Update: ver.di hat nun den SuE – Tarifvertrag angenommen. Selbst in ihrer PM schreiben sie das „Das Ergebnis wurde mehrheitlich angenommen. Große Zustimmung gab es aus der Sozialarbeit und der Behindertenhilfe, während sich viele Kitaleitungen und Erzieher*innen gegen das Ergebnis ausgesprochen haben.“ „Mehrheitlich“ heißt, so die Infos die nicht drin steht, das es sehr knapp über 50% waren. Unsere Kritik wird sehr breit auch geteilt.
Rückblick: Die für März 2020 angesetzten SuE-Tarifauseinandersetzungen wurden wegen Corona ausgesetzt und nun endlich in den letzten Monaten geführt.
Ziel war es die Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes aufzuwerten und sie dem Einstiegsgehalt und sie auf die Stufe eines Ingenieurs im öffentlichen Dienst anzuheben, also deutlich zu erhöhen. Sowie auch die Gehaltsstufe bei Arbeitgeber:innenwechsel übernommen werden. Beides wurde nicht erreicht. Es ist nicht mal ein Inflationsausgleich.
Solibündnis SuE (3.6.2022): Wir lehnen das Verhandlungsergebnis im Sozial- und Erziehungsdienst ab! Care-Arbeit: Überlastet, ungesehen, un(ter)bezahlt!
Zulagen
In den Verhandlungen wurden 130 € für Erzieher:innen und 180 € für Sozialarbeiter:innen als Zulagen ab dem 1.7.2022 beschlossen. Warum wurde dies nicht rückwirkend zum März 2020 geltend gemacht?
Diese Zulagen beziffern die Bosse nach ihrer Rechnung auf ein Plus von 3,7%, demgegenüber stehen eine Inflationsrate von 7-8% sowie die Steigerungen von Energiekosten.
Dementsprechend sinken die Reallöhne anstatt zu steigen. Aufwertung heißt Abschlüsse weit über der Inflation.
Stufenlaufzeiten
Was im ersten Moment gut klingt ist lediglich ein Ende der jahrelangen Schlechterstellung der Kolleg:innen im TVöD-SuE-Tarif bei den Stufenlaufzeiten, gegenüber den allgemeinen TvöD-Stufenlaufzeiten-Regeln.
So sind im TVöD-SuE 8 Jahre erforderlich um zum Beispiel in die Stufe 4 zu kommen, mit der allgemeinen TVöD-Regel sind es 6 Jahre. Und das vor dem Hintergrund das bei jedem Arbeitswechsel die Stufe wieder auf Anfang gestellt werden kann und wird.
Doch diese Selbstverständlichkeit soll erst mit fast 1,5 Jahren Verzögerung zum 1. Oktober 2024 angewendet werden.
Sonderregeln müssen immer eine Besser- und keine Schlechterstellung sein, alles andere ist Lohnklau.
„Zwei-plus-zwei“
Es gibt nun „Zwei-plus-zwei“-Entlastungstage. Mehr Urlaub ist immer gut, eine allgemeine Arbeitszeitreduzierung („30 Stunden Woche für Alle“ bei vollem Lohnausgleich) ist jedoch viel besser. Die Vor- und Nachtteile solch einer Regelung (die „plus-zwei“ Tage sind Geld das in Freizeit umwandelt werden können) wurde ja schon im Kontext der IGM Abschlüsse diskutiert.
Die nicht endenden wollende Friedenspflicht
Die Laufzeitlänge des Vertrages endet am 31.12.2026. Dies lange Laufzeiten verhindert Solidarität und stoppt die aktuell entstandene Dynamik. In 4 Jahren kann erneut alles aufgebaut werden, statt in einem Jahr wieder zu verhandeln und die erarbeitete Kampfbedingungen strategisch auszubauen und zu nutzen. Statt den 8.3.2023 wieder zum Auftakt zu machen, herrscht nun wieder jahrelang Friedenspflicht.
Partizipationsstreik
Positiv ist herauszustellen, dass durch den Partizipationsstreik auch Kolleg:innen bei den freien, zum Teil kirchlichen Trägerschaften, gestreikt werden konnte und auch wurde, diese hatten zum Teil bis dato striktes Streikverbot.
AG Soziale Berufe der FAU Freiburg
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