Datum/Zeit: 24.01. 20:00 - 22:00
Veranstaltungsort: Ort siehe Text
Die Gewerkschaftsfreiheit und das Recht zu Streiken ist ein in Artikel 9 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes verankertes Grundrecht. Diese sogenannte Koalitionsfreiheit zur „Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ wird für alle Berufe gewährleistet und kann, nicht zuletzt aufgrund der historischen Erfahrungen im Nationalsozialismus, nicht ohne weiteres eingeschränkt werden.
Dennoch gibt es bis heute kein explizit gesetzlich normiertes Streikrecht, vielmehr ist die Verregelung der gewerkschaftlichen (Selbst-)Organisation stark von Richterrecht, vor allem aus der frühen juristischen Praxis der BRD geprägt und hat die gewerkschaftliche Freiheit immer mehr eingeschränkt. Über die Jahrzehnte ist so ein recht enges Gewerkschafts- und Streikrecht entstanden.
Zu dem politischen Problem der mangelnden demokratischen Legitimation kam in den letzten Jahren eine massive Veränderung der Gewerkschaftslandschaft hinzu.
Durch das Aufkommen kleinerer Spartengewerkschaften , mehr noch durch die Entstehung kleiner, kämpferischer, und stärker politisch ausgerichteter Gewerkschaften, wie der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiterunion (FAU), passen viele Arbeitskämpfe nicht mehr in das Raster des Richterrechts, das nahezu ausschließlich mit Blick auf die großen Flächengewerkschaften des DGB entstanden ist.
Diese Problemlage, ihre Auswirkungen und Lösungsansätze sollen anhand des Beispiels der FAU, besonders mit Blick auf ihr Verbot in Berlin im Jahr 2010, veranschaulicht und diskutiert werden. Da der Referent persönlich in das Verbot involviert war, kann die Diskussion auch auf die Innenperspektive einer (zeitweise) verbotenen Gewerkschaft ausgedehnt werden.
Eine Veranstaltung zusammen mit dem akj und der FAU
24.01.2018 | 20 Uhr | Konf I AStA (Belfortstr. 24)