Prekärbeschäftigte brauchen in der Corona-Krise Solidarität. Ein Aufruf.

Mitte Juni hat das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) ca. hundert geringfügig Beschäftigte der Mensen entlassen. Manche von ihnen wehren sich dagegen, erfahren aber erstaunlich wenig Solidarität.

Nach Ansicht von Arbeitsrechtlern sind sowohl die Entlassungen, als auch die beim SWFR zum Einsatz kommenden „Null-Stunden-Verträge“ selbst rechtswidrig. Die FAU Freiburg hat deshalb für ein Mitglied, das nach mehreren Jahren geringfügiger Beschäftigung vom SWFR entlassen wurde, eine Abfindung erstritten. Als nächstes werden wir gegen die Null-Stunden-Verträge beim SWFR vorgehen. Dies ist für alle Leute möglich die mit solchen Verträgen beim SWFR gearbeitet haben oder arbeiten, und zwar rückwirkend für 3 Jahre. Dazu prüfst du, was du wirklich gearbeitet hast und was in deinem Arbeitsvertrag als max. Stunden festgelegt ist. Die Differenz kann eingeklagt werden. Wir helfen dabei gerne. „Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.“ so das TzBfG § 20.

Ähnlich wie den Entlassenen in Freiburg ergeht es Beschäftigten von Studierendenwerken und unzähligen weiteren Prekärbeschäftigten in ganz Deutschland. Minijobber*innen sind derzeit diejenigen, denen die ökonomischen Kosten der Corona-Krise als erstes und heftigstes aufgebürdet wird. In Deutschland sind das ca. 8 Mio. Menschen. Es geht also keineswegs um das SWFR als Einzelfall, sondern vielmehr ganz grundsätzlich darum, wer die Kosten der Corona-Krise tragen wird. Momentan sind das die Prekärbeschäftigten. Wenn wir uns dagegen nicht wehren, wird sich dieser Trend ausweiten. Weiter Lesen

PM: FAU Freiburg erstreitet erfolgreich Abfindung im Fall einer coronabedingten Kündigung beim Studierendenwerk Freiburg

Die Hochschul-Sevice-gGmbH, eine 100%-ige Tochterfirma des Studierendenwerks Freiburg (SWFR), kündigte zum Juli allen ihren studentischen Hilfskräften aufgrund von Umsatzeinbußen wegen der Corona Pandemie. Ein Mitglied der Basisgewerkschaft FAU ging daraufhin gegen
seine Kündigung juristisch vor. In der heutigen (2.7) Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Freiburg konnte die FAU Freiburg erfolgreich eine Abfindungszahlung für den Betroffenen erstreiten. Weiter Lesen

Studierendenwerk Freiburg entlässt studentische Hilfskräfte wegen Corona

Das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) verschickte in der Woche vor Pfingsten ohne Vorwarnung Kündigungen an studentische Beschäftigte, die in der Mensa oder den Cafeterien der Uni arbeiten.

Laut dem Studierendenwerk soll ab dem 15.6. wieder der Mensabetrieb in eingeschränkter Form aufgenommen werden. Trotzdem liegen der Gewerkschaft FAU Freiburg mehrere Kündigungen unter Verweis auf die aktuelle Corona-Situation vor. „Wir wurden plötzlich angerufen, dass wir ab dem nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit kommen sollten“, erklärt Johannes Roberti (Name geändert), ein Mitglied der FAU Freiburg, das mehrere Jahre bei der Mensa gearbeitet hat. Die Beschäftigten seien im Unklaren darüber gelassen worden, ob sie weiterarbeiten und Lohn erhalten würden. Dann kam die Kündigung. Bereits vor Corona seien die Arbeitsverhältnisse unsicher gewesen. So erklärt Roberti, dass er über einen sogenannten „Nullstundenvertrag“ angestellt worden sei und jeweils wenige Tage im Voraus erfahren habe, wie viele Stunden er in der jeweiligen Woche arbeiten würde. „Sowohl die Kündigung, als auch die Beschäftigungsverhältnisse selbst zeugen von äußerst prekären Bedingungen, die im krassen Gegensatz zum gemeinnützige Anspruch des Studierendenwerks“ so Bernd Bratch, aus dem Sekretariat Öffentlichkeitsarbeit der FAU Freiburg. Auch über einen Sozialplan, der in Fällen betriebsbedingter Kündigungen üblich ist, liegen weder den Gekündigten noch der Gewerkschaft Informationen vor. Das sei insbesondere deshalb problematisch, erklärt Bratch, da die prekäre Beschäftigungsform Minijob auch dazu führe, dass die Gekündigten nun kein Kurzarbeitergeld beantragen können. Roberti, der sein Studium mit dem Mensa-Job finanziert hat, sieht in der aktuellen Corona Situation vor großen Schwierigkeiten, an einen neuen Job zu kommen.

Die FAU Freiburg ruft weitere Betroffene der Kündigungen auf, sich unter faufr-kontakt@fau.org zu melden, um sich gemeinsam gegen die Zumutungen zu wehren.

Bevor die Krise so richtig einschlägt: Jetzt eure gewerkschaftlichen Verhältnisse regeln!

Pressespiegel:

Lohndumping in der Gastronomie!

Zur Berichterstattung „Lohndumping in der Gastronomie?“ in der Badischen Zeitung am 15.08.2019

Neben der NGG hat auch die FAU (Freie Arbeiter*innen Union) Freiburg bei ihrer Kampagne „Lohn oder Hohn? – Über Arbeit in der Gastro reden…“ in den letzten Jahre erhebliche Missstände in der Freiburger Gastronomie festgestellt.

„Die Erfahrung der FAU in den letzten Jahren zeigt, das die Unwissenheit gerade migrantischer Arbeiter*innen bezüglich ihrer Arbeitnehmerrechte immer wieder ausgenutzt wird“, so das Pressesssekretariat der FAU Freiburg.

Nach der Erhebung der FAU aus dem Jahr 2018 zahlen fast ein Viertel der Freiburger Gastronomiebetriebe lediglich den Mindestlohn oder sogar weniger. 40 Prozent der Betriebe zahlen um die 9€/Std, der Rest lediglich um die 10€/Std. Darüber hinaus berichten Arbeiter*innen über viele weiteren Missstände, so etwa das in einem Restaurant die Arbeitszeit erst dann beginnt, wenn genügend Gäste da sind. Zudem wurden viele weitere Verstöße gegen das Arbeitsrecht, sowie häufiges Unterlaufen des Mindestlohns festgestellt.

So kann die FAU den Eindruck der NGG bestätigen. Darüber hinaus scheint gerade die ausgrenzenden ausländerrechtlichen Regelungen (z.Bsp. Lebensunterhalt muss eigenständig gesichert werden) für viele Beschäftigte Druck und Abhängigkeiten noch zu verschärfen.