Stellungnahme der AG Soziale Berufe der FAU Freiburg zu den aktuellen Plaenen der Bundesregierung.
Die Bundesregierung will im Rahmen ihrer laufenden Spar- und Kürzungspolitik (u.a. bei den Agrarsubventionen oder im Sozialbereich) die Sanktionen für Menschen im Bürgergeld verschärfen. Bisher gilt, dass wer Bürgergeld bezieht und seiner „Mitwirkungspflicht“ nicht nachkommt – d.h. beispielsweise nicht zu einem Termin erscheint, eine „zumutbare“ Arbeit nicht annimmt oder an einer Maßnahme der Agentur nicht teilnimmt – dem werden beim ersten Verstoß die Leistungen für einen Monat um 10% gekürzt, beim zweiten Verstoß zwei Monate um 20% und beim dritten Verstoß 3 Monate um 30%. Diese Kürzungen bedeuten für Menschen im Bürgergeldbezug schon jetzt starke finanzielle Einschnitte und verschärfen ihre Armutslage. Durch die geplante Änderung soll es nun möglich werden Menschen im Bürgergeldbezug, welche die Aufnahme einer Arbeit ablehnen bis zu zwei Monate den gesamten Regelsatz zu kürzen. Übernommen werden dann nur noch Wohn- und Heizkosten. Die Betroffenen werden so willentlich in eine extreme Armutslage gestoßen. Weiter Lesen