Freiheit für die Sechs von La Suiza!

Gefängnisstrafe nach Arbeitskonflikt?

In der spanischen Stadt Gijón kämpfte 2017 unsere Schwestergewerkschaft CNT um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Belegschaft in der Konditorei „La Suiza“. Es ging um nicht bezahlte Überstunden und Urlaub, sexuelle Belästigung sowie der Kündigung einer schwangeren Kollegin. Nachdem der Chef ein Gesprächsangebot ausgeschlagen hatte, gab es angemeldete Kundgebungen und Aktionen vor der Firma mit Flugblätter Verteilen, Transparente Zeigen und öffentliche Reden über  Lautsprecher. Stets war Polizei anwesend und es gab keinen einzigen Zwischenfall, den diese verfolgt hatte.

Die gegnerische Seite antwortete jedoch auf die Gesprächsbereitschaft der kämpfenden Kolleg*innen mit juristischen Klagen unter Anderem wegen Nötigung und Schadenersatzforderungen in einer über 11.000 Seiten(!) umfassenden Klageschrift. Ein als sehr arbeiter- und gewerkschaftsfeindlicher bekannter Richter am Landesgerichtshof folgte dem Anliegen des Chefs und verurteilte in 2021 6 Kolleginnen zu jeweils 3,5 Jahren Haft ohne Bewährung und zu einer Geldstrafe von insgesamt 125.428€, die an den Unternehmer zu zahlen ist. Die CNT legte Berufung ein, aber der oberste spanische Gerichtshof hatte im vergangenen Juni das vorhergehende Urteil bestätigt. Die verbliebenen Rechtsmittel sind verschwindend gering: Der Gang zum Europäischen Gerichtshof bzw. der juristische Versuch die Gefängnisstrafe zur Bewährung auszusetzen. Weiter Lesen

Kundgebung: Gegen miese Arbeitsbedingungen in der Gastronomie!

english version below

Kundgebung am 23.09 | 19:00 Uhr | Kaiserstuhlplatz (Ecke Waldkircherstrasze und Rennweg)

Presse:

Immer wieder lesen wir es in verschiedensten Medien: In der Gastronomie herrscht ein eklatanter Personalmangel. Kein Wunder, sind doch in vielen Betrieben die Arbeitsbedingungen mies: Niedrige Löhne, unregelmäßige Arbeitszeiten, Unterbesetzung und viel Stress.

Als Basisgewerkschaft beobachten wir zudem häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht: Zu wenig Pausen, unbezahlte Überstunden, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder keine Weitergabe der Trinkgelder an die Belegschaft.

Um die Bedingungen in der Gastronomie zu verbessern gilt in Baden-Württemberg ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag für alle Betriebe. Dieser sieht unter anderem bis zu 30 Urlaubstage jährlich, Zuschläge an Feiertagen, Weihnachtsgeld, zugesicherte Ruhetage und ein extra Urlaubsgeld vor.

Viele – gerade nicht-deutschsprachige – Beschäftigte wissen aber nicht um ihre Rechte. Unserer Erfahrung nach machen sich das einige Bosse zu nutze. Die Betroffenen trauen sich oft nicht sich dagegen zu wehren!

Auch einem nicht-deutschsprachigen Mitglied unserer Basisgewerkschaft erging es so: Er war im McNamara’s Irish Pub beschäftigt und ihm wurden weder Feiertagszuschläge, noch sein Urlaub bezahlt. Nach seiner Kündigung musste er längere Zeit auf seinen dringend benötigten Lohn warten. Der Boss zahlte erst nach mehreren Hinweisen. Die Feiertagszuschläge und die Urlaubsabgeltung fehlen immer noch.

Als der Kollege mit Hilfe seiner Gewerkschaft versuchte, seine Ansprüche einzuklagen, reagierte der Ex-Boss mit einer Gegenklage: Er will für eine Flyer-Aktion – bei der arbeitsrechtliche Informationen an die Angestellten des Pubs verteilt wurden – Schadensersatz von der FAU.

Aber wir lassen uns durch solche Manöver nicht einschüchtern! Arbeiter:innen haben Rechte und wir werden uns nicht verbieten lassen sie über ihre Rechte zu informieren!

Kommt zur Kundgebung! Zeigen wir, dass wir nicht alleine sind, sondern solidarisch miteinander für die Einhaltung der Mindeststandards und insbesondere für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen!

