Die Basisgewerkschaft FAU Freiburg moniert einen Fall von Lohnbetrug im Hotel „Ludwig Royal“ in Steibis. Ein tschechischer Arbeitnehmer berichtete, dass er dort etwas mehr als einen Monat gearbeitet hat, wobei ihm sein Lohn in vierstelliger Höhe für volle 18 Arbeitstage nicht ausbezahlt wurde.
Auf der Suche nach Hilfe wandte sich der Arbeitnehmer an die FAU Freiburg. Es stellte sich heraus, dass der Arbeitnehmer keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen hatte. Eine leider gängige Praxis in der Gastronomie – insbesondere bei der Anstellung ausländischer ArbeiterInnen.
Auf die Forderung der FAU den noch offenen Lohn auszubezahlen, behauptete der Arbeitgeber – ohne Belege – dass der Betroffene Getränke aus dem Hotel entwendet habe, in einem Wert der zufällig fast deckungsgleich ist mit dem ausstehenden Lohn.
„Gerade Migrant*innen werden in Gastronomiebetrieben regelmäßig besonders stark ausgebeutet. Wir werden uns weiter für ihre Rechte einsetzen – auch in diesem Fall – und arbeitsrechtliche Schritte einleiten, sowie gewerkschaftliche Aktionen starten“, erklärt Paul Kraut, Sekretär für gewerkschaftliche Aktion der FAU Freiburg. Generell gelte: „Löhne müssen in voller Höhe ausgezahlt werden – auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Vorabzüge sind nicht zulässig, schon gar nicht auf Grundlage unbelegter Vorwürfe.“
Lohnklau im Luxushotel?
Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.