Gewerkschaft lohnt sich – niedrigen vierstelligen Betrag in Arbeitskonflikt in Gastronomiebetrieb erstritten

Ein FAU-Mitglied wandte sich an unsere gewerkschaftliche Beratung, da es in den vergangenen 2,5 Jahren Beschäftigung in einem Gastronomiebetrieb keinen bezahlten Urlaub nehmen konnte und die Zahlung weiterer Ansprüche ausstand. Weil die Kollegin auf ihr Recht beharrte, wurde sie in der weiteren Auseinandersetzung von ihrem Chef gekündigt – eine verbotene Maßregelung. Nun konnte eine für die Kollegin zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Dezember letzten Jahres kam ein FAU-Mitglied auf die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg zu. Die Kollegin wandte sich zunächst mit dem Ziel an uns, sich auf ein Gespräch mit ihrem Chef, in dem es um das Thema des Urlaubs gehen sollte, optimal vorzubereiten und sich hinsichtlich ihrer Rechte und einer weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen. Dies stellte sich als kluge Entscheidung heraus, denn als der Chef ihr in besagtem Gespräch die Kündigung aussprach, konnten wir direkt unterstützen. Da selbst rechtswidrige Kündigungen (solange sie schriftlich ergingen) unheilbar wirksam werden, wenn nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage gegen sie erhoben wird, war eine schnelle Reaktion essenziell.

In der Kündigungsschutzklage argumentierten wir, dass die Kündigung wegen eines Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (§ 613a BGB) unwirksam war. Dieses verbietet Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen zu benachteiligen, wenn diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben. Im weiteren Verlauf erarbeiteten wir eine Aufstellung mit der Berechnung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung sowie aller weiteren Ansprüche, die der Kollegin zustanden. Diese Aufstellung überreichten wir gemeinsam dem Chef, verbunden mit der Drohung, die Kündigungsschutzklage um den Klageantrag der anderen ausstehenden Ansprüche zu erweitern. Der Gang zum Gericht war dann aber nicht mehr nötig, da wir bereits in einer außergerichtlichen Verhandlung mit der Zahlung einer niedrig vierstelligen Summe ein für die Kollegin sehr zufriedenstellendes Ergebnis erstreiten konnten. Weiter Lesen

Dein Recht auf Bildungsurlaub!

eine schwarze Katze schläft auf einem Stapel Bücher, neben einer Teetasse. Text: Liebe Grüße aus meinem Bildungsurlaub! FAUBildungsurlaub – Was ist das?

Allen lohnabhängig Beschäftigten stehen bis zu 5 Tagen bezahlter Bildungsurlaub zu – zusätzlich zum regulären Urlaub und während der Arbeitszeit.

Während dein Gehalt weiter gezahlt wird, kannst du dich zu einem beruflichen oder politischen Thema deiner Wahl weiterbilden. Auch Auszubildende und Studierende im dualen Studium haben das Recht auf Freistellung für Bildungsurlaub – allerdings ausschließlich für politische Bildung.

Weitere Tipps in unserem Best-Of Video: 10 Dinge, die du noch nicht über deinen Arbeitsvertrag wusstest

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