Ein Angriff auf eine:n von uns, ist ein Angriff auf uns alle!

Deshalb treffen wir uns am Samstag dem 23.09.2023 um 19 Uhr auf dem Kaiserstuhlplatz.

Materialien:

allgemeinverbindlicher Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in BaWü & Ergänzung

Flyer „Du arbeitest in der Gastro? Kenne deine Rechte!“ // „You work in Gastronomy? Know your rights!“ Weiter Lesen

Arbeitskonflikt erfolgreich beendet: 5300 € erstritten!

Ein Arbeitskonflikt in einem südbadischen Sicherheitsunternehmen konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die FAU Freiburg hat für das betroffene Mitglied zwei Monate Lohnnachzahlung, Fahrtkostenerstattung und Urlaubsabgeltung/geld in Höhe von insgesamt 5300 Euro erstritten.

Der Konflikt hatte mit einem unrechtmäßigen Kündigungsversuch des Arbeitgebers begonnen, nachdem der FAU-Kollege kleinere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen durchgesetzt hatte. Die Kündigung stellte sich jedoch als ungültig heraus, da sie via Mail und nicht unterschriebenen Brief erfolgte¹. Außerdem wurden Fahrtkosten, welche laut Mantelergänzungstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe² zu erstatten sind, teilweise nicht erstattet und ein zustehendes Urlaubsgeld nicht gezahlt. Darüber hinaus befand sich der Arbeitgeber mit seinen Lohnzahlungen 2 Monate im Verzug. Weiter Lesen

FAU Protestaktion gegen Baden-Blitz in Achern

Am Samstag, den 30. Oktober, folgten rund 30 Menschen einem Aufruf der Basisgewerkschaft FAU und beteiligten sich an einer Protestaktion gegen das Unternehmen Baden-Blitz (Taxi Thumberger) in Achern. Mit dem Slogan „Geld her Baden Blitz!“ solidarisierten sie sich in Redebeiträgen und Flugblättern mit einem ehemaligen Angestellten des Unternehmens, welcher aktuell vor dem Arbeitsgericht Offenburg die Zahlung offener Lohnansprüche fordert.

„Es freut uns, dass sich so viele Menschen aus verschiedenen Städten an unserer Protestaktion beteiligt haben,“ so Stella Meier von der FAU Freiburg, „Wir werden unser Mitglied weiterhin mit öffentlichen Aktionen und vor Gericht unterstützen. Das Unternehmen Baden-Blitz fordern wir auf die offenen Lohnansprüche schnellstmöglich zu zahlen.“

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Protestaktion: „Geld her Baden-Blitz!“ am 30.10 in Achern

Ein Mitglied der Basisgewerkschaft FAU fordert seit August 2021 von seinem ehemaligen Arbeitgeber – dem Unternehmen Baden-Blitz aus Achern – die Zahlung offener Lohnansprüche. Inzwischen wurde er gekündigt, konnte vor dem Arbeitsgericht aber eine Abfindung erstreiten. Die FAU Freiburg veranstaltet am 30. Oktober um 12:00 Uhr eine Protestaktion in Achern um ihr Mitglied zu unterstützen.

30. Oktober 2021 | 12:00 Uhr | Bahnhof Achern

Seit mehreren Jahren arbeitete der betroffene Taxi-Fahrer beim Taxiunternehmen „Baden-Blitz“ (Taxi Thumberger) aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm teilweise als Pause ausgelegt und dementsprechend nicht entlohnt. Zudem gab es mehrfach keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, sowie weitere Unregelmäßigkeiten. Konkret bedeutet dies für den Fahrer, dass er oft stundenlanges unbezahltes Warten auf Aufträge/Anweisungen einfach hinnehmen sollte. Er war so meist gezwungen seine „Pause“ im Auto & auf Parkplätzen zu verbringen und musste dabei jederzeit erreichbar, sowie sofort einsatzbereit sein.

Nach der Rechtsauffassung der Basisgewerkschaft FAU sind Stand- und Wartezeiten allerdings als Arbeitsbereitschaft zu werten und somit mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Zudem muss laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ein Arbeitnehmer in einer als Pause deklarierten Zeit weder Arbeit leisten, noch sich dafür bereithalten. Weiterhin muss er die freie Verfügung darüber haben, wie und wo er diese Ruhezeit verbringen möchte. Dementsprechend fordert der Betroffene von seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich. Weiter Lesen