Protestaktion: „Geld her Baden-Blitz!“ am 30.10 in Achern

Ein Mitglied der Basisgewerkschaft FAU fordert seit August 2021 von seinem ehemaligen Arbeitgeber – dem Unternehmen Baden-Blitz aus Achern – die Zahlung offener Lohnansprüche. Inzwischen wurde er gekündigt, konnte vor dem Arbeitsgericht aber eine Abfindung erstreiten. Die FAU Freiburg veranstaltet am 30. Oktober um 12:00 Uhr eine Protestaktion in Achern um ihr Mitglied zu unterstützen.

30. Oktober 2021 | 12:00 Uhr | Bahnhof Achern

Seit mehreren Jahren arbeitete der betroffene Taxi-Fahrer beim Taxiunternehmen „Baden-Blitz“ (Taxi Thumberger) aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm teilweise als Pause ausgelegt und dementsprechend nicht entlohnt. Zudem gab es mehrfach keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, sowie weitere Unregelmäßigkeiten. Konkret bedeutet dies für den Fahrer, dass er oft stundenlanges unbezahltes Warten auf Aufträge/Anweisungen einfach hinnehmen sollte. Er war so meist gezwungen seine „Pause“ im Auto & auf Parkplätzen zu verbringen und musste dabei jederzeit erreichbar, sowie sofort einsatzbereit sein.

Nach der Rechtsauffassung der Basisgewerkschaft FAU sind Stand- und Wartezeiten allerdings als Arbeitsbereitschaft zu werten und somit mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Zudem muss laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ein Arbeitnehmer in einer als Pause deklarierten Zeit weder Arbeit leisten, noch sich dafür bereithalten. Weiterhin muss er die freie Verfügung darüber haben, wie und wo er diese Ruhezeit verbringen möchte. Dementsprechend fordert der Betroffene von seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich. Weiter Lesen

PM: FAU-Gewerkschaftsmitglied nach Forderung offener Lohnansprüche gekündigt

Ende August wurde ein Taxifahrer und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU vom Unternehmen Taxi Thumberger unvermittelt gekündigt. Zuvor hatte er die Zahlung offener Lohnansprüche eingefordert. Ihm waren jahrelang die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten als „Pause“ ausgelegt und teilweise nicht entlohnt worden.

Seit mehreren Jahren arbeitet der betroffene Taxifahrer beim Taxiunternehmen „Taxi Thumberger (Baden-Blitz)“ aus der Ortenau. Die im Taxi-Gewerbe üblichen Stand- und Wartezeiten wurden ihm von der Geschäftsführung als Pause ausgelegt und dementsprechend teilweise nicht entlohnt. Unserer Rechtsauffassung nach sind Stand und Wartezeiten als Arbeitsbereitschaft zu werten und mit dem normalen Stundensatz zu entlohnen. Wir stützen uns dabei auf ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2018. Zudem gab es teilweise keine Lohnfortzahlung an Feiertagen, auch wurde – unserer Berechnungen nach – das Urlaubsentgeld nicht in korrekter Höhe ausgezahlt. Dementsprechend hat unser betroffenes Mitglied die offenen Ansprüche im niedrigen fünfstelligen Bereich eingefordert.“, so Stella Meier von der gewerkschaftlichen Erstberatung der FAU Freiburg.

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Was ist eigentlich die FAU? – Eine Einführung in die Idee & Arbeitsweise einer Basisgewerkschaft

Freitag, 6. August 2021 | 18:00 | Büro für grenzenlose Solidarität (Adlerstraße 12)

*** Bitte achtet auf aktuelle Ankündigungen. Je nach Corona-Lage muss der Vortrag Online stattfinden ***

Wer das Wort Gewerkschaft hört, denkt meist sofort an die IG Metall oder Verdi. Große Organisationen, bei denen man Mitglied werden kann, seinen Beitrag zahlt und alle paar Jahre im Rahmen der Tarifverhandlungen von den bezahlten Funktionär:innen zum Warnstreik aufgerufen wird. Politisch stehen diese Gewerkschaften in weiten Teilen der Sozialdemokratie nahe, was sich vor allem in ihrer Politik des Interessensausgleichs zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen (Sozialpartnerschaft) widerspiegelt.

