Flugblatt: „Seit Februar finden die Tarifauseinandersetzungen im Sozial- und Erziehungsdienst statt“

Wir dokumentieren folgendes Flugblatt der FAU Region Süd AG Sozial- und Erziehungsdienst:

Was wir jetzt erleben:

Der Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) ist zum Ende des Jahres 2021 gekündigt und bis zum Mai 2022 soll es zu Tarifauseinandersetzungen mit dem Verband der kommunalen Arbeitgeber kommen. Als Freie Arbeiter*innen-Union (FAU) werden wir diese Auseinandersetzungen dazu nutzen, in den Betrieben mit unseren Kolleg*innen diskutieren und gewerkschaftliche Betriebsgruppen zu gründen.

Im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es seit Jahren viele verschiedene Probleme, die dringend gelöst werden müssen. Das betrifft einmal unsere Arbeitsbedingungen, die sich während der Corona-Pandemie weiter verschlechtert haben, wie auch die vergleichsweise schlechte Bezahlung in unserer Branche.

Wir sehen wegen der immer anspruchsvolleren und verdichteten Arbeit dringenden Bedarf an einem wesentlich längeren Jahresurlaub, wie es ihn in anderen pädagogischen Arbeitsfeldern (z.B. bei Lehrer*innen) schon lange gibt, und eine seit Jahrzehnten immer wieder von linken GewerkschafterInnen geforderten Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich.

ver.di und GEW haben im November 2021 eine faktische Lohnsenkung vereinbart. Von Applaus zahlt niemand seine Miete – von Reallohnsenkungen durch ver.di/GEW auch nicht!
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Mitgliederzuwachs, Arbeitskonflikte, Corona-Kürzungen: Der Jahresbericht 2021 der FAU Freiburg

2021 konnte das Syndikat Freiburg einen kontinuierlichen Mitgliederzuwachs verzeichnen und auch bundesweit erhält die FAU mehr Zulauf, was unter anderem auch daran liegt, dass wir in der Öffentlichkeit durch aktive Kämpfe immer stärker wahrgenommen werden. Sei es der aktuelle Arbeitskampf beim Fahrrad-Lieferdienst „Gorilla“ in Berlin oder beim Pizza-Franchise „Domino“ in Leipzig. Ob Lieferdienste, Beschäftigte der „Buchhandlung Walther König“, Beschäftigte in der Gastronomie oder im Sozialbereich. Immer mehr Menschen wollen sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen zur Wehr setzen und sich organisieren.

Die FAU ist dafür nach wie vor eine gute Adresse. Durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit und gerichtliche Verfahren werden immer wieder Erfolge erzielt. Es zeigt sich: Gewerkschaftliche Organisation ist auch im prekären Sektor möglich! Hilfreich kann dabei auch gute juristische Beratung sein. Deshalb haben wir eine Partnerschaft mit dem Verein „Aktion Arbeitsunrecht“ abgeschlossen.

Obwohl wir Zahlenmäßig wachsen, kommt es natürlich in erster Linie auch darauf an, dass mehr Personen auf ihren Arbeitsplätzen und in der FAU aktiv werden. Wenn Ihr Fragen habt, wendet euch gerne an uns! Wir freuen uns über jedes neue Mitglied. Mehr Infos gibt es im Podcast „Von einer besseren Welt für alle“ über die FAU Freiburg und in unserem Info-Video „10 Dinge, die Du noch nicht über deinen Arbeitsvertrag wusstest“.

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Kundgebung: Weg mit den Kürzungen im Sozialbereich!

Als FAU Freiburg unterstützen wir den Aufruf des Solibündnis Sozial- und Erziehungsdienst Freiburg:

Wir rufen alle Beschäftigte des Sozial- und Erziehungswesens und alle Nutzer:innen der vielfältigen sozialen Infrastruktur auf, vor der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember um 15:30 Uhr ihren Protest mit uns auf die Straße zu tragen!

