Wehren lohnt sich! Niedrige vierstellige Summe an ausstehenden Zahlungen in Gastronomiebetrieb erstritten.

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Ein FAU-Mitglied, welches in einem Freiburger Gastronomie-Betrieb arbeitete, kündigte den Job. Zu diesem Zeitpunkt schuldete der Chef dem Mitglied allerdings noch einen niedrigen vierstelligen Betrag. Es fehlten die Urlaubsabgeltung, das zusätzliche Urlaubsgeld und die Jahressondervergütung („Weihnachtsgeld“), zudem Teile der Lohnfortzahlung bei Krankheit & an Feiertagen.

Die Kolleg:in wandte sich deswegen mehrmals an ihren ehemaligen Vorgesetzten. Dieser vertröstete sie jedoch immer wieder. Schlussendlich suchte sie die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg auf. Gemeinsam wurden eine Aufstellung der Forderungen erarbeitet und diese dem ehemaligen Arbeitgeber mit einer Fristsetzung und Drohung von Klage vor dem Arbeitsgericht zugesendet. Das Schreiben erzielte die gewünschte Wirkung: Der ausstehende Betrag wurde ohne langwierige Gerichtsverhandlung bezahlt!

Als Basisgewerkschaft beobachten wir in der Gastronomie leider häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht: Unter anderem unbezahlte Überstunden, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen, keine Weitergabe der Trinkgelder an die Belegschaft oder das kurzfristige Streichen von geplanten Schichten.

Um die Bedingungen in der Gastronomie zu verbessern gilt in Baden-Württemberg eigentlich ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag für alle Betriebe. Dieser sieht unter anderem bis zu 30 Urlaubstage jährlich, Zuschläge an Feiertagen, Weihnachtsgeld, zugesicherte Ruhetage und ein extra Urlaubsgeld vor. Unserer Beobachtung nach halten sich aber viele Gastronomiebetriebe nicht an diesen Vertrag.

Vorliegender Fall zeigt aber: Wehren lohnt sich!

Wir können alle Arbeiter:innen in der Gastronomie nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir die Arbeitsbedingungen in der Gastro verbessern und unsere Rechte als Arbeiter:innen verteidigen! Weiter Lesen

Abfindung nach überraschender Kündigung erstritten

Nach einer überraschenden Kündigung eines FAU Mitglieds konnte dieser in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht eine Abfindungszahlung in mittlerer vierstelliger Höhe erstreiten.

Der gekündigte Kollege war in einem IT-Unternehmen als Programmierer tätig und arbeitete mit seinem Team gerade an einem laufenden Projekt, als ihn unvermittelt die ordentliche¹ betriebsbedingte Kündigung erreichte. Er entschloss sich daraufhin, innerhalb der Frist von 3 Wochen eine sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben. Erst daraufhin erhielt er von dem Anwalt seines Chefs ein Schreiben, in dem ihm die Gründe für die Kündigung genannt wurden: Angeblich gebe es einen akuten Auftragsmangel, weitere Entlassungen und einen Neueinstellungsstopp. Ihm wurde gleichzeitig eine niedrige vierstellige Summe angeboten, damit er seine Klage zurückzieht.

Stutzig machte den Kollegen, dass im gleichen Zeitraum Online durch das Unternehmen verschiedene offene Stellen ausgeschrieben waren. Somit war es zweifelhaft, ob es wirklich einen Auftragsmangel gegeben hat oder ob er nicht auch auf einer anderen Stelle weiter beschäftigt hätte werden können. Weiter Lesen

Arbeitsrechte gelten auch für Arbeiter:innen aus dem nicht-EU Ausland! / Labor rights also apply to workers from non-EU countries!

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Aus aktuellem Anlass will die FAU Freiburg darauf aufmerksam machen, dass das Arbeitsrecht (insbesondere der Mindestlohn) für alle Arbeiter:innen, welche in Deutschland beschäftigt sind, gilt!

In einem aktuellen Fall wurde ein Arbeiter aus dem nicht-EU Ausland von einem lokalen Kleinbetrieb angeworben. Er erhielt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, zudem wurden ihm große Teile seines Lohnes vorenthalten. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses behielt der ehemalige Chef zudem die Dokumente über die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation des Arbeiters ein. Außerdem wurden gegen einige der Bestimmungen des allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrages für die Gastronomie in Baden-Württemberg verstoßen. Der Arbeiter wandte sich an die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg, mit deren Hilfe er eine ihn zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielen konnte und schnell seine Dokumente wieder zurück erhielt.

Ausländische Arbeiter:innen wissen aufgrund der Sprachbarrieren oft nicht um ihre Rechte. Deswegen informiert eure nicht-deutschen Kolleg:innen über ihre Rechte. Falls ihr Hilfe bei der Durchsetzung braucht, kontaktiert gerne unsere AG gewerkschaftliche Beratung oder besucht die offene Sprechstunde der FAU Freiburg.

Material: Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“

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