Sozialrechtliche Selbstverteidigung in Zeiten der Inflation – Übersicht über aktuelle Sozialleistungen

Wir wollen als FAU hiermit eine kleine Übersicht über Sozialleistungen & andere Unterstützungsleistungen geben. Diese können den aktuellen finanziellen Wahnsinn etwas abfedern. Was sie aber natürlich nicht können, ist den Kampf fürs „Gute leben, für Alle“ zu ersetzten. Da sich gerade ständig was im sozialrechtlichen Bereich ändert, kann diese Übersicht nur als Einstieg und Überblick dienen.
Genrell gilt: Wir kriegen nur wofür wir kämpfen! Zum Beispiel in der FAU und im Bündnis „Preise runter!“  und neu immer aktuell bundesweite Seite von tacheles energie-hilfe.org

Stand: 17.02.2023 | Text als pdf-Datei


1. SGB II Leistungen (Bürgergeld)¹

Du arbeitest, aber die Gasrechnung stellt dich vor echte Probleme?
Du beziehst eine Rente und die Gas-Rechnung überfordert dich?
Du bist Bürgergeld Bezieher*in und die steigenden Gaskosten machen auch vor dir keinen halt?
Du bist geflüchtet und erhältst Leistungen nach dem Asylbewerber Leistungsgesetz?

Dann stell einen Antrag auf Bürgergeld! (und wenn du schon Bürgergeld bekommst, dann reiche deine Gasrechnung zeitnah beim Jobcenter ein!)
Ja, wir wissen das es unangenehm ist und das es viel Aufwand bedeutet. Aber überwinde dich, denn du hast in Monaten in denen du unter das Existenzminimum rutschst, einen Rechtsanspruch auf entsprechende staatliche Leistungen! Das kann dir schon passieren, wenn du zum Beispiel 2.300 € Brutto (1827 € Netto) im Monat verdienst (Link zu Beispielrechnung siehe unten).
Du wirst so übrigens nicht dauerhaft zu einem/einer „Bürgergeld Bezieher*in“ – Dein Anspruch auf diese staatliche Leistung begrenzt sich auf diesen einen Monat, in dem du, durch die hohe Gasrechnung unter das Existenzminimum sinkst.

Hier schon einmal ein paar Sachdienliche Hinweise für dich:

WICHTIG:
• Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung fällig wird. Ihr müsst also zeitnah handeln! Nach Antragstellung kann es bis zu drei(!) Monaten dauern, bis ihr eine Antwort vom Amt bekommt.
• Das Schonvermögen beträgt 50.000 Euro, weil noch die Corona-Ausnahmeregelung gilt. Achtet darauf wann die Ausnahmeregelung ausläuft.
• Die „Angemessenheit der Wohnkosten“ werden derzeit nicht geprüft. Dies solange die Corona-Regelung noch gilt.
• Auch Rentner*innen können bei hohen Heizkosten beim Sozialamt Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung geltende machen.

Achtung: In diesen Fällen sind die von Energiekonzernen angebotenen Ratenzahlungen nicht sinnvoll. Möglicherweise besteht dann monatlich kein Bedarf mehr und ihr müsst doch den vollen Betrag selbst bezahlen!

Ausführliche Infos, inklusive einer Beispielrechnung findet ihr auf diesen Seiten:

Die taz hat auch etwas zum Thema geschrieben, inkl. einem wichtigen Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts.

Da sich die rechtlichen Regelungen vermutlich in nächster Zeit ändern, ist es hilfreich sich >hier zu informieren< wie der aktuelle Stand und die aktuell gängige Beratungspraxis ist.

Und noch etwas:

  • Der Mieterverein Hamburg rät zu Einsprüchen gegen Nebenkostenerhöhungen: „Bei Forderungen von Vermieter*innen nach Vorauszahlung ohne vorherige Abrechnung der Heizkosten sollte Widerspruch eingelegt werden.“
  • Auf >dieser Webseite< bekommt ihr Tipps, wie ihr die Energiepauschale bekommen könnt – das geht auch wenn du Rentner*in bist.

¹ Dank an die FAU Düsseldorf mehr Infos auch hier

politische Aktion dazu: Historisch gab es immer mal wieder Mietstreiks, Zahlungsboykotte und Formen des proletarischen Einkaufens (also das kollektive nicht bezahlen von unerträglichen Kosten). Aktuell gibt es in England eine Bewegung die mit „Don’t Pay UK“ ( nun auch hier wirzahlennicht.info) versuchen eine Massenbewegung aufzubauen und mit der Form des Zahlungsboykotts abzuwehren, dass die Krise auf dem Rücken der Arbeiter:innenklasse und nicht auf dem der Reichen abgeladen wird.


2. Wohngeld

Es macht Sinn zu prüfen ob Du Wohngeld bekommst, in Freiburg bekommt eine Wohngeldempfänger*in im Schnitt ca. 240 € Wohngeld im Monat. Darüber hinaus werden in den nächsten Monaten weitere Sozialleistungen wie Energiezuschüsse ans Wohngeld geknüpft. Aber auch das Sozialticket (siehe 4.) in Freiburg ist daran geknüpft und Du hast weitere Entlastungen.

Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Du den Wohngeldantrag gestellt hast. In Freiburg braucht es gerade mind. 3 Monate bis Du eine Antwort bekommst ob Du Wohngeld bekommst. Aber es lohnt sich trotzdem.

Tipp: Neu eingeführt ist ein Anspruch auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes (§ 26a Abs. 3 WoGG – N). Daher ein Antrag auf vorläufige Entscheidung zu stellen und im Zweifelsfall nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage eingelegt werden müssen.

