Wehren lohnt sich! Niedrige vierstellige Summe an ausstehenden Zahlungen in Gastronomiebetrieb erstritten.

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Ein FAU-Mitglied, welches in einem Freiburger Gastronomie-Betrieb arbeitete, kündigte den Job. Zu diesem Zeitpunkt schuldete der Chef dem Mitglied allerdings noch einen niedrigen vierstelligen Betrag. Es fehlten die Urlaubsabgeltung, das zusätzliche Urlaubsgeld und die Jahressondervergütung („Weihnachtsgeld“), zudem Teile der Lohnfortzahlung bei Krankheit & an Feiertagen.

Die Kolleg:in wandte sich deswegen mehrmals an ihren ehemaligen Vorgesetzten. Dieser vertröstete sie jedoch immer wieder. Schlussendlich suchte sie die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg auf. Gemeinsam wurden eine Aufstellung der Forderungen erarbeitet und diese dem ehemaligen Arbeitgeber mit einer Fristsetzung und Drohung von Klage vor dem Arbeitsgericht zugesendet. Das Schreiben erzielte die gewünschte Wirkung: Der ausstehende Betrag wurde ohne langwierige Gerichtsverhandlung bezahlt!

Als Basisgewerkschaft beobachten wir in der Gastronomie leider häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht: Unter anderem unbezahlte Überstunden, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen, keine Weitergabe der Trinkgelder an die Belegschaft oder das kurzfristige Streichen von geplanten Schichten.

Um die Bedingungen in der Gastronomie zu verbessern gilt in Baden-Württemberg eigentlich ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag für alle Betriebe. Dieser sieht unter anderem bis zu 30 Urlaubstage jährlich, Zuschläge an Feiertagen, Weihnachtsgeld, zugesicherte Ruhetage und ein extra Urlaubsgeld vor. Unserer Beobachtung nach halten sich aber viele Gastronomiebetriebe nicht an diesen Vertrag.

Vorliegender Fall zeigt aber: Wehren lohnt sich!

Wir können alle Arbeiter:innen in der Gastronomie nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir die Arbeitsbedingungen in der Gastro verbessern und unsere Rechte als Arbeiter:innen verteidigen! Weiter Lesen

TVöD-Tarifrunde 2025: FAU Freiburg ruft Mitglieder zur solidarischen Beteiligung auf

Seit Januar 2025 befinden sich die Gewerkschaften verdi (Verhandlungsführung für die DGB Gewerkschaften) und dbb in Tarifauseinandersetzungen mit dem Arbeitgeberverband VKA (Verband kommunaler Arbeitgeber) und dem Bundesinnenministerium über einen neuen Lohntarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (einschließlich Praktikant:innen, Auszubildende und Studierende), sowie der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit, der Renten- und Unfallversicherung, der kommunalen Versorgungsbetriebe und des kommunalen Nahverkehrs.

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8. März 2025: Auf die Straße zum internationalen feministischen Kampftag!

Sexismus am Arbeitsplatz… ist niemals OK! 8. März. Streik und Protest mit eurer feministischen Gewerkschaft!Der 8. März ist der internationale feministische Kampftag. Auf der ganzen Welt gehen feministische und queere Gruppen auf die Straße um für ihre Rechte einzustehen und gegen patriarchale Herrschaft zu demonstrieren. Auch dieses Jahr wird es in Freiburg eine Kundgebung, sowie eine Demonstration geben. Die FAU Freiburg ruft ihre Mitglieder zur Beteiligung auf.

Die FAU Freiburg will diesen 8. März zudem dazu nutzen, um auf die Situation unserer Genoss:innen der Gewerkschaft Federation of General Workers Myanmar (FGWM) aufmerksam zu machen. Zudem wollen wir das Thema einer radikalen Arbeitszeitreduktion und den aktuellen Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst (TVöD) aufgreifen.


Heraus zum 8. März – für internationale feministische Solidarität!

