Die FAU Freiburg beteiligt sich am linken Protestbündnis „Preise runter! Freiburg“. Gemeinsam mit unseren Bündnispartner:innen wollen wir progressive Sozialproteste gegen die Politik der Bundesregierung hier in Freiburg organisieren. Die massiven Preissteigerungen belasten viele Lohnabhängige schwer und die „Entlastungspakete“ der Regierung sind momentan nur Tropfen auf den heißen Stein. Derweil fahren viele große Konzerne teilweise hohe Gewinne ein. In der Krise werden die Armen ärmer und die Reichen reicher. Wir sind der Meinung, dass wir gegen diese Entwicklung etwas tun können! Weiter Lesen
Schlagwort: Protest
Protestaktion: „Geld her Baden-Blitz!“ am 30.10 in Achern
Ein Mitglied der Basisgewerkschaft FAU fordert seit August 2021 von seinem ehemaligen Arbeitgeber – dem Unternehmen Baden-Blitz aus Achern – die Zahlung offener Lohnansprüche. Inzwischen wurde er gekündigt, konnte vor dem Arbeitsgericht aber eine Abfindung erstreiten. Die FAU Freiburg veranstaltet am 30. Oktober um 12:00 Uhr eine Protestaktion in Achern um ihr Mitglied zu unterstützen.
30. Oktober 2021 | 12:00 Uhr | Bahnhof Achern
Seit mehreren Jahren arbeitete der betroffene Taxi-Fahrer beim Taxiunternehmen „Baden-Blitz“ (Taxi Thumberger) aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm teilweise als Pause ausgelegt und dementsprechend nicht entlohnt. Zudem gab es mehrfach keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, sowie weitere Unregelmäßigkeiten. Konkret bedeutet dies für den Fahrer, dass er oft stundenlanges unbezahltes Warten auf Aufträge/Anweisungen einfach hinnehmen sollte. Er war so meist gezwungen seine „Pause“ im Auto & auf Parkplätzen zu verbringen und musste dabei jederzeit erreichbar, sowie sofort einsatzbereit sein.
Nach der Rechtsauffassung der Basisgewerkschaft FAU sind Stand- und Wartezeiten allerdings als Arbeitsbereitschaft zu werten und somit mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Zudem muss laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ein Arbeitnehmer in einer als Pause deklarierten Zeit weder Arbeit leisten, noch sich dafür bereithalten. Weiterhin muss er die freie Verfügung darüber haben, wie und wo er diese Ruhezeit verbringen möchte. Dementsprechend fordert der Betroffene von seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich. Weiter Lesen