Nach zweiwöchiger Krankheit wird ein osteuropäischer Hilfsarbeiter dazu gebracht einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen – vermutlich um Kündigungsfristen zu umgehen. Die Basisgewerkschaft FAU Freiburg ruft deshalb für den 8. Mai zu einer Kundgebung vor dem Lokal auf.
08. Mai 2021 | 12:00 Uhr | dean&david (HBF Freiburg)
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Nach zweiwöchiger Krankheit wird ein osteuropäischer Hilfsarbeiter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu gebracht einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen – vermutlich um Kündigungsfristen zu umgehen. Die Basisgewerkschaft FAU Freiburg ruft deshalb für den 8. Mai zu einer Kundgebung vor dem Lokal auf.
Der betroffene Arbeiter hat einen zeitlich bis zum November 2021 befristeten Vertrag beim Franchise Restaurant „Dean & David“ im Freiburger HBF. Wahrscheinlich auch aufgrund der dortigen Arbeit (z. B. Heben von schweren Kisten) zog er sich einen Bandscheibenvorfall zu und musste sich deshalb zwei Wochen krankschreiben lassen. „Schon zu diesem Zeitpunkt drängte ihn die Geschäftsführerin dazu – anstatt einen Arzt aufzusuchen – doch lieber schnell zur Arbeit zu kommen. Dem kam der Betroffene jedoch nicht nach“, erzählt Paul Kraut, Mitglied im allgemeinen Sekretariat der FAU Freiburg.
Stella Meier – aktiv in der gewerkschaftlichen Erstberatung – ergänzt: „Nach zweiwöchiger Krankschreibung bat er dann die Geschäftsführerin via Whatsapp um eine temporäre Stundenreduzierung, da er immer noch gesundheitlich angeschlagen war. Diese wurde ihm auch wieder via Whatsapp zugesichert. Als der Betroffene im Lokal erschien, um die Vertragsänderung vorzunehmen, wurde ihm ein Aufhebungsvertrag vorgelegt und gesagt, er müsse diesen zuerst unterschreiben, um im Anschluss seinen neuen Arbeitsvertrag zu erhalten. Kaum dass er den Aufhebungsvertrag unterschrieben hatte, wurde dieser von dem Vorarbeiter – dem Lebenspartner der Geschäftsführerin – schnell an sich genommen, er wurde – laut eigener Aussage – beschimpft und ihm wurde unmissverständlich klargemacht, dass er verschwinden solle.“
Der Betroffene wandte sich daraufhin an die gewerkschaftliche Erstberatung der FAU Freiburg, wurde Mitglied und nahm sich auf Anraten der Basisgewerkschaft einen Anwalt, um den Aufhebungsvertrag anzufechten. In der Beratung stellte sich zudem heraus, dass er jeden Monat – trotz seiner Bereitschaft zu arbeiten – weniger Stunden eingesetzt wurde als vertraglich vereinbart.
„In diesem Fall wurde die Arbeit auf Abruf völlig zulasten des abhängig Beschäftigten eingesetzt. Maximale Flexibilität wird verlangt und wenn der Arbeiter dann, aufgrund gesundheitlicher Probleme, nicht mehr 100% geben kann, wird vermutlich versucht Kündigungsfristen zu umgehen. Leider ist gerade in der Gastronomie solch ein Umgang mit Arbeitsmigrant:innen mehr die Regel als die Ausnahme! Und wenn sich Betroffene wehren und auf ihre Rechte & ihre Würde bestehen, wird ihnen sofort mit Strafanzeigen gedroht. Aber weder der Betroffene, noch wir, werden uns einschüchtern lassen und rufen deshalb für Samstag, den 8. Mai, zu einer Kundgebung vor dem Lokal auf!“, so Stella Meier.