Arbeitskonflikt erfolgreich beendet: 5300 € erstritten!

Ein Arbeitskonflikt in einem südbadischen Sicherheitsunternehmen konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die FAU Freiburg hat für das betroffene Mitglied zwei Monate Lohnnachzahlung, Fahrtkostenerstattung und Urlaubsabgeltung/geld in Höhe von insgesamt 5300 Euro erstritten.

Der Konflikt hatte mit einem unrechtmäßigen Kündigungsversuch des Arbeitgebers begonnen, nachdem der FAU-Kollege kleinere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen durchgesetzt hatte. Die Kündigung stellte sich jedoch als ungültig heraus, da sie via Mail und nicht unterschriebenen Brief erfolgte¹. Außerdem wurden Fahrtkosten, welche laut Mantelergänzungstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe² zu erstatten sind, teilweise nicht erstattet und ein zustehendes Urlaubsgeld nicht gezahlt. Darüber hinaus befand sich der Arbeitgeber mit seinen Lohnzahlungen 2 Monate im Verzug. Weiter Lesen

Kundgebung: Die Steuern fließen, die Kürzungen im Sozialbereich sollen aber bleiben? Nicht mit uns!

Aktualisierung: 05.04.2022 | Im Gemeinderat wurden die Kürzungen im Sozial- und Kulturbereich durchgewunken. 15 Stimmen waren gegen die Kürzung. 27 Stimmen von den Grünen, SPD, CDU und FDP wollen weiter das die Verfügungszeit in den Kitas gekürzt bleiben und die Tarifsteigerungen im Sozial- und Kulturbereich nicht mehr weiter gegeben werden.
Auch nach der Entscheidung freuen sich die Entscheider:innen bestimmt über Kommentare

Kundgebung vor der Gemeinderatssitzung
05.04.2022 | 15:00 Uhr | Bürgerhaus Zähringen (Lameystraße 2)

Als FAU Freiburg unterstützen wir den Aufruf des Solibündnis Sozial- und Erziehungsdienst Freiburg:

Im Frühjahr 2021 hat der Gemeinderat dem Drängen der Stadtverwaltung nachgegeben und beschlossen künftige Tariferhöhungen nicht mehr via Zuschusserhöhung an die freien Träger im Sozial- und Erziehungsbereich weiterzugeben. Zudem wurden die Gelder für die Tariferhöhung auch nicht an die Ämter der Stadt Freiburg und ihre Eigenbetriebe weitergegeben. Außerdem wurden in den Kindertageseinrichtungen die Verfügungszeiten (Arbeit, die nicht am Kind stattfindet) gekürzt. Begründet wurden alle diese Kürzungen mit angeblich drohenden Steuereinnahmeverlusten aufgrund der Corona-Pandemie.

Schon damals war es ein Skandal, dass ausgerechnet im, zu Anfang der Pandemie noch „beklatschten“, Sozial- und Erziehungsbereich gekürzt wird.
Nun aber verzeichnet die Stadt Freiburg Steuereinnahmen in Rekordhöhe! Für das Jahr 2021 sind es rund 54.000.000 € mehr als erwartet! Auch 2022 wird mit Mehrerträgen gerechnet! Und trotzdem wird vom Gemeinderat an den Kürzungen im Sozialbereich festgehalten. Weiter Lesen

Protestaktion: „Geld her Baden-Blitz!“ am 30.10 in Achern

Ein Mitglied der Basisgewerkschaft FAU fordert seit August 2021 von seinem ehemaligen Arbeitgeber – dem Unternehmen Baden-Blitz aus Achern – die Zahlung offener Lohnansprüche. Inzwischen wurde er gekündigt, konnte vor dem Arbeitsgericht aber eine Abfindung erstreiten. Die FAU Freiburg veranstaltet am 30. Oktober um 12:00 Uhr eine Protestaktion in Achern um ihr Mitglied zu unterstützen.

