Wehren lohnt sich! Niedrige vierstellige Summe an ausstehenden Zahlungen in Gastronomiebetrieb erstritten.

[english version below]

Ein FAU-Mitglied, welches in einem Freiburger Gastronomie-Betrieb arbeitete, kündigte den Job. Zu diesem Zeitpunkt schuldete der Chef dem Mitglied allerdings noch einen niedrigen vierstelligen Betrag. Es fehlten die Urlaubsabgeltung, das zusätzliche Urlaubsgeld und die Jahressondervergütung („Weihnachtsgeld“), zudem Teile der Lohnfortzahlung bei Krankheit & an Feiertagen.

Die Kolleg:in wandte sich deswegen mehrmals an ihren ehemaligen Vorgesetzten. Dieser vertröstete sie jedoch immer wieder. Schlussendlich suchte sie die gewerkschaftliche Beratung der FAU Freiburg auf. Gemeinsam wurden eine Aufstellung der Forderungen erarbeitet und diese dem ehemaligen Arbeitgeber mit einer Fristsetzung und Drohung von Klage vor dem Arbeitsgericht zugesendet. Das Schreiben erzielte die gewünschte Wirkung: Der ausstehende Betrag wurde ohne langwierige Gerichtsverhandlung bezahlt!

Als Basisgewerkschaft beobachten wir in der Gastronomie leider häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht: Unter anderem unbezahlte Überstunden, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen, keine Weitergabe der Trinkgelder an die Belegschaft oder das kurzfristige Streichen von geplanten Schichten.

Um die Bedingungen in der Gastronomie zu verbessern gilt in Baden-Württemberg eigentlich ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag für alle Betriebe. Dieser sieht unter anderem bis zu 30 Urlaubstage jährlich, Zuschläge an Feiertagen, Weihnachtsgeld, zugesicherte Ruhetage und ein extra Urlaubsgeld vor. Unserer Beobachtung nach halten sich aber viele Gastronomiebetriebe nicht an diesen Vertrag.

Vorliegender Fall zeigt aber: Wehren lohnt sich!

Wir können alle Arbeiter:innen in der Gastronomie nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir die Arbeitsbedingungen in der Gastro verbessern und unsere Rechte als Arbeiter:innen verteidigen! Weiter Lesen

Kundgebung: Gegen miese Arbeitsbedingungen in der Gastronomie!

english version below

Kundgebung am 23.09 | 19:00 Uhr | Kaiserstuhlplatz (Ecke Waldkircherstrasze und Rennweg)

Presse:

Immer wieder lesen wir es in verschiedensten Medien: In der Gastronomie herrscht ein eklatanter Personalmangel. Kein Wunder, sind doch in vielen Betrieben die Arbeitsbedingungen mies: Niedrige Löhne, unregelmäßige Arbeitszeiten, Unterbesetzung und viel Stress.

Als Basisgewerkschaft beobachten wir zudem häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht: Zu wenig Pausen, unbezahlte Überstunden, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder keine Weitergabe der Trinkgelder an die Belegschaft.

Um die Bedingungen in der Gastronomie zu verbessern gilt in Baden-Württemberg ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag für alle Betriebe. Dieser sieht unter anderem bis zu 30 Urlaubstage jährlich, Zuschläge an Feiertagen, Weihnachtsgeld, zugesicherte Ruhetage und ein extra Urlaubsgeld vor.

Viele – gerade nicht-deutschsprachige – Beschäftigte wissen aber nicht um ihre Rechte. Unserer Erfahrung nach machen sich das einige Bosse zu nutze. Die Betroffenen trauen sich oft nicht sich dagegen zu wehren!

Auch einem nicht-deutschsprachigen Mitglied unserer Basisgewerkschaft erging es so: Er war im McNamara’s Irish Pub beschäftigt und ihm wurden weder Feiertagszuschläge, noch sein Urlaub bezahlt. Nach seiner Kündigung musste er längere Zeit auf seinen dringend benötigten Lohn warten. Der Boss zahlte erst nach mehreren Hinweisen. Die Feiertagszuschläge und die Urlaubsabgeltung fehlen immer noch.

