Kundgebung: Gegen miese Arbeitsbedingungen in der Gastronomie!

Datum/Zeit: 23.09. 19:00

Veranstaltungsort: Ort siehe Text


Kundgebung am 23.09 | 19:00 Uhr | Kaiserstuhlplatz (Ecke Waldkircherstrasze und Rennweg)

Immer wieder lesen wir es in verschiedensten Medien: In der Gastronomie herrscht ein eklatanter Personalmangel. Kein Wunder, sind doch in vielen Betrieben die Arbeitsbedingungen mies: Niedrige Löhne, unregelmäßige Arbeitszeiten, Unterbesetzung und viel Stress.

Als Basisgewerkschaft beobachten wir zudem häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht: Zu wenig Pausen, unbezahlte Überstunden, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder keine Weitergabe der Trinkgelder an die Belegschaft.

Um die Bedingungen in der Gastronomie zu verbessern gilt in Baden-Württemberg ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag für alle Betriebe. Dieser sieht unter anderem bis zu 30 Urlaubstage jährlich, Zuschläge an Feiertagen, Weihnachtsgeld, zugesicherte Ruhetage und ein extra Urlaubsgeld vor.

Viele – gerade nicht-deutschsprachige – Beschäftigte wissen aber nicht um ihre Rechte. Unserer Erfahrung nach machen sich das einige Bosse zu nutze. Die Betroffenen trauen sich oft nicht sich dagegen zu wehren!

Auch einem nicht-deutschsprachigen Mitglied unserer Basisgewerkschaft erging es so: Er war im McNamara’s Irish Pub beschäftigt und ihm wurden weder Feiertagszuschläge, noch sein Urlaub bezahlt. Nach seiner Kündigung musste er längere Zeit auf seinen dringend benötigten Lohn warten. Der Boss zahlte erst nach mehreren Hinweisen. Die Feiertagszuschläge und die Urlaubsabgeltung fehlen immer noch.

Als der Kollege mit Hilfe seiner Gewerkschaft versuchte, seine Ansprüche einzuklagen, reagierte der Ex-Boss mit einer Gegenklage: Er will für eine Flyer-Aktion – bei der arbeitsrechtliche Informationen an die Angestellten des Pubs verteilt wurden – Schadensersatz von der FAU.

Aber wir lassen uns durch solche Manöver nicht einschüchtern! Arbeiter:innen haben Rechte und wir werden uns nicht verbieten lassen sie über ihre Rechte zu informieren!

Kommt zur Kundgebung! Zeigen wir, dass wir nicht alleine sind, sondern solidarisch miteinander für die Einhaltung der Mindeststandards und insbesondere für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen!

Ein Angriff auf eine:n von uns, ist ein Angriff auf uns alle!

Deshalb treffen wir uns am Samstag dem 23.09.2023 um 19 Uhr auf dem Kaiserstuhlplatz.


Du arbeitest in der Gastro? Kenne deine Rechte!

Folgende Rechte haben alle Arbeiter:innen in der Gastronomie in Baden-Württemberg:

Arbeitest du mehr als 6 Stunden, hast du ein Recht auf eine halbe Stunde Pausenzeit. Sind es mehr als 9 Stunden kommt eine Viertelstunde dazu. Jugendliche kriegen früher und mehr Pause. Beachte: Eine Pause dauert mindestens 15 Minuten und während ihr brauchst du keinerlei Arbeit zu machen.

Du hast jede Woche Recht auf zwei Ruhetage. Arbeitest du an einem dieser Tage trotzdem, hast du Recht auf 50% Lohnzuschlag oder auf einen extra Ruhetag innerhalb von zwei Wochen.

Du kannst am Sonntag arbeiten. Im Jahr hast du aber das Recht auf 10 freie Sonntage.

Bist du krank oder im Urlaub hast du weiterhin Recht auf Lohn. Vollzeitbeschäftigte haben Recht auf 25 Urlaubstage im ersten Jahr, 28 im zweiten Jahr und 30 ab dem dritten Jahr.

Deine Arbeitszeiten für die kommende Woche solltest du am Freitag bekommen. Abweichungen müssen dir mindestens drei Tage vorher mitgeteilt werden. Kein „kannste heute doch kommen“ oder „bleib zuhause“ am Morgen!

Du hast ein Recht auf Weihnachtsgeld! Vollzeitbeschäftigte, die am 1. November mindestens 10 Monate im Betrieb waren, bekommen mindestens 630 €. Azubis und Teilzeitbeschäftigte bekommen einen niedrigeren Satz.

Überstunden müssen bezahlt werden. Bei vielen Überstunden erhältst du Lohnzuschläge!

Wenn du an einem Feiertag arbeitest, hast du das Recht auf einen Lohnzuschlag von 125%!

Dein Chef muss dir so viel Arbeit geben wie im Arbeitsvertrag ausgemacht ist. Teilt er dir zu wenige Schichten zu, obwohl du anbietest zu arbeiten (am besten schriftlich!), muss er dir trotzdem die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit bezahlen!

Ab dem zweiten Beschäftigungsjahr (Kalenderjahr nach dem Eintrittsjahr) hast du das Recht auf ein extra Urlaubsgeld (zusätzlich zum bezahlten Urlaub)!

Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, hast du 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Du brauchst dafür nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem Arzt.

Solltest du im Urlaub krank werden lass dich von deinem Arzt krankschreiben (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Für die Tage an denen du erkrankt warst, musst du dann keinen Urlaub nehmen!

Und zu guter Letzt: Trinkgeld gehört euch alleine. Keinen Cent davon an die Chefs!


Brauchst du Hilfe um deine Rechte durchzusetzen? Dann melde dich bei der gewerkschaftlichen Beratung der FAU Freiburg:

E-Mail: faufr-beratung[at]fau.org

Sprechstunde: jeden 1. Montag im Monat um 20:00 Uhr im Rasthaus (Adlerstraße 12)

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