Kundgebung vor der Gemeinderatssitzung | 14. Dezember | 15:30 Uhr | Bürgerhaus Zähringen (Lameystraße 2)

Presseübersicht: rdl.de (15.12.23021) | Kundgebung vor der Gemeinderatssitzung „Schlag ins Gesicht“ – Stadt wertet Soziale- und Erziehungsarbeit weiterhin ab

Im April 2021 hat eine Mehrheit des Freiburger Gemeinderates beschlossen die Tariferhöhungen nicht – wie sonst üblich – via Zuschusserhöhung an die freien Träger im Sozial- und Erziehungsbereich weiterzugeben. Zudem wurden auch die Gelder für die Tariferhöhung nicht an die Ämter der Stadt Freiburg und ihre Eigenbetriebe weitergegeben. Die Tariferhöhung selbst wurde den kommunalen Beschäftigten aber gewährt.

[siehe hier: 1 | 2 | 3 | 4] Weiter Lesen

FAU Protestaktion gegen Baden-Blitz in Achern

Am Samstag, den 30. Oktober, folgten rund 30 Menschen einem Aufruf der Basisgewerkschaft FAU und beteiligten sich an einer Protestaktion gegen das Unternehmen Baden-Blitz (Taxi Thumberger) in Achern. Mit dem Slogan „Geld her Baden Blitz!“ solidarisierten sie sich in Redebeiträgen und Flugblättern mit einem ehemaligen Angestellten des Unternehmens, welcher aktuell vor dem Arbeitsgericht Offenburg die Zahlung offener Lohnansprüche fordert.

„Es freut uns, dass sich so viele Menschen aus verschiedenen Städten an unserer Protestaktion beteiligt haben,“ so Stella Meier von der FAU Freiburg, „Wir werden unser Mitglied weiterhin mit öffentlichen Aktionen und vor Gericht unterstützen. Das Unternehmen Baden-Blitz fordern wir auf die offenen Lohnansprüche schnellstmöglich zu zahlen.“

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Protestaktion: „Geld her Baden-Blitz!“ am 30.10 in Achern

Ein Mitglied der Basisgewerkschaft FAU fordert seit August 2021 von seinem ehemaligen Arbeitgeber – dem Unternehmen Baden-Blitz aus Achern – die Zahlung offener Lohnansprüche. Inzwischen wurde er gekündigt, konnte vor dem Arbeitsgericht aber eine Abfindung erstreiten. Die FAU Freiburg veranstaltet am 30. Oktober um 12:00 Uhr eine Protestaktion in Achern um ihr Mitglied zu unterstützen.

30. Oktober 2021 | 12:00 Uhr | Bahnhof Achern

Seit mehreren Jahren arbeitete der betroffene Taxi-Fahrer beim Taxiunternehmen „Baden-Blitz“ (Taxi Thumberger) aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm teilweise als Pause ausgelegt und dementsprechend nicht entlohnt. Zudem gab es mehrfach keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, sowie weitere Unregelmäßigkeiten. Konkret bedeutet dies für den Fahrer, dass er oft stundenlanges unbezahltes Warten auf Aufträge/Anweisungen einfach hinnehmen sollte. Er war so meist gezwungen seine „Pause“ im Auto & auf Parkplätzen zu verbringen und musste dabei jederzeit erreichbar, sowie sofort einsatzbereit sein.

Nach der Rechtsauffassung der Basisgewerkschaft FAU sind Stand- und Wartezeiten allerdings als Arbeitsbereitschaft zu werten und somit mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Zudem muss laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ein Arbeitnehmer in einer als Pause deklarierten Zeit weder Arbeit leisten, noch sich dafür bereithalten. Weiterhin muss er die freie Verfügung darüber haben, wie und wo er diese Ruhezeit verbringen möchte. Dementsprechend fordert der Betroffene von seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich. Weiter Lesen