Auch „Probearbeit“ muss bezahlt werden!

Ein FAU Mitglied arbeitete mehrere Tagen in einem Fitnessstudio bevor das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wurde. Den Lohn für ihre Arbeit erhielt sie jedoch nicht! Die Kollegin gab sich damit aber nicht zufrieden und holte sich Rat und Unterstützung. Am Ende konnte eine zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Das betroffene FAU Mitglied verabredete mit ihrem Chef ein Probearbeiten. Nach diesem Kennenlernen der Arbeit wurde via Messenger mündlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart. Sie wurde durch eine Kollegin in den Schichtplan eingetragen und arbeitete an drei Terminen – zeitweise völlig eigenständig. Die Arbeitszeiten wurden ihr durch den Chef vorgegeben. Sie übernahm die selben Aufgaben wie alle anderen Mitarbeiter:innen auch. Aufgrund unterschiedlicher die Arbeit betreffender Vorstellungen wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Als die Kollegin nach ihrer Bezahlung für die geleistete Arbeit fragte, winkte der Chef ab. Wiederholte Kontaktversuche wurden abgeblockt.

Die Kollegin wollte das so aber nicht akzeptieren und holte sich Rat und Unterstützung. Gemeinsam wurde ein Forderungsschreiben verfasst und eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Der Druck wirkte: Plötzlich bewegte sich der Arbeitgeber und die Kollegin konnte – ohne aufwändigen Gerichtsprozess – eine für sie zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielen. Der Chef zahlte ihr eine niedrige dreistellige Summe.

Oft sind Chefs der Meinung „Probearbeit“ müssten sie nicht bezahlen. Dies stimmt so nicht! Fakt ist: Sobald man an Weisungen des Chefs gebunden ist, nicht kommen- und gehen darf wann man will (z.B. feste Einteilung in einen Schichtplan) und die selben Arbeiten ausführt wie alle anderen Mitarbeiter:innen muss man dafür auch bezahlt werden.

Das, was umgangssprachlich häufig als „Probearbeiten“ bezeichnet wird, heißt juristisch korrekt eigentlich „Einfühlungsverhältnis“ – das liegt aber nur vor, wenn man tatsächlich die Rolle eines Besuchers hat. Gehen die Verpflichtungen weiter als das, kann ein Anspruch auf Bezahlung entstehen.

Manche Unternehmen nutzen die Unwissenheit vieler Arbeiter:innen immer wieder aus und prellen diese um ihren Lohn: Auch im vorliegenden Fall „probearbeitete“ eine Mitarbeiterin des FAU-Mitglieds schon sage und schreibe 6 Wochen ohne Bezahlung!

Vorliegender Fall zeigt aber auch: Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen!

Wir können alle Arbeiter:innen nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir unsere Rechte verteidigen!

Material: Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“ Weiter Lesen

Kündigung von einem Tag auf den Anderen? Geht gar nicht!

Einem Dachdecker wurde überraschend „fristlos“ gekündigt. Der Betroffene akzeptierte die Kündigung jedoch nicht stillschweigend, sondern holte sich Rat & Unterstützung. Es stellte sich heraus: Die Kündigung war unwirksam und der Chef musste Lohn nachzahlen.

Im Vorfeld der Kündigung war der Handwerker immer wieder mit rassistischen Sprüchen von Seiten seines Chefs und seiner Kollegen konfrontiert. Dann erhielt er plötzlich eine als „fristlos“ bezeichnete Kündigung, deren Erhalt er per Unterschrift bestätigen sollte. In dieser wurde auf eine Klausel im Arbeitsvertrag Bezug genommen, nach der das Arbeitsverhältnis in der Probezeit jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden könne. Aufgrund der angeblichen „fristlosen Kündigung“ drohte ihm zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Der Kollege wollte sich nicht damit abfinden und holte sich im Rahmen unserer gewerkschaftlichen Beratung Rat & Unterstützung.

Schnell wurde klar: Natürlich gelten auch im Dachdeckerhandwerk die gesetzlichen Kündigungsfristen (*1). Zudem erfolgte die Kündigung nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – in Schriftform, sondern via Whatsapp und war demnach ungültig. Der Kollege bot daraufhin weiter seine Arbeitskraft an und reichte Klage beim Arbeitsgericht ein.

