Appell des „Solidaritätskomitees für gewerkschaftliche Freiheit“

Aus Anlass Berliner Gerichtsbeschlüsse gegen die anarchosyndikalistische Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Berlin (FAU) haben Betriebs- und Gewerkschaftsaktivist/innen sowie Bürgerrechtler/innen am Freitag in Berlin ein „Solidaritätskomitee gewerkschaftliche Freiheit“ gebildet. Das Solidaritätskomitee hat nun einen Appell „Für die Verteidigung des Koalitionsrechts – Aufhebung des Verbots gewerkschaftlicher Betätigung für die FAU Berlin“ verabschiedet.

Unterschriften werden gesammelt über die Kontaktadresse des Solidaritätskomitees für gewerkschaftliche Freiheit: koalitionsfreiheit@googlegroups.com

Im Zusammenhang mit dem Konflikt um einen Haustarifvertrag im Kino „Babylon“ war in Einstweiligen Verfügungen der FAU vom Landesarbeitsgericht und vom Landgericht verboten worden, gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen anzuwenden und sich „Gewerkschaft“ zu nennen. Dieser Appell – mit Erstunterzeichnungen von 45 aktiven Gewerkschafter/innen und Betriebsräten, z.T. aus namhaften deutschen Großbetrieben sowie von Bürgerrechtler/innen, darunter auch ehemaligen DDR-Bürgerrechtler/innen – wendet sich an Mitglieder und Funktionäre der Gewerkschaften sowie an „alle AnhängerInnen des Grundrechtes zur Bildung freier und unabhängiger Interessenorganisationen der abhängig Beschäftigten“.

In dem Appell wird darauf verwiesen, dass in Zeiten immer prekärer werdender Arbeitsverhältnisse und schwindender Tarifbindung in vielen Branchen und Regionen „die abhängig Beschäftigten“ mehr denn je „verlässliche Rechte brauchen, um sich dieser Entwicklung kollektiv zu widersetzen“. Das „Recht, sich in Gewerkschaften eigener Wahl zusammenzuschließen“ sei dafür von „fundamentaler Bedeutung“, heißt es in dem Appell. Die aktuelle Arbeitsrechtsprechung erweise sich jedoch immer mehr „als Versuch, dieses grundlegende Recht einzuschränken, seine Ausübung zu erschweren und letztlich zu vereiteln.“ In dem zumeist von IG Metall- und Ver.di-Mitgliedern unterzeichneten Appell wird deshalb zur Solidarität mit der FAU aufgefordert, „auch wenn ihr mit der gewerkschaftspolitischen Orientierung der FAU nicht einverstanden seid. Es geht um gemeinsame Grundrechte, die nur gemeinsam verteidigt werden können“, heben die Autor/innen hervor.

Wie Jochen Gester vom Arbeitskreis Internationalismus in der Berliner IG Metall im Namen des Komitees erklärte, hoffen die Organisatorinnen des Solidaritätskomitees auf Unterstützung und Unterzeichnung des Appells durch Gewerkschafter/innen und Bürgerrechler/innen. Sie hoffen, dass viele Berliner Gewerkschaftsmitglieder am morgigen Dienstag zum Berliner Landesarbeitsgericht am Magdeburger Platz kommen, wo um 11.00 Uhr der Prozess gegen die FAU wegen eines Boykottverbotes stattfindet.

Der Appell findet sich in voller Länge auf labournet.de , wo auch weitere Informationen verfügbar sind.

Termine zur Aktionswoche 14.-21. Feb. 2010
Infos zur Aktionswoche Sonderseite zum Verbot
Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.