geltend und geriet in große finanzielle Schwierigkeiten. Die Kollegin wandet sich nach Ratschlag eines Bekannten an die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg.

Schnell wurde klar: Die fristlose Kündigung war ungültig, da sie nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – in Schriftform, sondern via E-Mail erfolgte. Auch der Lohnabzug war widerrechtlich, da die Kollegin durch ein Schreiben ihres behandelnden Hausarztes zweifelsfrei ihre Arbeitsunfähigkeit beweisen konnte.

Gemeinsam wurde ein entsprechendes Forderungsschreiben erarbeitet und dem Arbeitgeber zugesendet. Der Brief zeigte Wirkung: Die Kollegin konnte – ohne aufwändigen Gerichtsprozess – eine für sie zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielen. Der Chef zahlte ihr den fehlenden Betrag umgehend aus. Weiter Lesen

Ökologische Konversion statt Schließung! Spendenaufruf zur Unterstützung des Fabrikkollektiv exGKN.

Ein Abend zur Unterstützung des Fabrikkollektiv exGKN.

Spenden könnt ihr am Abend selbst oder über >> diese Webseite <<.

Webseite des Fabrikkollektivs: #insorgiamo

14.03.2026 | 19:00 Uhr | SUSI-Bewohner*innen-Treff (Vaubanallee 2, 79100 Freiburg)

Nachdem alle Beschäftigten des damaligen GKN-Werks in Campi Bisenzio bei Florenz im Juni 2021 übers Wochenende gekündigt wurden, haben sich etwa 350 der Ar­bei­te­r:in­nen zusammengeschlossen und eine „unbefristete Betriebsversammlung“ organisiert – eine legale Form der Werksbesetzung, die immer noch ununterbrochen läuft.

Seitdem haben die Kollegen zwei mal vor Gericht gegen die Kündigung gewonnen und sich mit der italienischen Klimabewegung zusammengeschlossen. Gemeinsam haben sie einen Zukunftsplan für das Werk und die Arbeitsplätze entwickelt: Statt Autoteile wollen sie Lastenräder, Photovoltaikmodule und später auch Batterien produzieren.

Dafür haben sie die Genossenschaft ex GKN FOR FUTURE (GFF) gegründet. Der Geschäftsplan und die Finanzierung haben mehreren Prüfungen standgehalten. Auf ihre Initiative hat das Regionalparlament in Florenz ein Gesetz zur Einführung von Industriekonsortien erlassen, die Arbeitergenossenschaften zum Zweck der Reindustrialisierung Industriebrachen übergeben können.

Anfang 2026 hat das im Sommer 2025 gegründete Industriekonsortium jedoch nicht einen Handstreich getan. Ein Großinvestor kündigte an, sich aus der Finanzierung zurückzuziehen. Das Ziel, die erste öffentliche sozial integrierte Fabrik zu eröffnen, ist aktuell akut gefährdet!

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Gewerkschaft lohnt sich – niedrigen vierstelligen Betrag in Arbeitskonflikt in Gastronomiebetrieb erstritten

Ein FAU-Mitglied wandte sich an unsere gewerkschaftliche Beratung, da es in den vergangenen 2,5 Jahren Beschäftigung in einem Gastronomiebetrieb keinen bezahlten Urlaub nehmen konnte und die Zahlung weiterer Ansprüche ausstand. Weil die Kollegin auf ihr Recht beharrte, wurde sie in der weiteren Auseinandersetzung von ihrem Chef gekündigt – eine verbotene Maßregelung. Nun konnte eine für die Kollegin zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Dezember letzten Jahres kam ein FAU-Mitglied auf die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg zu. Die Kollegin wandte sich zunächst mit dem Ziel an uns, sich auf ein Gespräch mit ihrem Chef, in dem es um das Thema des Urlaubs gehen sollte, optimal vorzubereiten und sich hinsichtlich ihrer Rechte und einer weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen. Dies stellte sich als kluge Entscheidung heraus, denn als der Chef ihr in besagtem Gespräch die Kündigung aussprach, konnten wir direkt unterstützen. Da selbst rechtswidrige Kündigungen (solange sie schriftlich ergingen) unheilbar wirksam werden, wenn nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage gegen sie erhoben wird, war eine schnelle Reaktion essenziell.

In der Kündigungsschutzklage argumentierten wir, dass die Kündigung wegen eines Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (§ 613a BGB) unwirksam war. Dieses verbietet Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen zu benachteiligen, wenn diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben. Im weiteren Verlauf erarbeiteten wir eine Aufstellung mit der Berechnung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung sowie aller weiteren Ansprüche, die der Kollegin zustanden. Diese Aufstellung überreichten wir gemeinsam dem Chef, verbunden mit der Drohung, die Kündigungsschutzklage um den Klageantrag der anderen ausstehenden Ansprüche zu erweitern. Der Gang zum Gericht war dann aber nicht mehr nötig, da wir bereits in einer außergerichtlichen Verhandlung mit der Zahlung einer niedrig vierstelligen Summe ein für die Kollegin sehr zufriedenstellendes Ergebnis erstreiten konnten. Weiter Lesen