Gewerkschaft lohnt sich – niedrigen vierstelligen Betrag in Arbeitskonflikt in Gastronomiebetrieb erstritten

Ein FAU-Mitglied wandte sich an unsere gewerkschaftliche Beratung, da es in den vergangenen 2,5 Jahren Beschäftigung in einem Gastronomiebetrieb keinen bezahlten Urlaub nehmen konnte und die Zahlung weiterer Ansprüche ausstand. Weil die Kollegin auf ihr Recht beharrte, wurde sie in der weiteren Auseinandersetzung von ihrem Chef gekündigt – eine verbotene Maßregelung. Nun konnte eine für die Kollegin zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Dezember letzten Jahres kam ein FAU-Mitglied auf die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg zu. Die Kollegin wandte sich zunächst mit dem Ziel an uns, sich auf ein Gespräch mit ihrem Chef, in dem es um das Thema des Urlaubs gehen sollte, optimal vorzubereiten und sich hinsichtlich ihrer Rechte und einer weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen. Dies stellte sich als kluge Entscheidung heraus, denn als der Chef ihr in besagtem Gespräch die Kündigung aussprach, konnten wir direkt unterstützen. Da selbst rechtswidrige Kündigungen (solange sie schriftlich ergingen) unheilbar wirksam werden, wenn nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage gegen sie erhoben wird, war eine schnelle Reaktion essenziell.

In der Kündigungsschutzklage argumentierten wir, dass die Kündigung wegen eines Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (§ 613a BGB) unwirksam war. Dieses verbietet Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen zu benachteiligen, wenn diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben. Im weiteren Verlauf erarbeiteten wir eine Aufstellung mit der Berechnung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung sowie aller weiteren Ansprüche, die der Kollegin zustanden. Diese Aufstellung überreichten wir gemeinsam dem Chef, verbunden mit der Drohung, die Kündigungsschutzklage um den Klageantrag der anderen ausstehenden Ansprüche zu erweitern. Der Gang zum Gericht war dann aber nicht mehr nötig, da wir bereits in einer außergerichtlichen Verhandlung mit der Zahlung einer niedrig vierstelligen Summe ein für die Kollegin sehr zufriedenstellendes Ergebnis erstreiten konnten. Weiter Lesen

Gewerkschaftliche Solidarität mit der Roten Hilfe und dem ABC Dresden

Mitte Dezember haben die GLS Bank und die Sparkasse Göttingen der linken Solidaritätsorganisation Rote Hilfe die Konten gekündigt. Ursächlich dafür ist sehr wahrscheinlich der politische Druck aus den USA. Die US-Regierung hat die u. a. von Medien als „Antifa Ost“ bezeichnete Gruppe als Terrororganisation eingestuft und auf eine Sanktionsliste gesetzt. Es scheint, dass die Banken der Roten Hilfe die Konten gekündigt haben, da diese sich mit den Antifaschist*innen solidarisiert, die für die sogenannte „Antifa Ost“ verfolgt und inhaftiert werden. Damit wollen die Banken das Risiko minimieren, selbst von Sanktionen aus den USA getroffen zu werden.

In der letzten Zeit hat die GLS auch anderen linken Organisationen die Konten gekündigt, darunter einem Verein, der die Arbeit des Anarchist Black Cross Dresden unterstützt, der Partei DKP sowie einer Einzelperson, die mit dem ABC-nahen Verein in Verbindung gebracht wird. Wie das Anarchist Black Cross schreibt, handelt es sich dabei um einen politischen Angriff auf die linke Infrastruktur in Deutschland. Die Kündigung von Konten macht es linken Organisationen unmöglich, Mitgliedsbeiträge und Spenden zu verwalten und Ausgaben wie Miete, Anwaltskosten und Personalkosten zu tätigen.

Uns Gewerkschafter*innen sollte die Kündigung der Konten der Roten Hilfe und des ABC Dresden alarmieren. Erstens trifft diese Maßnahme eine Organisation, die ein solidarisches Verhältnis zu unseren Gewerkschaften pflegt. Die Rote Hilfe steht Kolleg*innen bei, die unter Berufsverboten leiden oder bei ihrem Engagement von der Polizei und der Staatsanwaltschaft drangsaliert werden. Die Rote Hilfe beschäftigt sich außerdem mit Repressalien und Union Busting gegen aktive Kolleg*innen, Betriebsräte und Gewerkschaften. Nicht umsonst sind viele Gewerkschafter*innen Mitglied der Roten Hilfe. Zweitens treffen die Repressalien, von denen das „Debanking“ nur ein Ausdruck ist, aktuell linksradikale Organisationen, die Klimabewegung, Antifaschist*innen sowie politisch engagierte Gewerkschafter*innen. Es ist jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass bei der autoritären Entwicklung in absehbarer Zeit auch andere linke Organisationen, sowie unsere Gewerkschaften ins Visier genommen werden. Wir müssen zusammenhalten, um diese Angriffe abzuwehren.

