Tarifeinheitsgesetz: Der kalkulierte Verfassungsbruch?

Die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiterunion (FAU) begrüßt die aktuelle Überprüfung des umstrittenen Tarifeinheitsgesetzes (TEG) durch den ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Verfassungsbeschwerde hatten der Marburger Bund, die Pilotenvereinigung Cockpit und der Deutsche Journalistenverband gegen das Gesetz eingelegt.

Das TEG ist seit seiner Planung durch das Bundesarbeitsministerium unter Führung von Andrea Nahles (SPD) und seiner Verabschiedung 2015 höchst umstritten. Es sieht vor, dass nur der Tarifvertrag der größten Gewerkschaft im Betrieb in Kraft tritt. Kleineren Gewerkschaften wird dadurch die Möglichkeit des Arbeitskampfmittels Streik genommen.

Nicht nur die Beschwerdeführerinnen gehen von einer Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aus, da das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2010 in einem Urteil den bis dahin geltenden Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ aufgehoben und die Möglichkeit der Tarifpluralität ausdrücklich eingeräumt hatte. Der Grundsatz der Tarifpluralität ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetz verankert.

Auch der Arbeitsrechtler Prof. Wolfgang Däubler stellte in seinem für die Partei Die Linke erstellten Gutachten fest: »Der faktische Entzug des Rechts, Tarifverträge abzuschließen und dafür einen Arbeitskampf zu führen, stellt einen denkbar weitreichenden Eingriff dar, der nur noch durch ein Gewerkschaftsverbot übertroffen werden könnte.«

Der Einschätzung, dass das TEG einem faktischen Streikverbot für Sparten- und Kleinstgewerkschaften gleich kommt, schließt sich die FAU an. Das TEG kann als direkte Reaktion auf die erfolgreichen Arbeitskämpfe der Spartengewerkschaften u. a. im Bahnsektor 2014 gewertet werden. Die Initiative zum TEG wurde durch den Bundesverband der Arbeitgeber (BDA) und die großen DGB-Gewerkschaften ins Rollen gebracht.

„Dass gerade die Gewerkschaften mit dem BDA gemeinsame Sache machten, kann nur als Ausdruck ihrer Angst gewertet werden, einen weiteren Mitgliederverlust hinnehmen zu müssen und ihren Monopolstatus zu verlieren“, äußerte Pablo Rastenes, Sprecher der Arbeitsgruppe Streikrecht der FAU.

Bereits seit den ersten Diskussionen verfolgt die FAU die Entwicklung, das Streikrecht einzuschränken, mit Sorge und mobilisierte zuerst gegen den gemeinsamen Vorstoß von DGB und BDA und später gegen das Gesetzgebungsverfahren des Arbeitsministeriums unter Andrea Nahles.

In der Bundesweiten Demonstration des Aktionsbündnisses „Hände weg vom Streikrecht – Für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“ am 18. April 2015 in Frankfurt erreichte die Kampagne ihren vorläufigen Höhepunkt. Es war die Hochphase des GDL-Streiks und des KiTa-Streiks von Ver.di, und kurz bevor das TEG im Sommer vom Bundestag verabschiedet wurde.

Die FAU appelliert an alle Arbeitenden und Gewerkschaften, denen nicht nur das Wohl der eigenen Mitglieder, sondern aller Lohnabhängigen am Herzen liegt, sich unabhängig vom Ausgang des Verfahrens solidarisch zu zeigen und aktiv gegen jede kommende Einschränkung der Koalitions- und Gewerkschaftsfreiheit vorzugehen.

Unabhängig davon, wie das Bundesverfassungsgericht in den kommenden Monaten entscheiden wird, gilt nach wie vor eine Empfehlung von Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken bei der kämpferischen Demonstration in Frankfurt: „Die beste Verteidigung gegen die Einschränkung des Streikrechts wird der Streik selbst sein!“

25. Januar 2017

Arbeitsgruppe Streikrecht der FAU

 

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