Mini-Erfolg im Fall von falschen Angaben bei der Minijob-Zentrale

Die Betroffene wandte sich an die FAU Freiburg, da sie kurzzeitig als Aushilfe (Minijob) in einer Freiburger Anwaltskanzlei gearbeitet hatte. Die Kanzlei musste aufgrund der Corona Pandemie schließen, was für die Betroffenen einen Jobwechsel zur Folge hatte. Ihr neuer Arbeitgeber machte sie darauf aufmerksam, dass bei der Minijob-Zentrale gemeldet sei, dass sie auf ihren Eigenbeitrag zur Rentenversicherung verzichten würde und er gezwungen sei dies so zu übernehmen. Die Betroffene hatte jedoch nie einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Eigenbeitrags zur Rentenversicherung (§6 SGB VI Abs. 1 & 2) gestellt und wollte auch nicht auf ihre Zahlung in die Rentenversicherung verzichten. Auf ihre Bitte dies zu berichtigen reagierte der ehemalige Arbeitgeber nicht. Weiter Lesen

Solidaritätsaktion mit Dragon Sweater Arbeiter*innen in Freiburg (Deutschland)

Rund 20 Menschen versammelten sich in Freiburg (Deutschland) zu einer Solidaritätsaktion mit dem Kampf der Textilarbeiter der Dragon Sweater Fabrik in Dhaka. Der Protest fand vor einer „New Yorker“ Filiale statt.
New Yorker verkauft die von Dragon Sweater produzierte Kleidung. Mitglieder der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaft FAU, feministischer Organisationen und der sozialistischen Partei „Die Linke“ forderten das Management von New Yorker auf, ihren Geschäftspartner Dragon Sweater dazu zu zwingen, die Arbeiter*innen zu bezahlen und wieder einzustellen, und auch das Recht auf der Arbeiter*innen sich in einer Gewerkschaft zu organisieren zu respektieren.

Es lebe die internationale Solidarität der Arbeiter*innenklasse!

Pressespiegel:

Prekärbeschäftigte brauchen in der Corona-Krise Solidarität. Ein Aufruf.

Mitte Juni hat das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) ca. hundert geringfügig Beschäftigte der Mensen entlassen. Manche von ihnen wehren sich dagegen, erfahren aber erstaunlich wenig Solidarität.

Nach Ansicht von Arbeitsrechtlern sind sowohl die Entlassungen, als auch die beim SWFR zum Einsatz kommenden „Null-Stunden-Verträge“ selbst rechtswidrig. Die FAU Freiburg hat deshalb für ein Mitglied, das nach mehreren Jahren geringfügiger Beschäftigung vom SWFR entlassen wurde, eine Abfindung erstritten. Als nächstes werden wir gegen die Null-Stunden-Verträge beim SWFR vorgehen. Dies ist für alle Leute möglich die mit solchen Verträgen beim SWFR gearbeitet haben oder arbeiten, und zwar rückwirkend für 3 Jahre. Dazu prüfst du, was du wirklich gearbeitet hast und was in deinem Arbeitsvertrag als max. Stunden festgelegt ist. Die Differenz kann eingeklagt werden. Wir helfen dabei gerne. „Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.“ so das TzBfG § 20.

Ähnlich wie den Entlassenen in Freiburg ergeht es Beschäftigten von Studierendenwerken und unzähligen weiteren Prekärbeschäftigten in ganz Deutschland. Minijobber*innen sind derzeit diejenigen, denen die ökonomischen Kosten der Corona-Krise als erstes und heftigstes aufgebürdet wird. In Deutschland sind das ca. 8 Mio. Menschen. Es geht also keineswegs um das SWFR als Einzelfall, sondern vielmehr ganz grundsätzlich darum, wer die Kosten der Corona-Krise tragen wird. Momentan sind das die Prekärbeschäftigten. Wenn wir uns dagegen nicht wehren, wird sich dieser Trend ausweiten. Weiter Lesen

Studierendenwerk Freiburg entlässt studentische Hilfskräfte wegen Corona

Das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) verschickte in der Woche vor Pfingsten ohne Vorwarnung Kündigungen an studentische Beschäftigte, die in der Mensa oder den Cafeterien der Uni arbeiten.

