Kündigung von einem Tag auf den Anderen? Geht gar nicht!

Einem Dachdecker wurde überraschend „fristlos“ gekündigt. Der Betroffene akzeptierte die Kündigung jedoch nicht stillschweigend, sondern holte sich Rat & Unterstützung. Es stellte sich heraus: Die Kündigung war unwirksam und der Chef musste Lohn nachzahlen.

Im Vorfeld der Kündigung war der Handwerker immer wieder mit rassistischen Sprüchen von Seiten seines Chefs und seiner Kollegen konfrontiert. Dann erhielt er plötzlich eine als „fristlos“ bezeichnete Kündigung, deren Erhalt er per Unterschrift bestätigen sollte. In dieser wurde auf eine Klausel im Arbeitsvertrag Bezug genommen, nach der das Arbeitsverhältnis in der Probezeit jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden könne. Aufgrund der angeblichen „fristlosen Kündigung“ drohte ihm zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Der Kollege wollte sich nicht damit abfinden und holte sich im Rahmen unserer gewerkschaftlichen Beratung Rat & Unterstützung.

Schnell wurde klar: Natürlich gelten auch im Dachdeckerhandwerk die gesetzlichen Kündigungsfristen (*1). Zudem erfolgte die Kündigung nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – in Schriftform, sondern via Whatsapp und war demnach ungültig. Der Kollege bot daraufhin weiter seine Arbeitskraft an und reichte Klage beim Arbeitsgericht ein.

Dies zeigte Wirkung: Kurz nach Zustellung der Klageschrift erhielt er eine neue ordentliche Kündigung und der Chef bezahlte ihm die restlichen Tage bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb. Auch einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld konnte er so entgehen.

Als Basisgewerkschaft beobachten wir in kleineren Handwerksbetrieben leider häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht.

Vorliegender Fall zeigt aber: Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen!

Wir können alle Arbeiter:innen nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir unsere Rechte verteidigen!

Material: Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“ Weiter Lesen

Stellungnahme: „Die Büchse der Pandora wurde geöffnet“

Stellungnahme der AG Soziale Berufe der FAU Freiburg zur Einigung im TVöD-Tarifkonflikt

In der aktuellen Tarifrunde im öffentlichen Dienst (TVöD) liegt jetzt eine Einigung auf dem Tisch. Wir TVöD-Beschäftigte werden durch sie zwar einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten, aber dieser ist hart erkauft: So wird eine „doppelt freiwillige“ Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden für einen Zeitraum von 18 Monaten möglich werden. Zwar erst nach Ende der Probezeit und mit Zuschlägen, aber die Büchse der Pandora ist damit geöffnet. Nach immerwährenden Rufen der „Arbeitgeber“verbände nach einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit wird mit der vorliegenden Einigung von diesen erstmals ein klarer Sieg gegen die Gewerkschaftsbewegung erzielt. Knapp 70 Jahre nach der erstmaligen Durchsetzung der 40-Stunden-Woche (in Westdeutschland) gelingt eine Anhebung der Wochenarbeitszeit statt einer Reduktion! Es ist weiterhin zu befürchten, dass die angebliche „Freiwilligkeit“ bei faktischer Arbeitsverdichtung, Personalnot und Druck von Oben mittelfristig nur noch auf dem Papier bestehen wird. Diese noch freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit könnte in der Praxis dazu führen, dass immer mehr Beschäftigte gezwungen sein werden, diese zusätzlichen Stunden zu arbeiten um das Arbeitsaufkommen bewältigen zu können.

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Wehren lohnt sich! Niedrige vierstellige Summe an ausstehenden Zahlungen in Gastronomiebetrieb erstritten.

[english version below]

Ein FAU-Mitglied, welches in einem Freiburger Gastronomie-Betrieb arbeitete, kündigte den Job. Zu diesem Zeitpunkt schuldete der Chef dem Mitglied allerdings noch einen niedrigen vierstelligen Betrag. Es fehlten die Urlaubsabgeltung, das zusätzliche Urlaubsgeld und die Jahressondervergütung („Weihnachtsgeld“), zudem Teile der Lohnfortzahlung bei Krankheit & an Feiertagen.

Die Kolleg:in wandte sich deswegen mehrmals an ihren ehemaligen Vorgesetzten. Dieser vertröstete sie jedoch immer wieder. Schlussendlich suchte sie die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg auf. Gemeinsam wurden eine Aufstellung der Forderungen erarbeitet und diese dem ehemaligen Arbeitgeber mit einer Fristsetzung und Drohung von Klage vor dem Arbeitsgericht zugesendet. Das Schreiben erzielte die gewünschte Wirkung: Der ausstehende Betrag wurde ohne langwierige Gerichtsverhandlung bezahlt!

Als Basisgewerkschaft beobachten wir in der Gastronomie leider häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht: Unter anderem unbezahlte Überstunden, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen, keine Weitergabe der Trinkgelder an die Belegschaft oder das kurzfristige Streichen von geplanten Schichten.

Um die Bedingungen in der Gastronomie zu verbessern gilt in Baden-Württemberg eigentlich ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag für alle Betriebe. Dieser sieht unter anderem bis zu 30 Urlaubstage jährlich, Zuschläge an Feiertagen, Weihnachtsgeld, zugesicherte Ruhetage und ein extra Urlaubsgeld vor. Unserer Beobachtung nach halten sich aber viele Gastronomiebetriebe nicht an diesen Vertrag.

Vorliegender Fall zeigt aber: Wehren lohnt sich!

Wir können alle Arbeiter:innen in der Gastronomie nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir die Arbeitsbedingungen in der Gastro verbessern und unsere Rechte als Arbeiter:innen verteidigen! Weiter Lesen

TVöD-Tarifrunde 2025: FAU Freiburg ruft Mitglieder zur solidarischen Beteiligung auf

Seit Januar 2025 befinden sich die Gewerkschaften verdi (Verhandlungsführung für die DGB Gewerkschaften) und dbb in Tarifauseinandersetzungen mit dem Arbeitgeberverband VKA (Verband kommunaler Arbeitgeber) und dem Bundesinnenministerium über einen neuen Lohntarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (einschließlich Praktikant:innen, Auszubildende und Studierende), sowie der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit, der Renten- und Unfallversicherung, der kommunalen Versorgungsbetriebe und des kommunalen Nahverkehrs.

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TVöD Tarifrunde 2025: 30 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich und höhere Löhne!

Menschen auf einer GewerkschaftskundgebungFAU Flugblatt in Hinblick auf die TVöD-Tarifrunde 2025

Endlich mehr Lohn und Arbeitszeitverkürzung, statt dem Reallohnverlust der letzten Jahre?

Aktuell wird eine neue Tarifrunde für den TVöD vorbereitet. Da zum Ende des Jahres gleich mehrere TVöD Verträge (Bund, SuE, VkA) auslaufen und auch der Manteltarifvertrag gekündigt werden kann, muss das Thema Arbeitszeitverkürzung jetzt erkämpft werden. Die GDL hat gerade den Einstieg in die 35 Stundenwoche durchgesetzt. Jetzt ist der Tarifbereich TvöD dran, der einer der größten in Deutschland ist, dies auch für alle Beschäftige in diesem Sektor umzusetzen.
Das Schlechteste zuerst: die bestehenden Regelungen im SuE zur Altersteilzeit wurden abgeschafft und für die Jahre 2023 und 2024 gab es eine 14 monatige Nullrunde! Weiter Lesen