Arbeitsrechte gelten auch für Arbeiter:innen aus dem nicht-EU Ausland! / Labor rights also apply to workers from non-EU countries!

[english version below]

Aus aktuellem Anlass will die FAU Freiburg darauf aufmerksam machen, dass das Arbeitsrecht (insbesondere der Mindestlohn) für alle Arbeiter:innen, welche in Deutschland beschäftigt sind, gilt!

In einem aktuellen Fall wurde ein Arbeiter aus dem nicht-EU Ausland von einem lokalen Kleinbetrieb angeworben. Er erhielt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, zudem wurden ihm große Teile seines Lohnes vorenthalten. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses behielt der ehemalige Chef zudem die Dokumente über die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation des Arbeiters ein. Außerdem wurden gegen einige der Bestimmungen des allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrages für die Gastronomie in Baden-Württemberg verstoßen. Der Arbeiter wandte sich an die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg, mit deren Hilfe er eine ihn zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielen konnte und schnell seine Dokumente wieder zurück erhielt.

Ausländische Arbeiter:innen wissen aufgrund der Sprachbarrieren oft nicht um ihre Rechte. Deswegen informiert eure nicht-deutschen Kolleg:innen über ihre Rechte. Falls ihr Hilfe bei der Durchsetzung braucht, kontaktiert gerne unsere AG gewerkschaftliche Beratung oder besucht die offene Sprechstunde der FAU Freiburg.

Material: Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“


Labor rights also apply to workers from non-EU countries!

Due to current events, the FAU Freiburg wants to draw attention to the fact that labor law (especially the minimum wage) applies to all workers employed in Germany!

In a recent case, a worker from a non-EU country was recruited by a small local company. He was not given a written employment contract and large parts of his wages were withheld. After the employment relationship ended, the former boss also retained the documents relating to the recognition of the worker’s foreign professional qualifications. In addition, some of the provisions of the generally binding collective agreement for the catering industry in Baden-Württemberg were violated. The worker turned to the FAU Freiburg’s trade union advisory service, with whose help he was able to reach a satisfactory out-of-court settlement and quickly get his documents back.

Foreign workers are often unaware of their rights due to language barriers. Therefore, inform your non-German colleagues about their rights. If you need help in asserting your rights, please contact our trade union counseling group or visit the FAU Freiburg’s open consultation hours.

 

 

 

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