Laut dem Studierendenwerk soll ab dem 15.6. wieder der Mensabetrieb in eingeschränkter Form aufgenommen werden. Trotzdem liegen der Gewerkschaft FAU Freiburg mehrere Kündigungen unter Verweis auf die aktuelle Corona-Situation vor. „Wir wurden plötzlich angerufen, dass wir ab dem nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit kommen sollten“, erklärt Johannes Roberti (Name geändert), ein Mitglied der FAU Freiburg, das mehrere Jahre bei der Mensa gearbeitet hat. Die Beschäftigten seien im Unklaren darüber gelassen worden, ob sie weiterarbeiten und Lohn erhalten würden. Dann kam die Kündigung. Bereits vor Corona seien die Arbeitsverhältnisse unsicher gewesen. So erklärt Roberti, dass er über einen sogenannten „Nullstundenvertrag“ angestellt worden sei und jeweils wenige Tage im Voraus erfahren habe, wie viele Stunden er in der jeweiligen Woche arbeiten würde. „Sowohl die Kündigung, als auch die Beschäftigungsverhältnisse selbst zeugen von äußerst prekären Bedingungen, die im krassen Gegensatz zum gemeinnützige Anspruch des Studierendenwerks“ so Bernd Bratch, aus dem Sekretariat Öffentlichkeitsarbeit der FAU Freiburg. Auch über einen Sozialplan, der in Fällen betriebsbedingter Kündigungen üblich ist, liegen weder den Gekündigten noch der Gewerkschaft Informationen vor. Das sei insbesondere deshalb problematisch, erklärt Bratch, da die prekäre Beschäftigungsform Minijob auch dazu führe, dass die Gekündigten nun kein Kurzarbeitergeld beantragen können. Roberti, der sein Studium mit dem Mensa-Job finanziert hat, sieht in der aktuellen Corona Situation vor großen Schwierigkeiten, an einen neuen Job zu kommen.

Die FAU Freiburg ruft weitere Betroffene der Kündigungen auf, sich unter faufr-kontakt@fau.org zu melden, um sich gemeinsam gegen die Zumutungen zu wehren.

Bevor die Krise so richtig einschlägt: Jetzt eure gewerkschaftlichen Verhältnisse regeln!

Pressespiegel:

Keine Einsparungen im Sozialbereich! – Stoppt die Befristungs-Praxis in der sozialen Arbeit!

Die Corona-Pandemie und ihre Folgen treffen im besonderen Maße die soziale Arbeit und ihre Klient*innen, seien es Wohnungslose, Geflüchtete, Kinder mit besonderem Bedarf, Familien in prekären Verhältnissen und viele Andere.
Sozialarbeiter*innen bemühen sich nach Kräften diesen Menschen eine Hilfestellung zu geben und arbeiten dabei selbst oft in prekären Bedingungen.

In einer Umfrage des aks (Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit) und der FAU Freiburg haben rund 35% der Befragten angegeben nur befristet angestellt zu sein. Manche Rückmeldungen deuteten darauf hin, dass insbesondere die Befristungen mit Sachgrund von Trägern missbraucht werden – mit den entsprechenden Konsequenzen für die Beschäftigten: Sie werden angestellt, wenn es viele Aufträge gibt, bleiben die Zuwendungen von Stadt- und Landkreis (z. B. aufgrund von möglichen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie) aus, fällt oft auch der vertraglich festgelegte Sachgrund weg und man wird gekündigt. Das gesamte unternehmerische Risiko tragen somit die Beschäftigten.

Zwei aktuelle Beispiele unserer Mitglieder verdeutlichen dies: Weiter Lesen