Wir rufen daher unsere Mitglieder und alle Gewerkschaftsfreund*innen auf:

  • Sprecht mit euren Kolleg*innen und anderen Gewerkschafter*innen über die Angriffe auf die Rote Hilfe und andere linke Organisationen.
  • Werdet jetzt erst recht Mitglied der Roten Hilfe und ermutigt andere, ebenfalls beizutreten, siehe: https://rote-hilfe.de/aktiv-werden/mitglied-werden
  • Falls ihr bereits Mitglied seid, wechselt von Dauerauftrag zu Lastschrift.
  • Solidarisiert euch öffentlich mit der Roten Hilfe und den anderen angegriffenen linken Organisationen.
  • Kontaktiert die GLS Bank und bringt eure Bedenken zum Ausdruck.

Myanmar: Solidarity Wins – Conditions at Hang Kei factory improved

Nach den international koordinierten Aktionen zum 8. März konnten durch die Mitglieder der Federation of General Worker Myanmar (FGWM) Verbesserungen in der Fabrik der Hang Kei Myanmar Garment Factory Ltd. erzielt werden!

May Su Lwin – Mitglied des Frauen*Komitees der FGWM – erklärt wie international koordinierte Solidaritätsaktionen die positive Veränderungen mitbewirkt haben. Die Arbeiter*innen in der Fabrik organisierten sich, während Kolleg*innen in Europa Druck auf die Marken ausübten, die bei Hang Kei produzieren lassen.

Mehr Infos: Global Mayday.net: Solidarity Wins – Conditions at Hang Kei factory improved!

Weiter Lesen

Stellungnahme: „Die Büchse der Pandora wurde geöffnet“

Stellungnahme der AG Soziale Berufe der FAU Freiburg zur Einigung im TVöD-Tarifkonflikt

In der aktuellen Tarifrunde im öffentlichen Dienst (TVöD) liegt jetzt eine Einigung auf dem Tisch. Wir TVöD-Beschäftigte werden durch sie zwar einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten, aber dieser ist hart erkauft: So wird eine „doppelt freiwillige“ Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden für einen Zeitraum von 18 Monaten möglich werden. Zwar erst nach Ende der Probezeit und mit Zuschlägen, aber die Büchse der Pandora ist damit geöffnet. Nach immerwährenden Rufen der „Arbeitgeber“verbände nach einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit wird mit der vorliegenden Einigung von diesen erstmals ein klarer Sieg gegen die Gewerkschaftsbewegung erzielt. Knapp 70 Jahre nach der erstmaligen Durchsetzung der 40-Stunden-Woche (in Westdeutschland) gelingt eine Anhebung der Wochenarbeitszeit statt einer Reduktion! Es ist weiterhin zu befürchten, dass die angebliche „Freiwilligkeit“ bei faktischer Arbeitsverdichtung, Personalnot und Druck von Oben mittelfristig nur noch auf dem Papier bestehen wird. Diese noch freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit könnte in der Praxis dazu führen, dass immer mehr Beschäftigte gezwungen sein werden, diese zusätzlichen Stunden zu arbeiten um das Arbeitsaufkommen bewältigen zu können.

Weiter Lesen

Veranstaltungsreihe „Demokratische Planwirtschaft in Zeiten der Klimakatastrophe“

by La Banda Vaga, https://labandavaga.org/wp-content/uploads/2025/05/Bild-Vortragsreihe-3-3.png

Die FAU Freiburg unterstützt die von der Gruppe „La Banda Vaga“ organisierte Veranstaltungsreihe „Demokratische Planwirtschaft in Zeiten der Klimakatastrophe“.

Um was geht es?

In der Vortragsreihe werden in Form von fünf Vorträgen unterschiedliche Aspekte des Themenbereichs „demokratische Planung in der Klimakatastrophe“ dargestellt. Ziel der Vortragsreihe ist, ein Panorama realer Alternativen zur marktförmigen Bewältigung der Klimakatastrophe darzustellen und zu diskutieren. Die relevanten Themenbereiche sind dementsprechend: Kritik der marktförmigen Klimapolitik, Care in einer demokratischen Planwirtschaft, Demokratische und freie Planwirtschaft?, sowie ein allgemeiner Input. Weiter Lesen