Auch „Probearbeit“ muss bezahlt werden!

Ein FAU Mitglied arbeitete mehrere Tagen in einem Fitnessstudio bevor das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wurde. Den Lohn für ihre Arbeit erhielt sie jedoch nicht! Die Kollegin gab sich damit aber nicht zufrieden und holte sich Rat und Unterstützung. Am Ende konnte eine zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Das betroffene FAU Mitglied verabredete mit ihrem Chef ein Probearbeiten. Nach diesem Kennenlernen der Arbeit wurde via Messenger mündlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart. Sie wurde durch eine Kollegin in den Schichtplan eingetragen und arbeitete an drei Terminen – zeitweise völlig eigenständig. Die Arbeitszeiten wurden ihr durch den Chef vorgegeben. Sie übernahm die selben Aufgaben wie alle anderen Mitarbeiter:innen auch. Aufgrund unterschiedlicher die Arbeit betreffender Vorstellungen wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Als die Kollegin nach ihrer Bezahlung für die geleistete Arbeit fragte, winkte der Chef ab. Wiederholte Kontaktversuche wurden abgeblockt.

Die Kollegin wollte das so aber nicht akzeptieren und holte sich Rat und Unterstützung. Gemeinsam wurde ein Forderungsschreiben verfasst und eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Der Druck wirkte: Plötzlich bewegte sich der Arbeitgeber und die Kollegin konnte – ohne aufwändigen Gerichtsprozess – eine für sie zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielen. Der Chef zahlte ihr eine niedrige dreistellige Summe.

Oft sind Chefs der Meinung „Probearbeit“ müssten sie nicht bezahlen. Dies stimmt so nicht! Fakt ist: Sobald man an Weisungen des Chefs gebunden ist, nicht kommen- und gehen darf wann man will (z.B. feste Einteilung in einen Schichtplan) und die selben Arbeiten ausführt wie alle anderen Mitarbeiter:innen muss man dafür auch bezahlt werden.

Das, was umgangssprachlich häufig als „Probearbeiten“ bezeichnet wird, heißt juristisch korrekt eigentlich „Einfühlungsverhältnis“ – das liegt aber nur vor, wenn man tatsächlich die Rolle eines Besuchers hat. Gehen die Verpflichtungen weiter als das, kann ein Anspruch auf Bezahlung entstehen.

Manche Unternehmen nutzen die Unwissenheit vieler Arbeiter:innen immer wieder aus und prellen diese um ihren Lohn: Auch im vorliegenden Fall „probearbeitete“ eine Mitarbeiterin des FAU-Mitglieds schon sage und schreibe 6 Wochen ohne Bezahlung!

Vorliegender Fall zeigt aber auch: Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen!

Wir können alle Arbeiter:innen nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir unsere Rechte verteidigen!

Material: Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“ Weiter Lesen

Arbeitskonflikt erfolgreich beendet: 5300 € erstritten!

Ein Arbeitskonflikt in einem südbadischen Sicherheitsunternehmen konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die FAU Freiburg hat für das betroffene Mitglied zwei Monate Lohnnachzahlung, Fahrtkostenerstattung und Urlaubsabgeltung/geld in Höhe von insgesamt 5300 Euro erstritten.

Der Konflikt hatte mit einem unrechtmäßigen Kündigungsversuch des Arbeitgebers begonnen, nachdem der FAU-Kollege kleinere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen durchgesetzt hatte. Die Kündigung stellte sich jedoch als ungültig heraus, da sie via Mail und nicht unterschriebenen Brief erfolgte¹. Außerdem wurden Fahrtkosten, welche laut Mantelergänzungstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe² zu erstatten sind, teilweise nicht erstattet und ein zustehendes Urlaubsgeld nicht gezahlt. Darüber hinaus befand sich der Arbeitgeber mit seinen Lohnzahlungen 2 Monate im Verzug. Weiter Lesen

Kundgebung: Die Steuern fließen, die Kürzungen im Sozialbereich sollen aber bleiben? Nicht mit uns!

Aktualisierung: 05.04.2022 | Im Gemeinderat wurden die Kürzungen im Sozial- und Kulturbereich durchgewunken. 15 Stimmen waren gegen die Kürzung. 27 Stimmen von den Grünen, SPD, CDU und FDP wollen weiter das die Verfügungszeit in den Kitas gekürzt bleiben und die Tarifsteigerungen im Sozial- und Kulturbereich nicht mehr weiter gegeben werden.
Auch nach der Entscheidung freuen sich die Entscheider:innen bestimmt über Kommentare

Kundgebung vor der Gemeinderatssitzung
05.04.2022 | 15:00 Uhr | Bürgerhaus Zähringen (Lameystraße 2)

Als FAU Freiburg unterstützen wir den Aufruf des Solibündnis Sozial- und Erziehungsdienst Freiburg:

Im Frühjahr 2021 hat der Gemeinderat dem Drängen der Stadtverwaltung nachgegeben und beschlossen künftige Tariferhöhungen nicht mehr via Zuschusserhöhung an die freien Träger im Sozial- und Erziehungsbereich weiterzugeben. Zudem wurden die Gelder für die Tariferhöhung auch nicht an die Ämter der Stadt Freiburg und ihre Eigenbetriebe weitergegeben. Außerdem wurden in den Kindertageseinrichtungen die Verfügungszeiten (Arbeit, die nicht am Kind stattfindet) gekürzt. Begründet wurden alle diese Kürzungen mit angeblich drohenden Steuereinnahmeverlusten aufgrund der Corona-Pandemie.

Schon damals war es ein Skandal, dass ausgerechnet im, zu Anfang der Pandemie noch „beklatschten“, Sozial- und Erziehungsbereich gekürzt wird.
Nun aber verzeichnet die Stadt Freiburg Steuereinnahmen in Rekordhöhe! Für das Jahr 2021 sind es rund 54.000.000 € mehr als erwartet! Auch 2022 wird mit Mehrerträgen gerechnet! Und trotzdem wird vom Gemeinderat an den Kürzungen im Sozialbereich festgehalten. Weiter Lesen

Protestaktion: „Geld her Baden-Blitz!“ am 30.10 in Achern

Ein Mitglied der Basisgewerkschaft FAU fordert seit August 2021 von seinem ehemaligen Arbeitgeber – dem Unternehmen Baden-Blitz aus Achern – die Zahlung offener Lohnansprüche. Inzwischen wurde er gekündigt, konnte vor dem Arbeitsgericht aber eine Abfindung erstreiten. Die FAU Freiburg veranstaltet am 30. Oktober um 12:00 Uhr eine Protestaktion in Achern um ihr Mitglied zu unterstützen.

30. Oktober 2021 | 12:00 Uhr | Bahnhof Achern

Seit mehreren Jahren arbeitete der betroffene Taxi-Fahrer beim Taxiunternehmen „Baden-Blitz“ (Taxi Thumberger) aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm teilweise als Pause ausgelegt und dementsprechend nicht entlohnt. Zudem gab es mehrfach keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, sowie weitere Unregelmäßigkeiten. Konkret bedeutet dies für den Fahrer, dass er oft stundenlanges unbezahltes Warten auf Aufträge/Anweisungen einfach hinnehmen sollte. Er war so meist gezwungen seine „Pause“ im Auto & auf Parkplätzen zu verbringen und musste dabei jederzeit erreichbar, sowie sofort einsatzbereit sein.

Nach der Rechtsauffassung der Basisgewerkschaft FAU sind Stand- und Wartezeiten allerdings als Arbeitsbereitschaft zu werten und somit mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Zudem muss laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ein Arbeitnehmer in einer als Pause deklarierten Zeit weder Arbeit leisten, noch sich dafür bereithalten. Weiterhin muss er die freie Verfügung darüber haben, wie und wo er diese Ruhezeit verbringen möchte. Dementsprechend fordert der Betroffene von seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich. Weiter Lesen

PM: FAU-Gewerkschaftsmitglied nach Forderung offener Lohnansprüche gekündigt

Ende August wurde ein Taxifahrer und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU vom Unternehmen Taxi Thumberger unvermittelt gekündigt. Zuvor hatte er die Zahlung offener Lohnansprüche eingefordert. Ihm waren jahrelang die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten als „Pause“ ausgelegt und teilweise nicht entlohnt worden.

Seit mehreren Jahren arbeitet der betroffene Taxifahrer beim Taxiunternehmen „Taxi Thumberger (Baden-Blitz)“ aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm von der Geschäftsführung als Pause ausgelegt und dementsprechend teilweise nicht entlohnt. Unserer Rechtsauffassung nach sind Stand und Wartezeiten als Arbeitsbereitschaft zu werten und mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Wir stützen uns dabei auf ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2018. Zudem gab es teilweise keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, auch wurde – unserer Berechnungen nach – das Urlaubsentgeld nicht in korrekter Höhe ausgezahlt. Dementsprechend hat unser betroffenes Mitglied die offenen Ansprüche im niedrigen fünfstelligen Bereich eingefordert.“, so Stella Meier von der gewerkschaftlichen Erstberatung der FAU Freiburg.

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