Unterlagen und Infos zum Antrag findest Du hier: https://www.freiburg.de/wohngeld

Wohngeldrechner z.B.: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Und wenn Du gerade dabei bist, das Formular was dein Chef ausfüllen muss, wird auch beim Wohnberechtigungsschein gebraucht. Hier bekommst Du realistisch zwar aktuell keine Sozialwohnung, aber wir produzieren Zahlen. „Recht auf Stadt Freiburg“ schätzt, dass die Hälfte der Menschen in Freiburg eigentlich Anspruch auf eine Sozialwohung haben. Aktuell gibt es aber so gut wie keine Sozialwohnungen und es wird lediglich für die Reichen gebaut…

politische Einschätzung dazu: Mit der Erhöhung und Ausweitung des Wohngelds haben sich die FDP und Immobilienlobby für eine Subvention der Vermieter*innen und gegen einen Mietenstopp, und die Abschöpfung von Übergewinnen der Wohnungs- und Energiewirtschaft durchgesetzt. Wir fordern keine Rendite mit der Miete! Streichen bei den Reichen! Nun auch hier https://wirzahlennicht.info/


3. Energiepauschale

  • NEU: (28.10.22) Wer vom 1.9. – 31.12.22 min. 1 Monat wohngeldberechtigt ist oder die in dieser Zeit Leistungen nach dem BAföG oder von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten bekommen einen Zweiten Heizkostenzuschuss. Wohngeldberechtigte sollen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße erhalten (415 Euro für eine, 540 Euro für 2 Personen, plus 100 Euro je weitere Person); Studierende/Auszubildende erhalten pauschal 345 Euro (§ 2a HeizkZuschG). Wann: Auszahlung noch diese Jahr, kein konkretes Datum!
  • NEU: (25.11.22) Studierende, Fachschüler*innen 200 € für alle die am 1.12.2022 eingeschrieben waren. Wann: Am Beginn 2023 über digitale Antragsplattform!
  • Energiepauschalen die schon ausgezahlt sind (wenn nicht z.T. über die Steuererklärung möglich):
    • SGB II, SGB XII und AsylbLG Bezieher müssten alle im Juli 200 € ausbezahlt bekommen haben
    • SGB III (Arbeitslosengeld I) sind es im August 100 € (https://www.arbeitsagentur.de/news/einmalzahlungen-2022)
    • Arbeiter*innen bekommen 300 € brutto in der Regel mit dem Gehalt im September ausgezahlt
    • 450€-Jobber*innen sollen auch die Pauschale bekommen. Jedoch müssen sie beim Boss eine Erklärung darüber abgeben, dass es sich beim 450€-Job um das erste Arbeitsverhältnis handelt.
    • Auch Selbstständige können über die Einkommenssteuer-Vorauszahlung die 300€ bekommen.
    • Rentner*innen, pensionierte Beamte 300 € zum 01.12./15.12.

4. Weitere Leistungen

Wenn‘s Geld nicht reicht?
Diese Broschüre ist zwar nicht mehr ganz aktuell (2019), gibt aber einen guten Überblick. Gerade auch was es in der Familiensituation, für Sozialleistungen gibt. Kennt ihr schon den Kinderzuschlag (Kitz Lotse) meist unbekannt gibt aber oft noch ein extra mehr? Das Kindergeld beträgt 250 €/Kind, wird aber wieder bei SGB II /SGB XII angerechnet.
– politische Einschätzung dazu: Die die am wenigsten haben, sollen auch nicht mehr bekommen. „Wer nicht arbeitet soll nicht essen!“

Sozialticket in Freiburg
Bezieher von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung und Arbeitssuchende), SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Wohngeldgesetz haben Anspruch auf einer vergünstigte Regio-Karte. Diese kostet bis März 2023 24 € statt 62,50 € im Monat. Zwar kein 9 € Ticket, aber nahe dran. (https://www.freiburg.de/pb/974916.html)

politische Aktion dazu: Kennt ihr den 9 € Fond? Du zahlst weiter nur 9 € in einen bundesweiten Fond, solltest Du kontrolliert werden, wird dir hier unter gewissen Umständen (siehe FAQ auf der Seite) die Strafe übernommen. Es gibt ein gewisses Risiko, aber geht in Richtung „proletarisches Einkaufen“.

SGB II und Co.
wurde zum 1.1.23 auf lediglich 502 € erhöht, Sozialverbände und Soziale Bewegungen fordern 725 € + Stromkosten! Die Menschen welche am wenigsten haben, sollen also weiterhin am meisten unter den Preiserhöhungen leiden? Armut, Sanktion und Drangsalierung per Gesetz bleibt Realität. Organisieren wir uns!
https://www.harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-47-2022-vom-27-11-2022.html

Dazu auch Bundesverfassungsgericht kassiert abgesenkte „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in Sammelunterkünften

Kulturwunsch
Kein Geld für Kultur? Mit dem Kulturwunsch kommst Du kostenlos an Restkarten ran.

Weitere Vergünstigungen
Findest Du unter https://frauundberuf.freiburg.de/pb/652584.html Punkt 7,  wie zum Beispiel den „Freiburg Pass“ der verschiedene Vergünstigungen bündelt.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Eine recht unbekannte Sozialleistungen für Leute in der Ausbildung.

Deine Rechte auf Arbeit in Anspruch nehmen
Best-Of Video: 10 Dinge, die du noch nicht über deinen Arbeitsvertrag wusstest


5. Mehr Infos

Politische Gruppen

Beratungsstellen


FREIE ARBEITER*INNEN UNION (FAU Freiburg)
die antikapitalistische, selbstorganisierte und basisdemokratische Gewerkschaft für alle Berufe
Adlerstraße 12
79098 Freiburg

www | freiburg.fau.org
Email | faufr-kontakt@fau.org

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