Kundgebung: Gegen miese Arbeitsbedingungen in der Gastronomie!

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Kundgebung am 23.09 | 19:00 Uhr | Kaiserstuhlplatz (Ecke Waldkircherstrasze und Rennweg)

Presse:

Immer wieder lesen wir es in verschiedensten Medien: In der Gastronomie herrscht ein eklatanter Personalmangel. Kein Wunder, sind doch in vielen Betrieben die Arbeitsbedingungen mies: Niedrige Löhne, unregelmäßige Arbeitszeiten, Unterbesetzung und viel Stress.

Als Basisgewerkschaft beobachten wir zudem häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht: Zu wenig Pausen, unbezahlte Überstunden, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder keine Weitergabe der Trinkgelder an die Belegschaft.

Um die Bedingungen in der Gastronomie zu verbessern gilt in Baden-Württemberg ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag für alle Betriebe. Dieser sieht unter anderem bis zu 30 Urlaubstage jährlich, Zuschläge an Feiertagen, Weihnachtsgeld, zugesicherte Ruhetage und ein extra Urlaubsgeld vor.

Viele – gerade nicht-deutschsprachige – Beschäftigte wissen aber nicht um ihre Rechte. Unserer Erfahrung nach machen sich das einige Bosse zu nutze. Die Betroffenen trauen sich oft nicht sich dagegen zu wehren!

Auch einem nicht-deutschsprachigen Mitglied unserer Basisgewerkschaft erging es so: Er war im McNamara’s Irish Pub beschäftigt und ihm wurden weder Feiertagszuschläge, noch sein Urlaub bezahlt. Nach seiner Kündigung musste er längere Zeit auf seinen dringend benötigten Lohn warten. Der Boss zahlte erst nach mehreren Hinweisen. Die Feiertagszuschläge und die Urlaubsabgeltung fehlen immer noch.

Als der Kollege mit Hilfe seiner Gewerkschaft versuchte, seine Ansprüche einzuklagen, reagierte der Ex-Boss mit einer Gegenklage: Er will für eine Flyer-Aktion – bei der arbeitsrechtliche Informationen an die Angestellten des Pubs verteilt wurden – Schadensersatz von der FAU.

Aber wir lassen uns durch solche Manöver nicht einschüchtern! Arbeiter:innen haben Rechte und wir werden uns nicht verbieten lassen sie über ihre Rechte zu informieren!

Kommt zur Kundgebung! Zeigen wir, dass wir nicht alleine sind, sondern solidarisch miteinander für die Einhaltung der Mindeststandards und insbesondere für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen!

Ein Angriff auf eine:n von uns, ist ein Angriff auf uns alle!

Deshalb treffen wir uns am Samstag dem 23.09.2023 um 19 Uhr auf dem Kaiserstuhlplatz.

Materialien:

allgemeinverbindlicher Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in BaWü & Ergänzung

Flyer „Du arbeitest in der Gastro? Kenne deine Rechte!“ // „You work in Gastronomy? Know your rights!“ Weiter Lesen

Etappensieg im Kampf gegen die Kürzungen im Sozialbereich!

Die Gemeinderatsfraktionen der SPD und Grünen haben ihre Position pro Kürzungen teilweise aufgegeben. Damit gibt es im Gemeinderat nun wieder eine Mehrheit für die Weitergabe der Tariferhöhungen an die freien Träger im Sozial- und Erziehungsbereich.

Zu diesem Stimmungswandel maßgeblich beigetragen haben sicherlich auch die kontinuierlichen Protestaktionen des Soli-Bündnis Sozial- und Erziehungsdienst an dem die FAU Freiburg mit diversen anderen gewerkschaftlichen & feministischen Gruppierungen beteiligt ist.

Leider wurde aber bisher nur ein Teilziel erreicht: So werden die Tarifsteigerungen voraussichtlich erst im nächsten Jahr weitergegeben. Zu den fraglichen Punkten hat das Soli-Bündnis einen offenen Brief an OB, Verwaltung & Gemeinderät*innen  veröffentlicht.

Sowohl beim Kampf gegen die Kürzungspolitik der Stadt Freiburg, als auch in der SuE Tarifauseinandersetzung hat sich gezeigt wie wichtig (gewerkschaftlich) organisierte Beschäftigte sind: Nur sie sind schlussendlich in der Lage kollektiv genug Druck auf Entscheidungsträger*innen auszuüben um reale Zugeständnisse zu erzwingen.

Deshalb der Aufruf an alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsbereich: Organisiert euch in (Basis)gewerkschaften und gründet Betriebsgruppen. Falls ihr Hilfe braucht, meldet euch bei der gewerkschaftlichen Beratung und der AG Soziale Berufe der FAU.

Arbeitskonflikt erfolgreich beendet: 5300 € erstritten!

Ein Arbeitskonflikt in einem südbadischen Sicherheitsunternehmen konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die FAU Freiburg hat für das betroffene Mitglied zwei Monate Lohnnachzahlung, Fahrtkostenerstattung und Urlaubsabgeltung/geld in Höhe von insgesamt 5300 Euro erstritten.

Der Konflikt hatte mit einem unrechtmäßigen Kündigungsversuch des Arbeitgebers begonnen, nachdem der FAU-Kollege kleinere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen durchgesetzt hatte. Die Kündigung stellte sich jedoch als ungültig heraus, da sie via Mail und nicht unterschriebenen Brief erfolgte¹. Außerdem wurden Fahrtkosten, welche laut Mantelergänzungstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe² zu erstatten sind, teilweise nicht erstattet und ein zustehendes Urlaubsgeld nicht gezahlt. Darüber hinaus befand sich der Arbeitgeber mit seinen Lohnzahlungen 2 Monate im Verzug. Weiter Lesen