Es gibt aber auch eine andere Art von Gewerkschaft: Basisgewerkschaften. Diese streben eine aktive Beteiligung aller ihrer Mitglieder an, lehnen bezahlte Posten ab und versuchen durch eine konfrontative Gewerkschaftsarbeit das Maximum für ihre Mitglieder zu erstreiten. Sie haben den Anspruch Gewerkschaften von Arbeiter:innen für Arbeiter:innen zu sein und insbesondere prekär Beschäftigte zu organisieren.

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In Stadtteil und Betrieb: Kein Platz für Faschismus und Rassismus!

Aufruf der FAU Freiburg & des Recht auf Stadt Netzwerk Freiburg zur antifaschistischen Demonstration „Kein Angriff ohne Antwort“ am 24. Juli 2021.

RDL – Interview

24.07.2021 | 14:00 Uhr | Rathaus im Stühlinger

Am Samstag, den 12. Juni, kam es zu zwei gewalttätigen Übergriffen in Freiburg mit faschistischem und rassistischem Hintergrund:

Im „Heldenviertel“ griff der Freiburger AfD-Aktivist Robert Hagerman nach einem Wortgefecht zwei linke Jugendliche mit Pfefferspray an. Als ein Passant einschritt um den Jugendlichen zur Hilfe zu kommen, besprühte der AfD‘ler zuerst die ebenfalls anwesende Freundin des Helfers mit Pfefferspray und stach ihn anschließend mit einem Messer nieder. Die Polizei nahm den Täter zwar fest, ließ ihn aber ein paar Stunden später wieder laufen und gab in ihrer ersten Pressemitteilung nur die Sicht des AfD Mitgliedes wieder – so entstand der Eindruck, er wäre angegriffen worden – eine völlige Verdrehung der Tatsachen!

Ein paar Stunden später ereignete sich eine zweiter rassistischer Übergriff. Einem lettischen Punk wurde von einer Gruppe betrunkener Männer „Ausländer raus!“ hinterhergebrüllt. Als er die Gruppe zur Rede stellte, wurde er mit dem Tode bedroht und eine halbe Stunde lang durch die Stadt gejagt, beleidigt und geschlagen. Im Nachgang stellte sich heraus, dass der „Ausländer raus!“ schreiende Haupttäter Polizeihauptkommissar in Freiburg ist. Zudem befand sich in der Gruppe noch mindestens ein weiterer Polizeihauptkommissar, welcher nicht eingriff.

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Erfolg gegen dean&david Freiburg HBF GmbH

Erfolg in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Freiburg: Aufhebungsvertrag wird in ordentliche Kündigung umgewandelt. dean&david Freiburg HBF GmbH muss Lohnnachzahlung im niedrigen vierstelligen Bereich an betroffenes FAU Mitglied entrichten.

Am Montag, den 10. Mai, fand die Güteverhandlung im Fall des gekündigten FAU Mitglieds beim Franchise Restaurant dean&david Freiburg HBF GmbH vor dem Arbeitsgericht Freiburg statt. Die Geschäftsführerin erschien erst gar nicht zur Verhandlung. Die eindeutige Beweislage zwang die Anwältin der Gegenseite dann recht schnell dazu sich auf einen Vergleich einzulassen: Der Aufhebungsvertrag wird in eine ordentliche Kündigung auf den 15. Mai 2021 umgewandelt. Zudem muss dean&david Freiburg HBF GmbH dem betroffenen Kollegen Lohn auf Basis der vertraglich vereinbarten 30 Wochenstunden nachzahlen.

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