Kündigung von einem Tag auf den Anderen? Geht gar nicht!

Einem Dachdecker wurde überraschend „fristlos“ gekündigt. Der Betroffene akzeptierte die Kündigung jedoch nicht stillschweigend, sondern holte sich Rat & Unterstützung. Es stellte sich heraus: Die Kündigung war unwirksam und der Chef musste Lohn nachzahlen.

Im Vorfeld der Kündigung war der Handwerker immer wieder mit rassistischen Sprüchen von Seiten seines Chefs und seiner Kollegen konfrontiert. Dann erhielt er plötzlich eine als „fristlos“ bezeichnete Kündigung, deren Erhalt er per Unterschrift bestätigen sollte. In dieser wurde auf eine Klausel im Arbeitsvertrag Bezug genommen, nach der das Arbeitsverhältnis in der Probezeit jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden könne. Aufgrund der angeblichen „fristlosen Kündigung“ drohte ihm zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Der Kollege wollte sich nicht damit abfinden und holte sich im Rahmen unserer gewerkschaftlichen Beratung Rat & Unterstützung.

Schnell wurde klar: Natürlich gelten auch im Dachdeckerhandwerk die gesetzlichen Kündigungsfristen (*1). Zudem erfolgte die Kündigung nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – in Schriftform, sondern via Whatsapp und war demnach ungültig. Der Kollege bot daraufhin weiter seine Arbeitskraft an und reichte Klage beim Arbeitsgericht ein.

Dies zeigte Wirkung: Kurz nach Zustellung der Klageschrift erhielt er eine neue ordentliche Kündigung und der Chef bezahlte ihm die restlichen Tage bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb. Auch einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld konnte er so entgehen.

Als Basisgewerkschaft beobachten wir in kleineren Handwerksbetrieben leider häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht.

Vorliegender Fall zeigt aber: Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen!

Wir können alle Arbeiter:innen nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir unsere Rechte verteidigen!

Material: Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“ Weiter Lesen

Verhandlungen im Konflikt mit der Zimmerei Steiger & Riesterer GmbH ohne Einigung / Spontane Kundgebung vor dem Betrieb in Staufen

Die Verhandlungen mit dem Geschäftsführer der Zimmerei Steiger & Riesterer über die noch ausstehende Vergütung eines FAU Mitgliedes wurden ergebnislos beendet. Als Reaktion führten einige Aktive der Basisgewerkschaft FAU eine spontane Kundgebung vor dem Betrieb in Staufen durch. Die FAU Freiburg kündigt weitere Aktionen an. (hier ein Song zur Auseinandersetzung)

Der Betroffene hatte im letzten Jahr als Solo-Selbstständiger bei der Zimmerei gearbeitet. Kurz vor Weihnachten habe man ihm nach eigener Aussage mitgeteilt, dass er die letzte Woche des vereinbarten Arbeitszeitraums nicht mehr antreten solle und stattdessen die Arbeit an Auszubildende des Betriebs weitergegeben. Den Betroffenen brachte dies in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten.

Durch Vermittlung einer Anwältin kam es nun zu einer Verhandlung zwischen dem Betroffenen FAU Mitglied und dem Geschäftsführer. Schon hier erklärte der Arbeitgeber sich allein dazu bereit mit dem Betroffenen selbst zu sprechen, weigerte sich aber mit Sekretär:innen der FAU zu verhandeln.

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