Als der Kollege mit Hilfe seiner Gewerkschaft versuchte, seine Ansprüche einzuklagen, reagierte der Ex-Boss mit einer Gegenklage: Er will für eine Flyer-Aktion – bei der arbeitsrechtliche Informationen an die Angestellten des Pubs verteilt wurden – Schadensersatz von der FAU.

Aber wir lassen uns durch solche Manöver nicht einschüchtern! Arbeiter:innen haben Rechte und wir werden uns nicht verbieten lassen sie über ihre Rechte zu informieren!

Kommt zur Kundgebung! Zeigen wir, dass wir nicht alleine sind, sondern solidarisch miteinander für die Einhaltung der Mindeststandards und insbesondere für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen!

Ein Angriff auf eine:n von uns, ist ein Angriff auf uns alle!

Deshalb treffen wir uns am Samstag dem 23.09.2023 um 19 Uhr auf dem Kaiserstuhlplatz.

Materialien:

allgemeinverbindlicher Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in BaWü & Ergänzung

Flyer „Du arbeitest in der Gastro? Kenne deine Rechte!“ // „You work in Gastronomy? Know your rights!“ Weiter Lesen

Lohnklau im Luxushotel?

Die Basisgewerkschaft FAU Freiburg moniert einen Fall von Lohnbetrug im Hotel „Ludwig Royal“ in Steibis. Ein tschechischer Arbeitnehmer berichtete, dass er dort etwas mehr als einen Monat gearbeitet hat, wobei ihm sein Lohn in vierstelliger Höhe für volle 18 Arbeitstage nicht ausbezahlt wurde.
Auf der Suche nach Hilfe wandte sich der Arbeitnehmer an die FAU Freiburg. Es stellte sich heraus, dass der Arbeitnehmer keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen hatte. Eine leider gängige Praxis in der Gastronomie – insbesondere bei der Anstellung ausländischer ArbeiterInnen.
Auf die Forderung der FAU den noch offenen Lohn auszubezahlen, behauptete der Arbeitgeber – ohne Belege – dass der Betroffene Getränke aus dem Hotel entwendet habe, in einem Wert der zufällig fast deckungsgleich ist mit dem ausstehenden Lohn.
„Gerade Migrant*innen werden in Gastronomiebetrieben regelmäßig besonders stark ausgebeutet. Wir werden uns weiter für ihre Rechte einsetzen – auch in diesem Fall – und arbeitsrechtliche Schritte einleiten, sowie gewerkschaftliche Aktionen starten“, erklärt Paul Kraut, Sekretär für gewerkschaftliche Aktion der FAU Freiburg. Generell gelte: „Löhne müssen in voller Höhe ausgezahlt werden – auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Vorabzüge sind nicht zulässig, schon gar nicht auf Grundlage unbelegter Vorwürfe.“

Pressemitteilung: Prekäre Minijobs in Zeiten der Corona-Krise

Zur Berichterstattung „Nicht jeder 450-Euro-Jobber bekommt, was ihm zusteht “  in der Badischen Zeitung am 29.10.2020 und dem Beitrag bei Frontal 21 Gefeierte Corona-Helden Viel beklatscht, kaum Anerkennung 

Die FAU (Freie Arbeiter*innen Union) Freiburg hat bei ihrer Kampagne „Lohn oder Hohn? – Über Arbeit in der Gastro reden…“ in den letzten Jahre erhebliche Missstände in der Freiburger Gastronomie festgestellt.
„Die Erfahrung der FAU in den letzten Jahren zeigt, das die Unwissenheit gerade migrantischer Arbeiter*innen bezüglich ihrer Arbeitnehmerrechte immer wieder ausgenutzt wird“, so das Pressesekretariat der FAU Freiburg. Weiter Lesen