PM: Zimmerei Steiger & Riesterer Handwerksunternehmen des Jahres 2021, aber keine Verantwortung für Solo-Selbstständige?

Ausstehende Vergütung trotz klarer mündlicher Abmachungen bringt solo-selbstständigen Handwerker in große finanzielle Schwierigkeiten.

Im März 2021 wurde der Zimmerei Steiger und Riesterer aus Staufen von der lokalen Handwerkskammer die Auszeichnung „Handwerksunternehmen des Jahres 2021“ verliehen.

Diese erhalten laut Handwerkskammer Unternehmen, welche sich durch „Verantwortung für Mitarbeiter und Gesellschaft“ auszeichnen. Ein Solo-Selbstständiger berichtete nun allerdings, dass ihm die Auszahlung eines Teils seiner Vergütung verweigert wird. Der Betrag bewegt sich im niedrigen vierstelligen Bereich. Dies hat den Betroffenen – der sich zu diesem Zeitpunkt nicht mal eine eigene Wohnung leisten konnte – in große finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Er wandte sich daraufhin an die gewerkschaftliche Erstberatung der FAU Freiburg um sich über seine Rechte, sowie Handlungsmöglichkeiten zu informieren und wurde anschließend Mitglied der Basisgewerkschaft.

Der Betroffene war rund einen Monat im Rahmen eines Dienstvertrages als Solo-Selbstständiger für die Zimmerei Steiger & Riesterer GmbH auf mehreren Baustellen in der Region tätig. Laut seiner Aussage wurde im Vorfeld eine mündliche Abmachung über den Zeitraum des Dienstverhältnisses und der Höhe des Stundensatzes getroffen.

„Eine Woche vor vereinbartem Vertragsende wurde unserem Mitglied allerdings unvermittelt fristlos gekündigt. Begründet wurde dies damit, dass durch die Schließung der Berufsschule die Auszubildenden der Zimmerei die restlichen Arbeiten erledigen können“, empört sich Stella
Meier – aktiv in der gewerkschaftlichen Erstberatung der FAU Freiburg.
„Der Betroffene stand damit – mitten in der Corona Pandemie und kurz vor Weihnachten – ohne Verdienstmöglichkeit da. An die Akquise anderer Aufträge ist in dieser Zeit und so kurzfristig auch nicht zu denken!“

Aktuell verweigert die Zimmerei Steiger & Riesterer die Zahlung der letzten Woche des Vertragszeitraumes, in dem vonseiten der Zimmerei behauptet wird, es hätte keine Absprachen zu Zeitraum und zu Höhe des Stundensatzes gegeben.

„Grundsätzlich ist es skandalös und unverantwortlich, wenn Vergütungen nicht oder verzögert ausbezahlt werden – insbesondere an sowieso schon prekär lebende Solo-Selbstständige und bei anscheinend guter Auftragslage des Unternehmens“, so Paul Kraut, Mitglied im allgemeinen Sekretariat der FAU Freiburg. Kunden der Zimmerei sind u. a. Die Freiburger Stadtbau, Edeka Sutter und verschiedene Gastronomie-Betriebe.

Bernd Bratch, Sekretär für Öffentlichkeitsarbeit ergänzt: „Gesetzlich kann ein zeitlich befristeter Dienstvertrag nicht einfach fristlos gekündigt werden, sondern gilt bis zu seinem Ablauf. Es müssen also auch alle vertraglich vereinbarten Arbeitstage bezahlt werden! In diesem Fall liegt die Vermutung nahe, dass die Zimmerei unser Mitglied vorschnell „loswerden“ wollte um Kosten zu sparen. Verantwortung für die (freie) Mitarbeiter sieht anders aus.“

Die FAU Freiburg fordert momentan die sofortige Auszahlung des ausstehenden Betrags.

rdl.de Streit bei Zimmerei in Staufen. Entlassung vor Ende der Vertragslaufzeit? 5.5.2021

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