Gefängnisstrafe nach Arbeitskonflikt?
In der spanischen Stadt Gijón kämpfte 2017 unsere Schwestergewerkschaft CNT um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Belegschaft in der Konditorei „La Suiza“. Es ging um nicht bezahlte Überstunden und Urlaub, sexuelle Belästigung sowie der Kündigung einer schwangeren Kollegin. Nachdem der Chef ein Gesprächsangebot ausgeschlagen hatte, gab es angemeldete Kundgebungen und Aktionen vor der Firma mit Flugblätter Verteilen, Transparente Zeigen und öffentliche Reden über Lautsprecher. Stets war Polizei anwesend und es gab keinen einzigen Zwischenfall, den diese verfolgt hatte.
Die gegnerische Seite antwortete jedoch auf die Gesprächsbereitschaft der kämpfenden Kolleg*innen mit juristischen Klagen unter Anderem wegen Nötigung und Schadenersatzforderungen in einer über 11.000 Seiten(!) umfassenden Klageschrift. Ein als sehr arbeiter- und gewerkschaftsfeindlicher bekannter Richter am Landesgerichtshof folgte dem Anliegen des Chefs und verurteilte in 2021 6 Kolleginnen zu jeweils 3,5 Jahren Haft ohne Bewährung und zu einer Geldstrafe von insgesamt 125.428€, die an den Unternehmer zu zahlen ist. Die CNT legte Berufung ein, aber der oberste spanische Gerichtshof hatte im vergangenen Juni das vorhergehende Urteil bestätigt. Die verbliebenen Rechtsmittel sind verschwindend gering: Der Gang zum Europäischen Gerichtshof bzw. der juristische Versuch die Gefängnisstrafe zur Bewährung auszusetzen. Weiter Lesen