PM: FAU Freiburg erstreitet erfolgreich Abfindung im Fall einer coronabedingten Kündigung beim Studierendenwerk Freiburg

Die Hochschul-Sevice-gGmbH, eine 100%-ige Tochterfirma des Studierendenwerks Freiburg (SWFR), kündigte zum Juli allen ihren studentischen Hilfskräften aufgrund von Umsatzeinbußen wegen der Corona Pandemie. Ein Mitglied der Basisgewerkschaft FAU ging daraufhin gegen
seine Kündigung juristisch vor. In der heutigen (2.7) Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Freiburg konnte die FAU Freiburg erfolgreich eine Abfindungszahlung für den Betroffenen erstreiten. Weiter Lesen

Studierendenwerk Freiburg entlässt studentische Hilfskräfte wegen Corona

Das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) verschickte in der Woche vor Pfingsten ohne Vorwarnung Kündigungen an studentische Beschäftigte, die in der Mensa oder den Cafeterien der Uni arbeiten.

Laut dem Studierendenwerk soll ab dem 15.6. wieder der Mensabetrieb in eingeschränkter Form aufgenommen werden. Trotzdem liegen der Gewerkschaft FAU Freiburg mehrere Kündigungen unter Verweis auf die aktuelle Corona-Situation vor. „Wir wurden plötzlich angerufen, dass wir ab dem nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit kommen sollten“, erklärt Johannes Roberti (Name geändert), ein Mitglied der FAU Freiburg, das mehrere Jahre bei der Mensa gearbeitet hat. Die Beschäftigten seien im Unklaren darüber gelassen worden, ob sie weiterarbeiten und Lohn erhalten würden. Dann kam die Kündigung. Bereits vor Corona seien die Arbeitsverhältnisse unsicher gewesen. So erklärt Roberti, dass er über einen sogenannten „Nullstundenvertrag“ angestellt worden sei und jeweils wenige Tage im Voraus erfahren habe, wie viele Stunden er in der jeweiligen Woche arbeiten würde. „Sowohl die Kündigung, als auch die Beschäftigungsverhältnisse selbst zeugen von äußerst prekären Bedingungen, die im krassen Gegensatz zum gemeinnützige Anspruch des Studierendenwerks“ so Bernd Bratch, aus dem Sekretariat Öffentlichkeitsarbeit der FAU Freiburg. Auch über einen Sozialplan, der in Fällen betriebsbedingter Kündigungen üblich ist, liegen weder den Gekündigten noch der Gewerkschaft Informationen vor. Das sei insbesondere deshalb problematisch, erklärt Bratch, da die prekäre Beschäftigungsform Minijob auch dazu führe, dass die Gekündigten nun kein Kurzarbeitergeld beantragen können. Roberti, der sein Studium mit dem Mensa-Job finanziert hat, sieht in der aktuellen Corona Situation vor großen Schwierigkeiten, an einen neuen Job zu kommen.

Die FAU Freiburg ruft weitere Betroffene der Kündigungen auf, sich unter faufr-kontakt@fau.org zu melden, um sich gemeinsam gegen die Zumutungen zu wehren.

Bevor die Krise so richtig einschlägt: Jetzt eure gewerkschaftlichen Verhältnisse regeln!

Pressespiegel:

Lohndumping in der Gastronomie!

Zur Berichterstattung „Lohndumping in der Gastronomie?“ in der Badischen Zeitung am 15.08.2019

Neben der NGG hat auch die FAU (Freie Arbeiter*innen Union) Freiburg bei ihrer Kampagne „Lohn oder Hohn? – Über Arbeit in der Gastro reden…“ in den letzten Jahre erhebliche Missstände in der Freiburger Gastronomie festgestellt.

„Die Erfahrung der FAU in den letzten Jahren zeigt, das die Unwissenheit gerade migrantischer Arbeiter*innen bezüglich ihrer Arbeitnehmerrechte immer wieder ausgenutzt wird“, so das Pressesssekretariat der FAU Freiburg.

Nach der Erhebung der FAU aus dem Jahr 2018 zahlen fast ein Viertel der Freiburger Gastronomiebetriebe lediglich den Mindestlohn oder sogar weniger. 40 Prozent der Betriebe zahlen um die 9€/Std, der Rest lediglich um die 10€/Std. Darüber hinaus berichten Arbeiter*innen über viele weiteren Missstände, so etwa das in einem Restaurant die Arbeitszeit erst dann beginnt, wenn genügend Gäste da sind. Zudem wurden viele weitere Verstöße gegen das Arbeitsrecht, sowie häufiges Unterlaufen des Mindestlohns festgestellt.

So kann die FAU den Eindruck der NGG bestätigen. Darüber hinaus scheint gerade die ausgrenzenden ausländerrechtlichen Regelungen (z.Bsp. Lebensunterhalt muss eigenständig gesichert werden) für viele Beschäftigte Druck und Abhängigkeiten noch zu verschärfen.

Prekäre Verhältnisse sollen – gerade für Minijobber – endlich Geschichte werden!

Wir, zwei Frauen um die dreißig aus Süddeutschland- arbeiten beide seit etwa zehn Jahren in der Gastronomie. Derzeit im selben Speiselokal, in der Vergangenheit hauptsächlich in verschiedenen Bars und Kneipen. Durch unsere langjährige Erfahrung und den Austausch mit anderen in der Gastronomie Beschäftigten (der nächtliche Feierabend verbindet die Branche) können wir ein authentisches Bild von gängigen Missständen zeichnen: Wie so viele andere haben wir oft als Minijobberinnen gearbeitet. In der Regel werden in diesem Anstellungsverhältnis die gesetzlichen Ansprüche auf Urlaub, Krankengeld oder überhaupt eine vertragliche Absicherung missachtet – besonders betroffen hiervon sind migrantische KollegInnen. In vielen Betrieben wird das Trinkgeld durch die Chefs unterschlagen mit fadenscheinigen Begründungen wie der Betriebsrettung oder ähnlichem.Werden diese Zustände infrage gestellt, kann man mit der sofortigen Kündigung rechnen, meist ohne Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Ein weiteres Problem: gerade in der Nachtgastronomie mussten wir immer wieder sexistische Übergriffe von Gästen erleben. Aus der Chefetage konnte man hierfür keinerlei Unterstützung erwarten, Glück hat wer in einem solidarischen Team arbeitet. Mittlerweile haben sich unsere Jobs verbessert, zumal wir inzwischen wissen unsere Interessen durchzusetzen. Dies konnte aber nur geschehen durch Austausch mit KollegInnen und GenossInnen. Daher wünschen wir uns, dass so ein ernsthafter Austausch in allen Betrieben zur Regel wird und sich dadurch Solidarität und Stärke innerhalb der Belegschaften entwickeln kann. Prekäre Verhältnisse sollen – gerade für Minijobber – endlich Geschichte werden. Organisiert Euch!