Appell des „Solidaritätskomitees für gewerkschaftliche Freiheit“

Aus Anlass Berliner Gerichtsbeschlüsse gegen die anarchosyndikalistische Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Berlin (FAU) haben Betriebs- und Gewerkschaftsaktivist/innen sowie Bürgerrechtler/innen am Freitag in Berlin ein „Solidaritätskomitee gewerkschaftliche Freiheit“ gebildet. Das Solidaritätskomitee hat nun einen Appell „Für die Verteidigung des Koalitionsrechts – Aufhebung des Verbots gewerkschaftlicher Betätigung für die FAU Berlin“ verabschiedet.

Unterschriften werden gesammelt über die Kontaktadresse des Solidaritätskomitees für gewerkschaftliche Freiheit: koalitionsfreiheit@googlegroups.com

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Basisgewerkschaft – Verboten!

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FAU Berlin darf sich nicht mehr Gewerkschaft nennen. (Sonderseite zum Gewerkschaftsverbot)

Der Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) wurde am 11.12.2009 per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Dies ist der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen.

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