Abfindung nach überraschender Kündigung erstritten

Nach einer überraschenden Kündigung eines FAU Mitglieds konnte dieser in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht eine Abfindungszahlung in mittlerer vierstelliger Höhe erstreiten.

Der gekündigte Kollege war in einem IT-Unternehmen als Programmierer tätig und arbeitete mit seinem Team gerade an einem laufenden Projekt, als ihn unvermittelt die ordentliche¹ betriebsbedingte Kündigung erreichte. Er entschloss sich daraufhin, innerhalb der Frist von 3 Wochen eine sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben. Erst daraufhin erhielt er von dem Anwalt seines Chefs ein Schreiben, in dem ihm die Gründe für die Kündigung genannt wurden: Angeblich gebe es einen akuten Auftragsmangel, weitere Entlassungen und einen Neueinstellungsstopp. Ihm wurde gleichzeitig eine niedrige vierstellige Summe angeboten, damit er seine Klage zurückzieht.

Stutzig machte den Kollegen, dass im gleichen Zeitraum Online durch das Unternehmen verschiedene offene Stellen ausgeschrieben waren. Somit war es zweifelhaft, ob es wirklich einen Auftragsmangel gegeben hat oder ob er nicht auch auf einer anderen Stelle weiter beschäftigt hätte werden können. Weiter Lesen

Arbeitsrechte gelten auch für Arbeiter:innen aus dem nicht-EU Ausland! / Labor rights also apply to workers from non-EU countries!

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Aus aktuellem Anlass will die FAU Freiburg darauf aufmerksam machen, dass das Arbeitsrecht (insbesondere der Mindestlohn) für alle Arbeiter:innen, welche in Deutschland beschäftigt sind, gilt!

In einem aktuellen Fall wurde ein Arbeiter aus dem nicht-EU Ausland von einem lokalen Kleinbetrieb angeworben. Er erhielt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, zudem wurden ihm große Teile seines Lohnes vorenthalten. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses behielt der ehemalige Chef zudem die Dokumente über die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation des Arbeiters ein. Außerdem wurden gegen einige der Bestimmungen des allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrages für die Gastronomie in Baden-Württemberg verstoßen. Der Arbeiter wandte sich an die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg, mit deren Hilfe er eine ihn zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielen konnte und schnell seine Dokumente wieder zurück erhielt.

Ausländische Arbeiter:innen wissen aufgrund der Sprachbarrieren oft nicht um ihre Rechte. Deswegen informiert eure nicht-deutschen Kolleg:innen über ihre Rechte. Falls ihr Hilfe bei der Durchsetzung braucht, kontaktiert gerne unsere AG gewerkschaftliche Beratung oder besucht die offene Sprechstunde der FAU Freiburg.

Material: Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“

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