PM: FAU-Gewerkschaftsmitglied nach Forderung offener Lohnansprüche gekündigt

Ende August wurde ein Taxifahrer und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU vom Unternehmen Taxi Thumberger unvermittelt gekündigt. Zuvor hatte er die Zahlung offener Lohnansprüche eingefordert. Ihm waren jahrelang die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten als „Pause“ ausgelegt und teilweise nicht entlohnt worden.

Seit mehreren Jahren arbeitet der betroffene Taxifahrer beim Taxiunternehmen „Taxi Thumberger (Baden-Blitz)“ aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm von der Geschäftsführung als Pause ausgelegt und dementsprechend teilweise nicht entlohnt. Unserer Rechtsauffassung nach sind Stand und Wartezeiten als Arbeitsbereitschaft zu werten und mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Wir stützen uns dabei auf ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2018. Zudem gab es teilweise keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, auch wurde – unserer Berechnungen nach – das Urlaubsentgeld nicht in korrekter Höhe ausgezahlt. Dementsprechend hat unser betroffenes Mitglied die offenen Ansprüche im niedrigen fünfstelligen Bereich eingefordert.“, so Stella Meier von der gewerkschaftlichen Erstberatung der FAU Freiburg.

Daraufhin folgten in kürzester Zeit eine ganze Reihe von Abmahnungen und anschließend die Kündigung. Paul Kraut, Mitglied im allgemeinen Sekretariat der FAU Freiburg, dazu: „Nachdem der Arbeitgeber auf die Forderungen nicht reagierte und der Kollege daraufhin eine Klage beim Arbeitsgericht einreichte, wurde von der Geschäftsführung neue Dienstanweisungen ausgegeben: So sollte der Kollege sich bei jeder Kleinigkeit telefonisch melden. Da dies in der Arbeitspraxis kaum praktikabel ist, diente die nicht 100%ige Einhaltung der Vorschriften der Geschäftsleitung als Grund für mehrere Abmahnungen, sowie der anschließenden Kündigung. Da unser betroffenes Mitglied in den Jahren zuvor nie abgemahnt wurde, müssen wir davon ausgehen, dass das Unternehmen einen nun unbequemen Angestellten loswerden will.“

Das betroffene Mitglied verzichtete während der gesamten Corona-Zeit weitestgehend auf soziale Kontakte, um seine teils schwerstkranken Kund:innen bei den Fahrten zur Klinik, zu Arzt:innen und anderen wichtigen Terminen zu schützen. So wurde er sogar in einem arte-Beitrag erwähnt. (*1) Er war bei den Kund:innen beliebt und wurde – bis zur Forderung der Ansprüche – auch von der Geschäftsführung geschätzt.

Sandra Walter, ebenfalls aktiv in der FAU Freiburg, ergänzt: Es ist allgemein bekannt, dass einige Taxiunternehmen versuchen mit diversen Manövern Lohnkosten einzusparen. Dies geht auf Kosten der sowieso schon schlecht bezahlten Taxifahrer:innen. Es ist wichtig, dagegen vorzugehen und die Chef:innen damit nicht einfach durchkommen zu lassen!“

Der Termin für die Güteverhandlung in der Sache ist am 09. September um 12.00 Uhr vor dem Arbeitsgericht in Offenburg. Die FAU Freiburg unterstützt den Betroffenen in der Verhandlung und wird seinen Forderungen in den kommenden Tagen auch mit gewerkschaftlichen Aktionen auf der Straße Nachdruck verleihen, um diesen Fall einer breiten Öffentlichkeit bekanntzumachen.

*1 arte Beitrag: https://www.arte.tv/de/videos/103660-000-A/1-mai-und-covid-19/

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