Wir wollen den diesjährigen feministischen Kampftag am 8. März für eine gemeinsame Aktion nutzen, die für feministische Solidarität entlang der Lieferkette eintritt: Unterstützen wir unsere Genoss*innen der Gerwerkschaft FGWM in Myanmar in ihren aktuellen Kämpfen um bessere Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie!

Unser Ziel ist es, die Forderungen der Näher*innen – etwa die Fabriken bei Schmerzen verlassen zu können und der Bereitstellung von Menstruationsprodukten am Arbeitsplatz, damit keine Stoffreste aus den Werken verwendet werden müssen – auch in Freiburg auf die Straße zu tragen. Vor genau den Läden, die von der Ausbeutung unserer Genoss*innen profitieren.

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Abfindung nach überraschender Kündigung erstritten

Nach einer überraschenden Kündigung eines FAU Mitglieds konnte dieser in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht eine Abfindungszahlung in mittlerer vierstelliger Höhe erstreiten.

Der gekündigte Kollege war in einem IT-Unternehmen als Programmierer tätig und arbeitete mit seinem Team gerade an einem laufenden Projekt, als ihn unvermittelt die ordentliche¹ betriebsbedingte Kündigung erreichte. Er entschloss sich daraufhin, innerhalb der Frist von 3 Wochen eine sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben. Erst daraufhin erhielt er von dem Anwalt seines Chefs ein Schreiben, in dem ihm die Gründe für die Kündigung genannt wurden: Angeblich gebe es einen akuten Auftragsmangel, weitere Entlassungen und einen Neueinstellungsstopp. Ihm wurde gleichzeitig eine niedrige vierstellige Summe angeboten, damit er seine Klage zurückzieht.

Stutzig machte den Kollegen, dass im gleichen Zeitraum Online durch das Unternehmen verschiedene offene Stellen ausgeschrieben waren. Somit war es zweifelhaft, ob es wirklich einen Auftragsmangel gegeben hat oder ob er nicht auch auf einer anderen Stelle weiter beschäftigt hätte werden können. Weiter Lesen

Freiheit für die Sechs von La Suiza!

Update vom 13.11.2024: Rechtsweg in Spanien ausgeschöpft (näheres siehe Unten).

Gefängnisstrafe nach Arbeitskonflikt?

In der spanischen Stadt Gijón kämpfte 2017 unsere Schwestergewerkschaft CNT um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Belegschaft in der Konditorei „La Suiza“. Es ging um nicht bezahlte Überstunden und Urlaub, sexuelle Belästigung sowie der Kündigung einer schwangeren Kollegin. Nachdem der Chef ein Gesprächsangebot ausgeschlagen hatte, gab es angemeldete Kundgebungen und Aktionen vor der Firma mit Flugblätter Verteilen, Transparente Zeigen und öffentliche Reden über  Lautsprecher. Stets war Polizei anwesend und es gab keinen einzigen Zwischenfall, den diese verfolgt hatte.

Die gegnerische Seite antwortete jedoch auf die Gesprächsbereitschaft der kämpfenden Kolleg*innen mit juristischen Klagen unter Anderem wegen Nötigung und Schadenersatzforderungen in einer über 11.000 Seiten(!) umfassenden Klageschrift. Ein als sehr arbeiter- und gewerkschaftsfeindlicher bekannter Richter am Landesgerichtshof folgte dem Anliegen des Chefs und verurteilte in 2021 6 Kolleginnen zu jeweils 3,5 Jahren Haft ohne Bewährung und zu einer Geldstrafe von insgesamt 125.428€, die an den Unternehmer zu zahlen ist. Die CNT legte Berufung ein, aber der oberste spanische Gerichtshof hatte im vergangenen Juni das vorhergehende Urteil bestätigt. Die verbliebenen Rechtsmittel sind verschwindend gering: Der Gang zum Europäischen Gerichtshof bzw. der juristische Versuch die Gefängnisstrafe zur Bewährung auszusetzen. Weiter Lesen