Die Corona-Pandemie und ihre Folgen treffen im besonderen Maße die soziale Arbeit und ihre Klient*innen, seien es Wohnungslose, Geflüchtete, Kinder mit besonderem Bedarf, Familien in prekären Verhältnissen und viele Andere.
Sozialarbeiter*innen bemühen sich nach Kräften diesen Menschen eine Hilfestellung zu geben und arbeiten dabei selbst oft in prekären Bedingungen.
In einer Umfrage des aks (Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit) und der FAU Freiburg haben rund 35% der Befragten angegeben nur befristet angestellt zu sein. Manche Rückmeldungen deuteten darauf hin, dass insbesondere die Befristungen mit Sachgrund von Trägern missbraucht werden – mit den entsprechenden Konsequenzen für die Beschäftigten: Sie werden angestellt, wenn es viele Aufträge gibt, bleiben die Zuwendungen von Stadt- und Landkreis (z. B. aufgrund von möglichen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie) aus, fällt oft auch der vertraglich festgelegte Sachgrund weg und man wird gekündigt. Das gesamte unternehmerische Risiko tragen somit die Beschäftigten.
Zwei aktuelle Beispiele unserer Mitglieder verdeutlichen dies:
Ein Mitglied arbeitet aktuell als Schulbegleitung für Menschen mit spezifischem Unterstützungsbedarf bei einem mittelgroßen Träger in der Region Freiburg. Das Jugendamt der Stadt Freiburg, wie auch des Landkreises Breisgau Hochschwarzwald, machen mit diesem Träger nur noch „Punktabrechnung“, d.h. es werden dem Träger nur noch die Stunden bezahlt, welche die Beschäftigten aktuell an den Klienten leisten können (da die meisten Kinder gerade nicht in die Schule gehen, also Zuhause in den Familien sind). Aus unterschiedlichen Gründen ist es vielen Kolleg*innen aktuell nicht möglich, alle ihre Stunden in den Familien abzuleisten. Alle Beschäftigten bei diesem Träger haben sachgrundbefristete Verträge, die so lange laufen, wie das entsprechende Amt dem Träger Geld für die erbrachte Leistung zahlt. Nun haben einige Beschäftigten neue Verträge (mit einer reduzierten Stundenanzahl) erhalten, was für viele Lohneinbußen und im schlimmsten Fall eine möglichen Kündigung bedeutet.
Eine ähnliche Situation wird von einem anderen Mitglied berichtet, das in der Sozialpädagogischen Familienhilfe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald arbeitet. Ende März wurde den Beschäftigten im Anschluss an einen zeitbefristeten Vertrag eine Entfristung angekündigt. Die Verträge, die dann jedoch angeboten wurden, sind an die einzelnen Maßnahmen gekoppelt. Das bedeutet, dass der entsprechende Einkommensanteil bei Beendigung der einzelnen Hilfen wegfällt und das Einkommen dementsprechend ständigen Schwankungen unterliegen kann. Das Risiko, dass Einnahmen für den Träger wegfallen, tragen damit die Beschäftigten. Das bedeutet auch, dass die Fachkräfte am Besten generell mehr arbeiten um das notwendige Gehaltsniveau möglichst halten zu können. In einem Bereich, der bereits eine hohe Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung von den Beschäftigten erfordert wird diese zu deren Lasten noch verstärkt.
Der Widerspruch zwischen der viel besprochenen „Systemrelevanz“ einer überwiegend von Frauen ausgeübten Care-Arbeit (scheinbar höhere Anerkennung der Tätigkeiten) und sich verschlechternden Arbeitsbedingungen, zeigt sich hier beispielhaft.
Im Zuge des Rückganges an Steuereinnahmen durch die Folgen der Corona-Pandemie versuchen viele Kommunen ihre Ausgaben zu verringern. Wo also kürzen? Wie so oft der Soziale Bereich, hier erwartet man von dem oft sowieso schon in prekären Lagen leben Klientel der sozialen Arbeit kaum Widerstand und auch die Sozialarbeiter*innen sind oft gewerkschaftlich schwach organisiert. Die Kosten der Krise den Schwächsten der Gesellschaft aufzubürden und gleichzeitig Millionen an die Großkonzerne auszuschütten ist jedoch zutiefst ungerecht. Dagegen können wir uns als Sozialarbeiter*innen nur wehren in dem wir uns (basisgewerkschaftlich) organisieren!