Am Samstag, den 30. Oktober, folgten rund 30 Menschen einem Aufruf der Basisgewerkschaft FAU und beteiligten sich an einer Protestaktion gegen das Unternehmen Baden-Blitz (Taxi Thumberger) in Achern. Mit dem Slogan „Geld her Baden Blitz!“ solidarisierten sie sich in Redebeiträgen und Flugblättern mit einem ehemaligen Angestellten des Unternehmens, welcher aktuell vor dem Arbeitsgericht Offenburg die Zahlung offener Lohnansprüche fordert.
„Es freut uns, dass sich so viele Menschen aus verschiedenen Städten an unserer Protestaktion beteiligt haben,“ so Stella Meier von der FAU Freiburg, „Wir werden unser Mitglied weiterhin mit öffentlichen Aktionen und vor Gericht unterstützen. Das Unternehmen Baden-Blitz fordern wir auf die offenen Lohnansprüche schnellstmöglich zu zahlen.“
RDL Interview | Bericht nigra | Bericht Linke Liste Ortenau
Hintergrund
Seit mehreren Jahren arbeitete der betroffene Taxi-Fahrer beim Taxiunternehmen „Baden-Blitz“ (Taxi Thumberger). Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm teilweise als Pause ausgelegt und dementsprechend nicht entlohnt. Zudem gab es mehrfach keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, sowie weitere Unregelmäßigkeiten. Konkret bedeutet dies für den Fahrer, dass er oft stundenlanges unbezahltes Warten auf Aufträge/Anweisungen einfach hinnehmen sollte. Er war so meist gezwungen seine „Pause“ im Auto & auf Parkplätzen zu verbringen und musste dabei jederzeit erreichbar, sowie sofort einsatzbereit sein.
Nach der Rechtsauffassung der Basisgewerkschaft FAU sind Stand- und Wartezeiten allerdings als Arbeitsbereitschaft zu werten und somit mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Zudem muss laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ein Arbeitnehmer in einer als Pause deklarierten Zeit weder Arbeit leisten, noch sich dafür bereithalten. Weiterhin muss er die freie Verfügung darüber haben, wie und wo er diese Ruhezeit verbringen möchte. Dementsprechend fordert der Betroffene von seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich.
Nachdem der Arbeitgeber auf die Forderungen nicht reagierte und der Taxi-Fahrer daraufhin eine Klage beim Arbeitsgericht einreichte, folgte eine Reihe von Abmahnungen und eine verhaltensbedingte Kündigung. Die FAU vermutet allerdings, dass es auch darum ging einen unbequemen Gewerkschafter loszuwerden. In der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht konnte der Betroffene eine Abfindung erstreiten. Aktuell läuft noch das Verfahren um offene Lohnansprüche.