Die FAU Freiburg unterstützt den Aufruf zur Demonstration „Soziale Rechte für ALLE! Keine Ausgrenzungen! AsylbLG-abschaffen!“ am 28.10 in Freiburg. Die Demonstration startet um 14:00 Uhr auf dem Platz der alten Synagoge.
Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes: Soziale Rechte für ALLE! Jegliche Ausgrenzung beenden!
Auf die rassistischen Übergriffe gegen Geflüchtete Anfang der 90er Jahre antwortete eine breite Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien mit Hetze und Ausgrenzung: Das Grundrecht auf Asyl wurde ausgehöhlt und mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein diskriminierendes Sondergesetz beschlossen. Erstmals wurde eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aus der Bundessozialhilfe ausgegrenzt und intensive sozialpolitische Eingriffe in Grund- und Menschenrechte gesetzlich legitimiert. Betroffene wurden letztlich zu einem prekären Leben in Substandards gezwungen. Selbst der Kontakt mit Bargeld wurde durch das Sachleistungsprinzip verboten. 19 Jahre wurden die minimal gewährten (Sach-)Leistungen nicht angehoben.
Am 1. November jährt sich das Inkrafttreten des ausgrenzenden Gesetzes zum 30. mal. Dies nehmen wir zum Anlass, die Forderungen nach der Abschaffung des AsylbLG und jeglicher sozialpolitischer Ausgrenzung auf die Straße zu tragen.
Heute werden die sozialen Rechte von Geflüchteten wieder angegriffen. Asylsuchende deren Antrag abgelehnt wurde, sollen kein Bargeld mehr bekommen. Eine spezielle Arbeitspflicht für 80 Cent/h für Geflüchtete soll eingeführt werden. Der Lageraufenthalt von 18 Monaten für Einzelpersonen unter intensiven Grundrechtseinschränkungen soll flächendeckend durchgesetzt werden. Die Standards für Aufnahme, Unterbringung und Betreuung sollen weiter gesenkt werden. All diese Vorschläge kursieren aktuell in Parteikreisen, in Landkreistagen, in Parlamenten … Gleichzeitig könnten mit den EU-weiten Vorschlägen zu einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) die genannten sozialen Entrechtungen bereits zielgerichtet an den EU- Außengrenzen durchgesetzt werden. Kurz: Wir erleben einen massiven Rechtsruck in der deutschen und europäischen Politik. Dies darf nicht unwidersprochen bleiben!
Deshalb fordern wir:
- Selbstversorgung statt entmündigender Vollverpflegung
Wir fordern das Recht auf eine selbstbestimmte Ernährung für jeden Menschen. Gesetzliche Vorgaben, die Menschen zu einer fremdbestimmten Vollverpflegung (Kantinen, Essenspakete…) verpflichten, lehnen wir entschieden ab. Indirekte Einkaufs- oder Kochverbote greifen in die allgemeine Handlungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind grundsätzlich als Geldleistungen zu zahlen. - Gesundheitskarte statt diskriminierender Papierkrankenscheine
Geflüchtete Menschen müssen in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V/XI) einbezogen werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass auch Menschen ohne Papiere jederzeit ohne Angst vor Abschiebung Zugang zum Gesundheitssystem haben. Insbesondere muss ein Anspruch auf Sprachmittlung bei Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitswesen verankert werden. Von Krankheit, Traumatisierung, Behinderung und Pflegebedürftigkeit betroffene sowie schwangere, alleinerziehende und ältere Menschen und geflüchtete Kinder müssen – entsprechend ihrem Recht aus der EU-Aufnahmerichtlinie – einen Anspruch auf alle aufgrund ihrer besonderen Situation erforderlichen zusätzlichen Leistungen erhalten. - Privates Wohnen statt Lager
Von 2013 bis 2022 ging der Bestand an Sozialwohnungen um 400.000 zurück – und dies obwohl Bund und Länder jährlich 100.000 Sozialwohnungen neu bauen wollten. Das Fehlen bezahlbaren Wohnraums einer Bevölkerungsgruppe, nämlich den Geflüchteten, anzulasten weisen wir zurück. Sowohl die Pflicht für Asylsuchende, im Lager zu leben (§§ 47/53 AsylG) als auch die Wohnsitzauflagen für Anerkannte Geflüchtete (§ 12a AufenthG) müssen abgeschafft werden. Viele Geflüchtete verbleiben trotz Anerkennung lange Zeit in kommunalen Sammellagern. Von einer „Auszugskrise“ ist die Rede, die auch behördliche wie gesellschaftliche Ursachen hat. - Zugang zum Arbeitsmarkt statt Arbeitsverbote
Das Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt muss für alle Menschen gelten. Es ist absurd, dass die Politik im Ausland um Arbeitskräfte wirbt, aber die im Land lebenden Geflüchteten teilweise vom Arbeitsmarkt ausschließt und so von Sozialleistungen (nach dem AsylbLG) abhängig macht. Erwerbsfähige Geflüchtete müssen, wie alle anderen erwerbsfähigen Menschen in Deutschland, von der Agentur für Arbeit vermittelt, statt an die Sozialämter verwiesen werden. Betroffene erfahren Arbeitsverbote als Abwertung und psychosoziale Belastungen. Auch deshalb müssen sämtliche gesetzliche Regelungen, die Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt verbieten oder beschränken, aufgehoben werden. Wir verweisen auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages, wo vereinbart wurde: „Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende schaffen wir ab.“ - Tarifliche Entlohnung statt ausbeuterische Arbeit für 80 Cent/h
Die im AsylbLG vorgesehenen Arbeitsgelegenheiten für 80 Cent/h müssen ersatzlos gestrichen und für Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Unterkünfte anfallen, tariflich bezahlte Jobs geschaffen werden. Jegliche Form von Pflichtarbeit widerspricht internationalen Vereinbarungen sowie nationalem Recht. Wir verweisen auf die Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Abschaffung der Zwangsarbeit, die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen. - Eintreten für Grundrechte statt Akzeptanz rechtswidriger Kürzungen
Wir fordern sämtliche Verwaltungen und Verantwortliche auf, rechtswidrige Leistungskürzungen zu beenden. Betroffene müssen Bescheide erhalten und über ihre Rechte belehrt werden, auch über die Möglichkeit Widerspruch einzureichen. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum AsylbLG sind zu respektieren und unverzüglich umzusetzen.
Keine Reform sondern Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes!