Sozialrechtliche Selbstverteidigung in Zeiten der Inflation – Übersicht über aktuelle Sozialleistungen

Wir wollen als FAU hiermit eine kleine Übersicht über Sozialleistungen & andere Unterstützungsleistungen geben. Diese können den aktuellen finanziellen Wahnsinn etwas abfedern. Was sie aber natürlich nicht können, ist den Kampf fürs „Gute leben, für Alle“ zu ersetzten. Da sich gerade ständig was im sozialrechtlichen Bereich ändert, kann diese Übersicht nur als Einstieg und Überblick dienen.
Genrell gilt: Wir kriegen nur wofür wir kämpfen! Zum Beispiel in der FAU und im Bündnis „Preise runter!“  und neu immer aktuell bundesweite Seite von tacheles energie-hilfe.org

Stand: 17.02.2023 | Text als pdf-Datei Weiter Lesen

PM: Zimmerei Steiger & Riesterer Handwerksunternehmen des Jahres 2021, aber keine Verantwortung für Solo-Selbstständige?

Ausstehende Vergütung trotz klarer mündlicher Abmachungen bringt solo-selbstständigen Handwerker in große finanzielle Schwierigkeiten.

Im März 2021 wurde der Zimmerei Steiger und Riesterer aus Staufen von der lokalen Handwerkskammer die Auszeichnung „Handwerksunternehmen des Jahres 2021“ verliehen.

Diese erhalten laut Handwerkskammer Unternehmen, welche sich durch „Verantwortung für Mitarbeiter und Gesellschaft“ auszeichnen. Ein Solo-Selbstständiger berichtete nun allerdings, dass ihm die Auszahlung eines Teils seiner Vergütung verweigert wird. Der Betrag bewegt sich im niedrigen vierstelligen Bereich. Dies hat den Betroffenen – der sich zu diesem Zeitpunkt nicht mal eine eigene Wohnung leisten konnte – in große finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Er wandte sich daraufhin an die gewerkschaftliche Erstberatung der FAU Freiburg um sich über seine Rechte, sowie Handlungsmöglichkeiten zu informieren und wurde anschließend Mitglied der Basisgewerkschaft.

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Lohnklau im Luxushotel?

Die Basisgewerkschaft FAU Freiburg moniert einen Fall von Lohnbetrug im Hotel „Ludwig Royal“ in Steibis. Ein tschechischer Arbeitnehmer berichtete, dass er dort etwas mehr als einen Monat gearbeitet hat, wobei ihm sein Lohn in vierstelliger Höhe für volle 18 Arbeitstage nicht ausbezahlt wurde.
Auf der Suche nach Hilfe wandte sich der Arbeitnehmer an die FAU Freiburg. Es stellte sich heraus, dass der Arbeitnehmer keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen hatte. Eine leider gängige Praxis in der Gastronomie – insbesondere bei der Anstellung ausländischer ArbeiterInnen.
Auf die Forderung der FAU den noch offenen Lohn auszubezahlen, behauptete der Arbeitgeber – ohne Belege – dass der Betroffene Getränke aus dem Hotel entwendet habe, in einem Wert der zufällig fast deckungsgleich ist mit dem ausstehenden Lohn.
„Gerade Migrant*innen werden in Gastronomiebetrieben regelmäßig besonders stark ausgebeutet. Wir werden uns weiter für ihre Rechte einsetzen – auch in diesem Fall – und arbeitsrechtliche Schritte einleiten, sowie gewerkschaftliche Aktionen starten“, erklärt Paul Kraut, Sekretär für gewerkschaftliche Aktion der FAU Freiburg. Generell gelte: „Löhne müssen in voller Höhe ausgezahlt werden – auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Vorabzüge sind nicht zulässig, schon gar nicht auf Grundlage unbelegter Vorwürfe.“

Pressemitteilung: Prekäre Minijobs in Zeiten der Corona-Krise

Zur Berichterstattung „Nicht jeder 450-Euro-Jobber bekommt, was ihm zusteht “  in der Badischen Zeitung am 29.10.2020 und dem Beitrag bei Frontal 21 Gefeierte Corona-Helden Viel beklatscht, kaum Anerkennung 

Die FAU (Freie Arbeiter*innen Union) Freiburg hat bei ihrer Kampagne „Lohn oder Hohn? – Über Arbeit in der Gastro reden…“ in den letzten Jahre erhebliche Missstände in der Freiburger Gastronomie festgestellt.
„Die Erfahrung der FAU in den letzten Jahren zeigt, das die Unwissenheit gerade migrantischer Arbeiter*innen bezüglich ihrer Arbeitnehmerrechte immer wieder ausgenutzt wird“, so das Pressesekretariat der FAU Freiburg. Weiter Lesen

Prekärbeschäftigte brauchen in der Corona-Krise Solidarität. Ein Aufruf.

Mitte Juni hat das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) ca. hundert geringfügig Beschäftigte der Mensen entlassen. Manche von ihnen wehren sich dagegen, erfahren aber erstaunlich wenig Solidarität.

Nach Ansicht von Arbeitsrechtlern sind sowohl die Entlassungen, als auch die beim SWFR zum Einsatz kommenden „Null-Stunden-Verträge“ selbst rechtswidrig. Die FAU Freiburg hat deshalb für ein Mitglied, das nach mehreren Jahren geringfügiger Beschäftigung vom SWFR entlassen wurde, eine Abfindung erstritten. Als nächstes werden wir gegen die Null-Stunden-Verträge beim SWFR vorgehen. Dies ist für alle Leute möglich die mit solchen Verträgen beim SWFR gearbeitet haben oder arbeiten, und zwar rückwirkend für 3 Jahre. Dazu prüfst du, was du wirklich gearbeitet hast und was in deinem Arbeitsvertrag als max. Stunden festgelegt ist. Die Differenz kann eingeklagt werden. Wir helfen dabei gerne. „Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.“ so das TzBfG § 20.

Ähnlich wie den Entlassenen in Freiburg ergeht es Beschäftigten von Studierendenwerken und unzähligen weiteren Prekärbeschäftigten in ganz Deutschland. Minijobber*innen sind derzeit diejenigen, denen die ökonomischen Kosten der Corona-Krise als erstes und heftigstes aufgebürdet wird. In Deutschland sind das ca. 8 Mio. Menschen. Es geht also keineswegs um das SWFR als Einzelfall, sondern vielmehr ganz grundsätzlich darum, wer die Kosten der Corona-Krise tragen wird. Momentan sind das die Prekärbeschäftigten. Wenn wir uns dagegen nicht wehren, wird sich dieser Trend ausweiten. Weiter Lesen