Ausstehende Vergütung trotz klarer mündlicher Abmachungen bringt solo-selbstständigen Handwerker in große finanzielle Schwierigkeiten.
Im März 2021 wurde der Zimmerei Steiger und Riesterer aus Staufen von der lokalen Handwerkskammer die Auszeichnung „Handwerksunternehmen des Jahres 2021“ verliehen.
Diese erhalten laut Handwerkskammer Unternehmen, welche sich durch „Verantwortung für Mitarbeiter und Gesellschaft“ auszeichnen. Ein Solo-Selbstständiger berichtete nun allerdings, dass ihm die Auszahlung eines Teils seiner Vergütung verweigert wird. Der Betrag bewegt sich im niedrigen vierstelligen Bereich. Dies hat den Betroffenen – der sich zu diesem Zeitpunkt nicht mal eine eigene Wohnung leisten konnte – in große finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Er wandte sich daraufhin an die gewerkschaftliche Erstberatung der FAU Freiburg um sich über seine Rechte, sowie Handlungsmöglichkeiten zu informieren und wurde anschließend Mitglied der Basisgewerkschaft.