Die Basisgewerkschaft FAU Freiburg moniert einen Fall von Lohnbetrug im Hotel „Ludwig Royal“ in Steibis. Ein tschechischer Arbeitnehmer berichtete, dass er dort etwas mehr als einen Monat gearbeitet hat, wobei ihm sein Lohn in vierstelliger Höhe für volle 18 Arbeitstage nicht ausbezahlt wurde.
Auf der Suche nach Hilfe wandte sich der Arbeitnehmer an die FAU Freiburg. Es stellte sich heraus, dass der Arbeitnehmer keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen hatte. Eine leider gängige Praxis in der Gastronomie – insbesondere bei der Anstellung ausländischer ArbeiterInnen.
Auf die Forderung der FAU den noch offenen Lohn auszubezahlen, behauptete der Arbeitgeber – ohne Belege – dass der Betroffene Getränke aus dem Hotel entwendet habe, in einem Wert der zufällig fast deckungsgleich ist mit dem ausstehenden Lohn.
„Gerade Migrant*innen werden in Gastronomiebetrieben regelmäßig besonders stark ausgebeutet. Wir werden uns weiter für ihre Rechte einsetzen – auch in diesem Fall – und arbeitsrechtliche Schritte einleiten, sowie gewerkschaftliche Aktionen starten“, erklärt Paul Kraut, Sekretär für gewerkschaftliche Aktion der FAU Freiburg. Generell gelte: „Löhne müssen in voller Höhe ausgezahlt werden – auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Vorabzüge sind nicht zulässig, schon gar nicht auf Grundlage unbelegter Vorwürfe.“
Kategorie: Arbeitskämpfe
Ein Überblick über Arbeitskämpfe an den wir uns beteiligt haben
Pressemitteilung: Prekäre Minijobs in Zeiten der Corona-Krise
Zur Berichterstattung „Nicht jeder 450-Euro-Jobber bekommt, was ihm zusteht “ in der Badischen Zeitung am 29.10.2020 und dem Beitrag bei Frontal 21 Gefeierte Corona-Helden Viel beklatscht, kaum Anerkennung
Die FAU (Freie Arbeiter*innen Union) Freiburg hat bei ihrer Kampagne „Lohn oder Hohn? – Über Arbeit in der Gastro reden…“ in den letzten Jahre erhebliche Missstände in der Freiburger Gastronomie festgestellt.
„Die Erfahrung der FAU in den letzten Jahren zeigt, das die Unwissenheit gerade migrantischer Arbeiter*innen bezüglich ihrer Arbeitnehmerrechte immer wieder ausgenutzt wird“, so das Pressesekretariat der FAU Freiburg. Weiter Lesen
Mini-Erfolg im Fall von falschen Angaben bei der Minijob-Zentrale
Die Betroffene wandte sich an die FAU Freiburg, da sie kurzzeitig als Aushilfe (Minijob) in einer Freiburger Anwaltskanzlei gearbeitet hatte. Die Kanzlei musste aufgrund der Corona Pandemie schließen, was für die Betroffenen einen Jobwechsel zur Folge hatte. Ihr neuer Arbeitgeber machte sie darauf aufmerksam, dass bei der Minijob-Zentrale gemeldet sei, dass sie auf ihren Eigenbeitrag zur Rentenversicherung verzichten würde und er gezwungen sei dies so zu übernehmen. Die Betroffene hatte jedoch nie einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Eigenbeitrags zur Rentenversicherung (§6 SGB VI Abs. 1 & 2) gestellt und wollte auch nicht auf ihre Zahlung in die Rentenversicherung verzichten. Auf ihre Bitte dies zu berichtigen reagierte der ehemalige Arbeitgeber nicht. Weiter Lesen
Solidaritätsaktion mit Dragon Sweater Arbeiter*innen in Freiburg (Deutschland)
Rund 20 Menschen versammelten sich in Freiburg (Deutschland) zu einer Solidaritätsaktion mit dem Kampf der Textilarbeiter der Dragon Sweater Fabrik in Dhaka. Der Protest fand vor einer „New Yorker“ Filiale statt.
New Yorker verkauft die von Dragon Sweater produzierte Kleidung. Mitglieder der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaft FAU, feministischer Organisationen und der sozialistischen Partei „Die Linke“ forderten das Management von New Yorker auf, ihren Geschäftspartner Dragon Sweater dazu zu zwingen, die Arbeiter*innen zu bezahlen und wieder einzustellen, und auch das Recht auf der Arbeiter*innen sich in einer Gewerkschaft zu organisieren zu respektieren.
Es lebe die internationale Solidarität der Arbeiter*innenklasse!
Pressespiegel:
- rdl.de | Solidarität mit den Näher*innen bei Dragon Sweater Aktion in Freiburg am 18.Juli 2020
Prekärbeschäftigte brauchen in der Corona-Krise Solidarität. Ein Aufruf.
Mitte Juni hat das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) ca. hundert geringfügig Beschäftigte der Mensen entlassen. Manche von ihnen wehren sich dagegen, erfahren aber erstaunlich wenig Solidarität.
Nach Ansicht von Arbeitsrechtlern sind sowohl die Entlassungen, als auch die beim SWFR zum Einsatz kommenden „Null-Stunden-Verträge“ selbst rechtswidrig. Die FAU Freiburg hat deshalb für ein Mitglied, das nach mehreren Jahren geringfügiger Beschäftigung vom SWFR entlassen wurde, eine Abfindung erstritten. Als nächstes werden wir gegen die Null-Stunden-Verträge beim SWFR vorgehen. Dies ist für alle Leute möglich die mit solchen Verträgen beim SWFR gearbeitet haben oder arbeiten, und zwar rückwirkend für 3 Jahre. Dazu prüfst du, was du wirklich gearbeitet hast und was in deinem Arbeitsvertrag als max. Stunden festgelegt ist. Die Differenz kann eingeklagt werden. Wir helfen dabei gerne. „Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.“ so das TzBfG § 20.
Ähnlich wie den Entlassenen in Freiburg ergeht es Beschäftigten von Studierendenwerken und unzähligen weiteren Prekärbeschäftigten in ganz Deutschland. Minijobber*innen sind derzeit diejenigen, denen die ökonomischen Kosten der Corona-Krise als erstes und heftigstes aufgebürdet wird. In Deutschland sind das ca. 8 Mio. Menschen. Es geht also keineswegs um das SWFR als Einzelfall, sondern vielmehr ganz grundsätzlich darum, wer die Kosten der Corona-Krise tragen wird. Momentan sind das die Prekärbeschäftigten. Wenn wir uns dagegen nicht wehren, wird sich dieser Trend ausweiten. Weiter Lesen