Dies zeigte Wirkung: Kurz nach Zustellung der Klageschrift erhielt er eine neue ordentliche Kündigung und der Chef bezahlte ihm die restlichen Tage bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb. Auch einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld konnte er so entgehen.

Als Basisgewerkschaft beobachten wir in kleineren Handwerksbetrieben leider häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht.

Vorliegender Fall zeigt aber: Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen!

Wir können alle Arbeiter:innen nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir unsere Rechte verteidigen!

Material: Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“ Weiter Lesen

Myanmar: Solidarity Wins – Conditions at Hang Kei factory improved

Nach den international koordinierten Aktionen zum 8. März konnten durch die Mitglieder der Federation of General Worker Myanmar (FGWM) Verbesserungen in der Fabrik der Hang Kei Myanmar Garment Factory Ltd. erzielt werden!

May Su Lwin – Mitglied des Frauen*Komitees der FGWM – erklärt wie international koordinierte Solidaritätsaktionen die positive Veränderungen mitbewirkt haben. Die Arbeiter*innen in der Fabrik organisierten sich, während Kolleg*innen in Europa Druck auf die Marken ausübten, die bei Hang Kei produzieren lassen.

Mehr Infos: Global Mayday.net: Solidarity Wins – Conditions at Hang Kei factory improved!

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Stellungnahme: „Die Büchse der Pandora wurde geöffnet“

Stellungnahme der AG Soziale Berufe der FAU Freiburg zur Einigung im TVöD-Tarifkonflikt

In der aktuellen Tarifrunde im öffentlichen Dienst (TVöD) liegt jetzt eine Einigung auf dem Tisch. Wir TVöD-Beschäftigte werden durch sie zwar einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten, aber dieser ist hart erkauft: So wird eine „doppelt freiwillige“ Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden für einen Zeitraum von 18 Monaten möglich werden. Zwar erst nach Ende der Probezeit und mit Zuschlägen, aber die Büchse der Pandora ist damit geöffnet. Nach immerwährenden Rufen der „Arbeitgeber“verbände nach einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit wird mit der vorliegenden Einigung von diesen erstmals ein klarer Sieg gegen die Gewerkschaftsbewegung erzielt. Knapp 70 Jahre nach der erstmaligen Durchsetzung der 40-Stunden-Woche (in Westdeutschland) gelingt eine Anhebung der Wochenarbeitszeit statt einer Reduktion! Es ist weiterhin zu befürchten, dass die angebliche „Freiwilligkeit“ bei faktischer Arbeitsverdichtung, Personalnot und Druck von Oben mittelfristig nur noch auf dem Papier bestehen wird. Diese noch freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit könnte in der Praxis dazu führen, dass immer mehr Beschäftigte gezwungen sein werden, diese zusätzlichen Stunden zu arbeiten um das Arbeitsaufkommen bewältigen zu können.

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Veranstaltungsreihe „Demokratische Planwirtschaft in Zeiten der Klimakatastrophe“

by La Banda Vaga, https://labandavaga.org/wp-content/uploads/2025/05/Bild-Vortragsreihe-3-3.png

Die FAU Freiburg unterstützt die von der Gruppe „La Banda Vaga“ organisierte Veranstaltungsreihe „Demokratische Planwirtschaft in Zeiten der Klimakatastrophe“.

Um was geht es?

In der Vortragsreihe werden in Form von fünf Vorträgen unterschiedliche Aspekte des Themenbereichs „demokratische Planung in der Klimakatastrophe“ dargestellt. Ziel der Vortragsreihe ist, ein Panorama realer Alternativen zur marktförmigen Bewältigung der Klimakatastrophe darzustellen und zu diskutieren. Die relevanten Themenbereiche sind dementsprechend: Kritik der marktförmigen Klimapolitik, Care in einer demokratischen Planwirtschaft, Demokratische und freie Planwirtschaft?, sowie ein allgemeiner Input. Weiter Lesen