Mitgliederzuwachs, Arbeitskonflikte, Corona-Kürzungen: Der Jahresbericht 2021 der FAU Freiburg

2021 konnte das Syndikat Freiburg einen kontinuierlichen Mitgliederzuwachs verzeichnen und auch bundesweit erhält die FAU mehr Zulauf, was unter anderem auch daran liegt, dass wir in der Öffentlichkeit durch aktive Kämpfe immer stärker wahrgenommen werden. Sei es der aktuelle Arbeitskampf beim Fahrrad-Lieferdienst „Gorilla“ in Berlin oder beim Pizza-Franchise „Domino“ in Leipzig. Ob Lieferdienste, Beschäftigte der „Buchhandlung Walther König“, Beschäftigte in der Gastronomie oder im Sozialbereich. Immer mehr Menschen wollen sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen zur Wehr setzen und sich organisieren.

Die FAU ist dafür nach wie vor eine gute Adresse. Durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit und gerichtliche Verfahren werden immer wieder Erfolge erzielt. Es zeigt sich: Gewerkschaftliche Organisation ist auch im prekären Sektor möglich! Hilfreich kann dabei auch gute juristische Beratung sein. Deshalb haben wir eine Partnerschaft mit dem Verein „Aktion Arbeitsunrecht“ abgeschlossen.

Obwohl wir Zahlenmäßig wachsen, kommt es natürlich in erster Linie auch darauf an, dass mehr Personen auf ihren Arbeitsplätzen und in der FAU aktiv werden. Wenn Ihr Fragen habt, wendet euch gerne an uns! Wir freuen uns über jedes neue Mitglied. Mehr Infos gibt es im Podcast „Von einer besseren Welt für alle“ über die FAU Freiburg und in unserem Info-Video „10 Dinge, die Du noch nicht über deinen Arbeitsvertrag wusstest“.

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Protestaktion: „Geld her Baden-Blitz!“ am 30.10 in Achern

Ein Mitglied der Basisgewerkschaft FAU fordert seit August 2021 von seinem ehemaligen Arbeitgeber – dem Unternehmen Baden-Blitz aus Achern – die Zahlung offener Lohnansprüche. Inzwischen wurde er gekündigt, konnte vor dem Arbeitsgericht aber eine Abfindung erstreiten. Die FAU Freiburg veranstaltet am 30. Oktober um 12:00 Uhr eine Protestaktion in Achern um ihr Mitglied zu unterstützen.

30. Oktober 2021 | 12:00 Uhr | Bahnhof Achern

Seit mehreren Jahren arbeitete der betroffene Taxi-Fahrer beim Taxiunternehmen „Baden-Blitz“ (Taxi Thumberger) aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm teilweise als Pause ausgelegt und dementsprechend nicht entlohnt. Zudem gab es mehrfach keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, sowie weitere Unregelmäßigkeiten. Konkret bedeutet dies für den Fahrer, dass er oft stundenlanges unbezahltes Warten auf Aufträge/Anweisungen einfach hinnehmen sollte. Er war so meist gezwungen seine „Pause“ im Auto & auf Parkplätzen zu verbringen und musste dabei jederzeit erreichbar, sowie sofort einsatzbereit sein.

Nach der Rechtsauffassung der Basisgewerkschaft FAU sind Stand- und Wartezeiten allerdings als Arbeitsbereitschaft zu werten und somit mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Zudem muss laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ein Arbeitnehmer in einer als Pause deklarierten Zeit weder Arbeit leisten, noch sich dafür bereithalten. Weiterhin muss er die freie Verfügung darüber haben, wie und wo er diese Ruhezeit verbringen möchte. Dementsprechend fordert der Betroffene von seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich. Weiter Lesen

PM: FAU-Gewerkschaftsmitglied nach Forderung offener Lohnansprüche gekündigt

Ende August wurde ein Taxifahrer und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU vom Unternehmen Taxi Thumberger unvermittelt gekündigt. Zuvor hatte er die Zahlung offener Lohnansprüche eingefordert. Ihm waren jahrelang die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten als „Pause“ ausgelegt und teilweise nicht entlohnt worden.

Seit mehreren Jahren arbeitet der betroffene Taxifahrer beim Taxiunternehmen „Taxi Thumberger (Baden-Blitz)“ aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm von der Geschäftsführung als Pause ausgelegt und dementsprechend teilweise nicht entlohnt. Unserer Rechtsauffassung nach sind Stand und Wartezeiten als Arbeitsbereitschaft zu werten und mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Wir stützen uns dabei auf ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2018. Zudem gab es teilweise keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, auch wurde – unserer Berechnungen nach – das Urlaubsentgeld nicht in korrekter Höhe ausgezahlt. Dementsprechend hat unser betroffenes Mitglied die offenen Ansprüche im niedrigen fünfstelligen Bereich eingefordert.“, so Stella Meier von der gewerkschaftlichen Erstberatung der FAU Freiburg.

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