Arbeitsrechte gelten auch für Arbeiter:innen aus dem nicht-EU Ausland! / Labor rights also apply to workers from non-EU countries!

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Aus aktuellem Anlass will die FAU Freiburg darauf aufmerksam machen, dass das Arbeitsrecht (insbesondere der Mindestlohn) für alle Arbeiter:innen, welche in Deutschland beschäftigt sind, gilt!

In einem aktuellen Fall wurde ein Arbeiter aus dem nicht-EU Ausland von einem lokalen Kleinbetrieb angeworben. Er erhielt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, zudem wurden ihm große Teile seines Lohnes vorenthalten. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses behielt der ehemalige Chef zudem die Dokumente über die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation des Arbeiters ein. Außerdem wurden gegen einige der Bestimmungen des allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrages für die Gastronomie in Baden-Württemberg verstoßen. Der Arbeiter wandte sich an die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg, mit deren Hilfe er eine ihn zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielen konnte und schnell seine Dokumente wieder zurück erhielt.

Ausländische Arbeiter:innen wissen aufgrund der Sprachbarrieren oft nicht um ihre Rechte. Deswegen informiert eure nicht-deutschen Kolleg:innen über ihre Rechte. Falls ihr Hilfe bei der Durchsetzung braucht, kontaktiert gerne unsere AG gewerkschaftliche Beratung oder besucht die offene Sprechstunde der FAU Freiburg.

Material: Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“

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