30. Oktober 2021 | 12:00 Uhr | Bahnhof Achern

Seit mehreren Jahren arbeitete der betroffene Taxi-Fahrer beim Taxiunternehmen „Baden-Blitz“ (Taxi Thumberger) aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm teilweise als Pause ausgelegt und dementsprechend nicht entlohnt. Zudem gab es mehrfach keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, sowie weitere Unregelmäßigkeiten. Konkret bedeutet dies für den Fahrer, dass er oft stundenlanges unbezahltes Warten auf Aufträge/Anweisungen einfach hinnehmen sollte. Er war so meist gezwungen seine „Pause“ im Auto & auf Parkplätzen zu verbringen und musste dabei jederzeit erreichbar, sowie sofort einsatzbereit sein.

Nach der Rechtsauffassung der Basisgewerkschaft FAU sind Stand- und Wartezeiten allerdings als Arbeitsbereitschaft zu werten und somit mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Zudem muss laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ein Arbeitnehmer in einer als Pause deklarierten Zeit weder Arbeit leisten, noch sich dafür bereithalten. Weiterhin muss er die freie Verfügung darüber haben, wie und wo er diese Ruhezeit verbringen möchte. Dementsprechend fordert der Betroffene von seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich. Weiter Lesen

PM: FAU-Gewerkschaftsmitglied nach Forderung offener Lohnansprüche gekündigt

Ende August wurde ein Taxifahrer und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU vom Unternehmen Taxi Thumberger unvermittelt gekündigt. Zuvor hatte er die Zahlung offener Lohnansprüche eingefordert. Ihm waren jahrelang die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten als „Pause“ ausgelegt und teilweise nicht entlohnt worden.

Seit mehreren Jahren arbeitet der betroffene Taxifahrer beim Taxiunternehmen „Taxi Thumberger (Baden-Blitz)“ aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm von der Geschäftsführung als Pause ausgelegt und dementsprechend teilweise nicht entlohnt. Unserer Rechtsauffassung nach sind Stand und Wartezeiten als Arbeitsbereitschaft zu werten und mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Wir stützen uns dabei auf ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2018. Zudem gab es teilweise keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, auch wurde – unserer Berechnungen nach – das Urlaubsentgeld nicht in korrekter Höhe ausgezahlt. Dementsprechend hat unser betroffenes Mitglied die offenen Ansprüche im niedrigen fünfstelligen Bereich eingefordert.“, so Stella Meier von der gewerkschaftlichen Erstberatung der FAU Freiburg.

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Verhandlungen im Konflikt mit der Zimmerei Steiger & Riesterer GmbH ohne Einigung / Spontane Kundgebung vor dem Betrieb in Staufen

Die Verhandlungen mit dem Geschäftsführer der Zimmerei Steiger & Riesterer über die noch ausstehende Vergütung eines FAU Mitgliedes wurden ergebnislos beendet. Als Reaktion führten einige Aktive der Basisgewerkschaft FAU eine spontane Kundgebung vor dem Betrieb in Staufen durch. Die FAU Freiburg kündigt weitere Aktionen an. (hier ein Song zur Auseinandersetzung)

Der Betroffene hatte im letzten Jahr als Solo-Selbstständiger bei der Zimmerei gearbeitet. Kurz vor Weihnachten habe man ihm nach eigener Aussage mitgeteilt, dass er die letzte Woche des vereinbarten Arbeitszeitraums nicht mehr antreten solle und stattdessen die Arbeit an Auszubildende des Betriebs weitergegeben. Den Betroffenen brachte dies in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten.

Durch Vermittlung einer Anwältin kam es nun zu einer Verhandlung zwischen dem Betroffenen FAU Mitglied und dem Geschäftsführer. Schon hier erklärte der Arbeitgeber sich allein dazu bereit mit dem Betroffenen selbst zu sprechen, weigerte sich aber mit Sekretär:innen der FAU zu verhandeln.

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